Volltext: Kleiner Katechismus der Thierheilkunde und der Viehzucht in neun Abschnitten

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Haut, in einer halben Stunde wende man das Gegenmittel, 
nämlich das Einziehen der Nießwurz an, und wenn es heftig 
zieht, so kann man die Schweine für durchgeseucht ansehen. 
Bei ganz gesunden Schweinen hat sich das Einziehen nicht bewährt. 
Diese Impfung habe ich vor 25 Jahren mit Erfolg gemacht, 
es ist nur schade, daß dieses niemand mehr achten will. Mögen 
diejenigen Schweinebesitzer, welche das Unglück schon hatten, 
um ihre ganzen Schweine zu kommen meine Worte beherzigen. 
Nach dem Wortlaut des Gesetzes soll freilich jede Schutz 
impfung unter Aufsicht des Amtsthierarztes erfolgen, aber 
bis der kommt, können alle Schweine schon todt sein, da man 
ja weiß, wie schnell es oft geht. 
Als Vorbauung hat sich Carbolwasser, innerlich täglich 
ein bis zwei Lössel voll gegeben, am besten bewährt. Endlich 
verdient als Vorbeuge auch noch der verdünnten Säuren Er 
wähnung zu machen, als der Schwefel- und der Salzsäure, 
bereitet als saures Oel, siehe Seite 92, öfters verabreicht, 
unters Getränk zu geben. 
Wegen der Vorbeuge sehet auch Seite 11 nach und be 
herziget das dort Gesagte gut. 
Nach der österr. Gesetzgebung ist das Schlachten milz 
brandartiger oder verdächtiger Thiere, ebenso die Nutzverwen 
dung und der Verkauf der Milch verboten. Die Oeffnung ge 
fallener Thiere darf nur durch approbierte Thierärzte erfolgen. 
Die Cadaver sind mit Haut und Haaren auf möglichst rasche 
Art unschädlich zu machen. Die Schlachtung noch gesund 
erscheinender, unverdächtiger Thiere eines verseuchten Gehöftes 
zum Zwecke des Fleischgenusses darf nur mit Zustimmung und 
unter der Aufsicht eines approbierten Thierarztes und nur im 
Seuchenorte stattfinden. 
Sofort nach dem Auftreten neuer Seuchenfälle sind die 
polizeilichen Maßregeln einzuleiten, ohne daß es einer beson 
deren Erhebung durch den Amtsthierarzt bedarf. 
Die einzuleitenden Sperrmaßregeln können sich nicht nur 
auf- Stallung und Weide, sondern auf ganze Ortschaften aus 
dehnen. 
Als verdächtig sind diejenigen Thiere anzusehen, welche 
innerhalb der letzten vier Tage mit milzbrandkranken Thieren 
in unmittelbare Berührung gekommen sind. Die Krankenställe 
sind zur Hintanhaltung von Fliegen möglichst dunkel zu halten
	        
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