Volltext: Versuch einer landwirthschaftlich-topographisch-statistischen Beschreibung der Filiale Braunau im Innkreise

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Nachwuchses nicht ganz unmöglich wird, und hierin dürfte besonders 
berücksichtigt werden, daß 
1. Ziegen von der Waldweide gänzlich ausgeschlossen bleiben; 
2. in Buchenwaldungen die Schonzeit bei mittelgutem Grunde 
auf 18 —20 Jahre, 
3. bei Nadelholz-Waldungen auf 20 — 25 Jahre, 
4. bei den Birken auf 20 — 24 Jahre festgesetzt werde; 
5. daß ein verhältnißmäßiger Waldtheil in strenge Hege genom¬ 
men werde. 
6. Der Blumenbesuch erst mit Anfang Mai beginne, und mit An¬ 
fang September schließe. 
7. Daß keine Waldausrodung vor sich gehe, ohne daß nicht 
amtlich constatirt ist, daß das zur Rodung bestimmte Grundstück zu ei¬ 
ner anderen, einträglicheren Benützungsart fähig ist und auch durch die 
physische Beschaffenheit der Gegend so wenig, als die örtl. Befriedigung 
der Holzbedürfnisse gefährdet wird. — 
ad 5. Zunächst der Waldweide ist das Streusammeln das zweite große 
Uebel, welches den Wald treffen kann, weil ihm dadurch sein natürlicher 
Dünger ganz entzogen wird. — Wo dieses geschieht, müssen Hitze und 
Kälte aus die Wurzeln der Bäume zu nachtheilig einwirken, da solche 
Bestände allgemein den schlechtesten Nachwuchs haben. — Hierin liegt 
auch wieder die primitive Ursache im vernachläßigten Wiesenbau rc., weil 
das zur Streue bestimmte Stroh verfüttert, und die erstere durch Laub 
ersetzt werden muß. — 
Doch hierin muß auch, so wie bei allen Mißständen, nur ein 
allmähliches Einwirken Statt finden, um sie zu beseitigen, und wenn 
in dieser Beziehung die Land- mit der Forstwirthschaft schwesterlich Hand 
in Hand fortschreitet, so werden beide ihre Uebelstände mit der Zeit und 
auf die leichteste, unmerklichste Weise ablegen. — 
Da wenigstens im hiesigen Bezirk das Streurechen vor der Hand 
ein ganz besonderes Bedingniß zur Landwirthschaftsführung bildet, so 
mögen folgende Modificationen dienen, um beiden Wirthschaften zu 
genügen: 
1. Sollen Hochwaldbestände von 50 — OOjährigem Alter, so wie 
magerer Boden an Bergwänden, die der Sonne auögesetzt sind, von 
einer Streuabnahme ganz ausgeschlossen werden. — 
2. Nur von Beständen über 50 Jahren solle die Streu abgegeben 
werden, jedoch sollen sie in 5 — 6 Theile getheilt, und nur einer der¬ 
selben jährlich zur Streuabnahme benützt werden, — die dann auch 
nur in 3 — 4 Fuß breiten Streifen mit hölzernen Rechen genommen 
werden soll. — Bleibt nun ein gleich breiter Streifen immer liegen, 
so ist doch wenigstens für die Hälfte dieses Bestandes gesorgt, daß er 
weder zu sehr austrockne, noch der Frost zu sehr einwirke. — 
3. Die Anwendung eiserner Rechen sei strenge verpönt. — 
Ist nur einmal die Dreifelderwirthschast beseitiget, und die Wech-
	        
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