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Nachwuchses nicht ganz unmöglich wird, und hierin dürfte besonders
berücksichtigt werden, daß
1. Ziegen von der Waldweide gänzlich ausgeschlossen bleiben;
2. in Buchenwaldungen die Schonzeit bei mittelgutem Grunde
auf 18 —20 Jahre,
3. bei Nadelholz-Waldungen auf 20 — 25 Jahre,
4. bei den Birken auf 20 — 24 Jahre festgesetzt werde;
5. daß ein verhältnißmäßiger Waldtheil in strenge Hege genom¬
men werde.
6. Der Blumenbesuch erst mit Anfang Mai beginne, und mit An¬
fang September schließe.
7. Daß keine Waldausrodung vor sich gehe, ohne daß nicht
amtlich constatirt ist, daß das zur Rodung bestimmte Grundstück zu ei¬
ner anderen, einträglicheren Benützungsart fähig ist und auch durch die
physische Beschaffenheit der Gegend so wenig, als die örtl. Befriedigung
der Holzbedürfnisse gefährdet wird. —
ad 5. Zunächst der Waldweide ist das Streusammeln das zweite große
Uebel, welches den Wald treffen kann, weil ihm dadurch sein natürlicher
Dünger ganz entzogen wird. — Wo dieses geschieht, müssen Hitze und
Kälte aus die Wurzeln der Bäume zu nachtheilig einwirken, da solche
Bestände allgemein den schlechtesten Nachwuchs haben. — Hierin liegt
auch wieder die primitive Ursache im vernachläßigten Wiesenbau rc., weil
das zur Streue bestimmte Stroh verfüttert, und die erstere durch Laub
ersetzt werden muß. —
Doch hierin muß auch, so wie bei allen Mißständen, nur ein
allmähliches Einwirken Statt finden, um sie zu beseitigen, und wenn
in dieser Beziehung die Land- mit der Forstwirthschaft schwesterlich Hand
in Hand fortschreitet, so werden beide ihre Uebelstände mit der Zeit und
auf die leichteste, unmerklichste Weise ablegen. —
Da wenigstens im hiesigen Bezirk das Streurechen vor der Hand
ein ganz besonderes Bedingniß zur Landwirthschaftsführung bildet, so
mögen folgende Modificationen dienen, um beiden Wirthschaften zu
genügen:
1. Sollen Hochwaldbestände von 50 — OOjährigem Alter, so wie
magerer Boden an Bergwänden, die der Sonne auögesetzt sind, von
einer Streuabnahme ganz ausgeschlossen werden. —
2. Nur von Beständen über 50 Jahren solle die Streu abgegeben
werden, jedoch sollen sie in 5 — 6 Theile getheilt, und nur einer der¬
selben jährlich zur Streuabnahme benützt werden, — die dann auch
nur in 3 — 4 Fuß breiten Streifen mit hölzernen Rechen genommen
werden soll. — Bleibt nun ein gleich breiter Streifen immer liegen,
so ist doch wenigstens für die Hälfte dieses Bestandes gesorgt, daß er
weder zu sehr austrockne, noch der Frost zu sehr einwirke. —
3. Die Anwendung eiserner Rechen sei strenge verpönt. —
Ist nur einmal die Dreifelderwirthschast beseitiget, und die Wech-