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mißlichen Jahren erübrigt werden, ohne an guter zweckmäßiger Nahrung
Mangel zu leiden. Die Hauptnahrung besteht aus Schweinfleisch,
Weißkraut, Kohl, Rüben, Erdäpfel, Mehl-und Milchspeisen. Drei Mat
in der Woche wird Schweinfleisch mit Zuthaten von Gemüse, Klöße von
Roggenmehl und Brotsuppe gereicht, an den andern vier Tagen in der Woche
bilden Mehl-, Milch- und Erdäpfelspeisen mit Suppe und Gemüse die
gewöhnliche Nahrung. Gesäuertes Weißkraut wird alltäglich zu Mittag
gegessen, an Abenden vertreten dessen Stelle Kohl oder Rüben. An Fest¬
tagen und zur Schnittzeit trachtet eine Nachbarin die andere in Bewir-
thung ihres Hauspersonals in jeder Beziehung zu überbieten, so, daß der
Aufwand für die Verköstigung jede standesmäßige Grenze in den meisten
Fällen übersteigt. Rindfleisch wird nur an Festtagen, oder zur Zeit, wo
Mangel an Schweinefleisch eintritt, gereicht, und von der arbeitenden
Classe nicht besonders geachtet. Nicht so verhält es sich mit dem Häus¬
ler und Tagelöhner, der im Verhältnisse zum grundbesitzenden Landmanne
mit weit geringerer Nahrung sich begnügen muß, zu jener Zeit, wo er
aus Eigenem für dieselbe zu sorgen hat. Dessen Nahrung besteht dann
größten Theils aus Gemüse, Mehl- und Erdäpfelspeisen, Suppe und
selten Fleisch.
Da es jedoch gebräuchlich ist, dem Tagelöhner nebst barem Lohne
auch die Verköstigung im Hause zu verabfolgen, die mit dem übrigen
Hauspersonale gleich gehalten wird, erfreut er sich doch den größten
Theil des Jahres einer gesunden, mehr als hinreichenden Nahrung.
6. Größe der Besitzungen, Betriebspersonale, Gewerbe,
Handel.
Der Grundbesitz ist im Bezirke größten Theils in Händen der Bauern
und sehr ungleich vertheilt. Nach der Größe des Besitzthumes werden
sie in ganze, halbe, dreiviertel und viertel Bauern eingetheilt. Um ganzer
Bauer zu sein, muß das Besttzthnm wenigstens 40 Joch Aecker und
Wiesen ausweisen, wo jedoch 2 Joch Wiesen nur für einen Grund¬
besitz gerechnet wird. Ein Dreiviertel-Bauer hat 30 Joch, ein halber
Bauer 20 Joch, ein Viertelbauer oder Hofstädter 10 Joch in diesem
Verhältnisse zu besitzen.
Der Personalstand zum Betriebe dieser Güter richtet sich in hiesiger
Gegend selten nach deren Größe, und ist häufig, theils von den Ver¬
mögens-Umständen des Besitzers, theils von seiner eigenen Thätigkeit,
theils von der Größe seiner Familie, und theils vom Betriebe eines
Nebengeschästes bedingt. Im Allgemeinen dürste angenommen werden,
daß bei den größeren Besitzungen der Bauer sich noch zwei Knechte,
einen Stalljungen und eine oder zwei Mägde hält, falls diese Plätze
nicht von seinen eigenen Kindern besetzt sind. Kleinere Besitzer begnügen
sich gewöhnlich mit einem Knechte und einer oder zwei Mägde, während
der Hpsstädter die männliche Arbeit großen Theils allein verrichtet mit