Volltext: Beschreibung des Bezirkes Baumgartenberg, in der Filiale Machland, in landwirthschaftlich-topographisch-statistischer Hinsicht

73 
■ifc 
mißlichen Jahren erübrigt werden, ohne an guter zweckmäßiger Nahrung 
Mangel zu leiden. Die Hauptnahrung besteht aus Schweinfleisch, 
Weißkraut, Kohl, Rüben, Erdäpfel, Mehl-und Milchspeisen. Drei Mat 
in der Woche wird Schweinfleisch mit Zuthaten von Gemüse, Klöße von 
Roggenmehl und Brotsuppe gereicht, an den andern vier Tagen in der Woche 
bilden Mehl-, Milch- und Erdäpfelspeisen mit Suppe und Gemüse die 
gewöhnliche Nahrung. Gesäuertes Weißkraut wird alltäglich zu Mittag 
gegessen, an Abenden vertreten dessen Stelle Kohl oder Rüben. An Fest¬ 
tagen und zur Schnittzeit trachtet eine Nachbarin die andere in Bewir- 
thung ihres Hauspersonals in jeder Beziehung zu überbieten, so, daß der 
Aufwand für die Verköstigung jede standesmäßige Grenze in den meisten 
Fällen übersteigt. Rindfleisch wird nur an Festtagen, oder zur Zeit, wo 
Mangel an Schweinefleisch eintritt, gereicht, und von der arbeitenden 
Classe nicht besonders geachtet. Nicht so verhält es sich mit dem Häus¬ 
ler und Tagelöhner, der im Verhältnisse zum grundbesitzenden Landmanne 
mit weit geringerer Nahrung sich begnügen muß, zu jener Zeit, wo er 
aus Eigenem für dieselbe zu sorgen hat. Dessen Nahrung besteht dann 
größten Theils aus Gemüse, Mehl- und Erdäpfelspeisen, Suppe und 
selten Fleisch. 
Da es jedoch gebräuchlich ist, dem Tagelöhner nebst barem Lohne 
auch die Verköstigung im Hause zu verabfolgen, die mit dem übrigen 
Hauspersonale gleich gehalten wird, erfreut er sich doch den größten 
Theil des Jahres einer gesunden, mehr als hinreichenden Nahrung. 
6. Größe der Besitzungen, Betriebspersonale, Gewerbe, 
Handel. 
Der Grundbesitz ist im Bezirke größten Theils in Händen der Bauern 
und sehr ungleich vertheilt. Nach der Größe des Besitzthumes werden 
sie in ganze, halbe, dreiviertel und viertel Bauern eingetheilt. Um ganzer 
Bauer zu sein, muß das Besttzthnm wenigstens 40 Joch Aecker und 
Wiesen ausweisen, wo jedoch 2 Joch Wiesen nur für einen Grund¬ 
besitz gerechnet wird. Ein Dreiviertel-Bauer hat 30 Joch, ein halber 
Bauer 20 Joch, ein Viertelbauer oder Hofstädter 10 Joch in diesem 
Verhältnisse zu besitzen. 
Der Personalstand zum Betriebe dieser Güter richtet sich in hiesiger 
Gegend selten nach deren Größe, und ist häufig, theils von den Ver¬ 
mögens-Umständen des Besitzers, theils von seiner eigenen Thätigkeit, 
theils von der Größe seiner Familie, und theils vom Betriebe eines 
Nebengeschästes bedingt. Im Allgemeinen dürste angenommen werden, 
daß bei den größeren Besitzungen der Bauer sich noch zwei Knechte, 
einen Stalljungen und eine oder zwei Mägde hält, falls diese Plätze 
nicht von seinen eigenen Kindern besetzt sind. Kleinere Besitzer begnügen 
sich gewöhnlich mit einem Knechte und einer oder zwei Mägde, während 
der Hpsstädter die männliche Arbeit großen Theils allein verrichtet mit
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.