Volltext: Zur Aufhebung des Schulgeldes

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ren vortreffliche Schulen besitzen, und es wird dann auch auf 
dem flacken Lande Jedermann so viel gelernt haben, daß es 
kein klerikales Blatt mehr wagen kann, dem Volke so alberne 
Geschichten zu erzählen, wie dies das „Linzer Volksblatt" vor 
einigen Tagen mit der „wahren" Erzählung gethan hat, nach 
welcher ein liberal-angehauchter Bauer von dem leibhaftigen 
Teufel selbst in die Arme des alleinseligmachenden „katholi¬ 
schen Volksvereines« gejagt wurde. 
Weil aber bekanntlich die Ultramontanen ihre Herrschaft 
über das Volk nur auf den Aberglauben und die Unwissen¬ 
heit begründet haben, sind sie die geschworenen Feinde einer 
Verbesserung des Volksunterrichtes und verleumden und schmä¬ 
hen sie die neuen Schulgesetze. Vor Kurzem wurde der 
Schulzwang bekämpft und behauptet, derselbe sei ein Ein¬ 
griff in die individuelle Freiheit des Staatsbürgers, dem es 
freigestellt sein müsse, ob er seinem Kinde einen Unterricht 
ertheilen lassen wolle oder nicht. In neuester Zeit wird wie¬ 
der die projektirte Aufhebung des Schulgeldes an¬ 
gefeindet, und zwar in einer Weise angefeindet, welche den 
klarsten Beweis liefert, daß die Ultramontanen kein Herz für 
das Volk haben, sondern sich ausschließlich nur von ihren 
selbstsüchtigen, volksfeindlichen Interessen leiten lassen. 
Nachdem, wie wir bereits früher gezeigt haben, der 
Staat das allergrößte Interesse an einer süchtigen Volkserzie- 
hung hat, so muß er auch verlangen, daß jedes Kind die 
Schule besuche, um sich dort so viel Wissen anzueignen, als 
nothwendig ist, um einst ein nützliches Glied der menschlichen 
Gesellschaft zu werden. 
Ein Kind, das ohne Unterricht aufwächst, wird aller 
Wahrscheinlichkeit nach, auch kein ordentlicher Arbeiter, der' 
sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann, sondern es 
wird als Taugenichts der Gemeinde zur Last fallen und die 
übrigen ehrlichen und fleißigen Leute werden das Vergnügen 
haben, mit ihrem schwer verdienten Gelde das Leben eines 
solchen verkommenen Subjektes zu erhalten. Wir sehen also, 
daß nicht blos Eltern, die schulpflichtige Kinder besitzen, son¬ 
dern alle Steuerträger ein großes Interesse an dem Volks¬ 
unterrichte und der Volksschule haben. Dies ist auch einer 
der Gründe, warum man die besondere Besteuerung des Un¬ 
terrichtes, d. i. das Schulgeld aufheben, und den
	        
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