Vortrag
des Referenten im oberösterr. Landes-Sanitätsrathe, Statthaltereirathas
Dr. Karl Schiedermayr
über die Sanitäts-Verhältnisse der Landeshauptstadt Linz und über den
eventuellen Einfluss einer Wasserleitung auf dieselben.
Gehalten in der Sitzung des Landes-Sanitatsrathe* am 6, April i88l,
Bereits mittelst einer vom 12. Februar 1877 datirten Eingabe hat sich die Gemeinde¬
vorstehung Linz anlässlich der im Gemeinderathe gepflogenen Verhandlungen über
die künftige Art und Weise der Wasserversorgung der Landeshauptstadt Linz an
das hohe Statthalterei-Präsidium mit dem Ersuchen gewendet, dem oberösterr. Landes-
Sanitätsrathe im Sinne des §. 10 des Gesetzes vom 30. April 1870, R. G. Bl. Nr. 08,
die Erstattung eines Gutachtens über die Sanitäts-Verhältnisse der Landeshauptstadt
Linz und über den eventuellen Einfluss einer Wasserleitung auf dieselben aufzutragen,
und dieses Gutachten dem Gemeinderathe seinerzeit mitzutheilen.
Mit dem Statthalterei-Erlasse vom 20. Februar 1877, Z. 503/Prs., wurde dem
Landes-Sanitätsrathe der betreifende Auftrag ertheilt, und derselbe ermächtigt, sich
zu diesem Zwecke durch ausserordentliche Mitglieder zu verstärken, wofür vorläufig
der Professor der Chemie an der k. k. Oberrealschule zu Linz, Edmund Schreinzor, in
Aussicht genommen wurde.
Von dem Ebengenannten sowohl, wie von dem k. k. Sanitäts - Concipisten
Er. Adolf Ritter von Kissling, den Stadtärzten Er. Pagl, Er. Zimmermann (seither verstorben),
Er. Stockhammer, dem Apotheker Franz Rücker, mit welchem sich auf kurzem Wege
in das Einvernehmen gesetzt worden war, endlich vom Referenten, wurden umfangs¬
reiche fachmännische Vorarbeiten zur Beschaffung des nothwendigen wissenschaftlichen
Materiales unternommen. Nachdem hierüber ein Zeitraum von vier Jahren verflossen
war, erneuerte die Gemeindevorstehung mittelst eines unterm 20, März d. J. an das
hohe Statthalterei-Präsidium gerichteten Einschreitens dieses Ansuchen, welches sieh
für diesesmal darauf beschränkte, nach den vorliegenden Erhebungen die bereits jetzt
zulässigen Schlussfolgerungen über den sanitären Zustand der bestehenden Wasser¬
beschaffung durch Hausbrunnen bekannt zu geben.
Dieses Ansuchen wurde dem Landes-Sanitätsrathe mit hohem Statthalterei-Erlasse
vom 21. März d. J., Z. 784/Prs., unter Bezugnahme auf den bereits im Jahre 1877
ergangenen Auftrag mit der Einladung übermittelt, den betreffenden Bericht in kürzester
Frist abzugeben.
Nachdem die nothwendigsten Vorarbeiten nunmehr zum Abschlüsse gelangt
sind, so ist Referent in der Lage, über den Gegenstand in seiner Gesammtheit das
von der Gemeindevorstehung verlangte Gutachten zum Vortrage und Vorschläge
zu bringen, und glaubt nur, die nähere Illustrirung desselben durch einige nachträglich
noch zu liefernde graphische Tabellen und Zeichnungen sich Vorbehalten zu dürfen.
OÖLB LINZ