Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [29]

des Handels Wunde versucht, einen einheitlichen Prozentsatz zur 
Anerkennung zu bringen, der auf sämtliche Waren gleichmäßig 
zugeschlagen werden sollte. Diesem Verlangen konnte schon aus 
dem Grunde nicht stattgegeben wenden, weil offenbar die im 
Handel entstehenden Unkosten von dreierlei Art sind: 
Es gibt solche, die dem Werte nach entstehen (W e r t s P e s e n), 
und diese steigen und sinken genau prozentual mit den Einkaufs 
preisen. Wenn von einem Zentner durch Eintrocknen, Einwiegen 
oder Diebstahl ein Pfund verschwindet, so bedeutet dies für den 
Handel immer den Verlust von 1 v. H., gleichviel ob der Zentner 
60 Mark oder 500 Mark kostet. Solche Wertspesen sind z. B. auch 
Vertreterprovisionen, Zinsen, Versicherungen, Taraabzüge, etwaige 
Kneditverluste. Sie entstehen stets dem Werte nach und müssen 
prozentual verrechnet werden. 
Ein anderer Teil der Unkosten entsteht aber keineswegs dem 
Werte, sondern einfach der Menge nach (M e n g e n s p e s e n). Ihn 
prozentual zu berechnen, ist nicht zweckmäßig. Ein Zentner kostet 
genau denselben Fuhrlohn, ob es ein Zentner Marmelade zu 
68 Mark oder ein Zentner Mandeln etwa zu 3000 Mark ist. Beim 
Zentner Graupen macht der Fuhrlohn vielleicht 1 v. H. — 68 Pf. 
aus. Würde man den Satz von 1 v. H. gemäß dem genannten 
Vorschlage auch auf die Mandeln übertragen, so wären dies 
80 Mark. Eben solche Mengenspesen sind z. B. Lagergeld, Wiege- 
geld, Frachten und ähnliches. 
Ein letzter Teil der Unkosten, die allgemeinen Ge 
schäftsspesen, entsteht überhaupt nicht gemäß dem Werte 
der Waren, sondern ist unabhängig von ihm. Miete, Beleuch 
tung, Heizung der Geschäftsräume müssen gezahlt werden, gleich 
viel wie hoch der Umsatz ist. 
Soweit es die widerstreitenden Interessen zuließen, ist den 
berechtigten Beschwerden des Handels Rechnung getragen worden, 
wobei jedoch die Rücksicht auf die Verbraucher nicht außer acht 
gelassen werden konnte. Eine Z u sa m m e n st e l l u n g*) 
der für das Wirtschaftsjahr 1917/18 bewilligten Handelsznschläge 
für Nährmittel, welche zu denjenigen des Jahres 1916/17 in Ver- 
9 Aus den „Mitteilungen für Preisprüfungsstellen", Jahrgang 
1617 Ar. 23/24, Seite 288.
	        
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