Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [29]

jenigen Kommunalverbände, deren Lage er als besonders schwierig 
ansieht) d. h. die in die erste und zweite Belieferungsklasse ein 
gereihten, wicht zugunsten der übrigen, insbesondere der ländliche» 
Kommunalverbände, gekürzt werden sollten. Diese Einschränkung 
war begründet sowohl in der sachlichen und politischen Verant 
wortung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts für die Auf 
rechterhaltung einer ordnungsgemäßen Ernährung gerade dieser 
Gebiete, als auch in dem Umstande, daß eine große Zahl der Kom 
munalverbände aller Bundesstaaten auf niedrigere Kopfmengen 
gesetzt werden mußten, um den in die erste und zweite Beliefe 
rungsgruppe eingereihten höhere Kopfmengen gewähren zu können. 
Die Gruppierung, der Kommunalverbände durch das Reich 
mußte sich, wenn keine Willkür Platz greifen wollte, an sta 
tistische Unterlagen anschließen. Gegeben war in dieser 
Hinsicht als Grundlage für die Versorgungsbedürfnisse im Sinne 
der geschilderten Grundsätze einmal das Verhältnis von Getreide- 
selbstversorgern und Brotversorgungsberechtigten innerhalb der 
einzelnen Kommunalverbände und — in Ermangelung einer 
neueren Grundlage — die Berufszählung vom Jahre 1907. Diese 
konnte jedoch angesichts der außerordentlichen Verschiebungen, die 
durch den Krieg hervorgerufen worden sind, nur mit größter Vor 
sicht herangezogen werden. Ganz außer acht gelassen werden 
konnte sie jedoch auch nicht, da sie allein einen zahlenmäßigen An 
halt für die besondere Lage der dichtbevölkerten industriellen Ge 
biete des Reiches gibt. 
Die Oberverteilung erfolgte nach Bundesstaaten und 
größeren Verwaltungsbezirken und unterschied je nach dem Grade der 
industriellen Entwicklung dreiZonen. Für die Untervertei- 
lung auf die Kommunalverbände (große Städte, Kreise und ent 
sprechende Bezirke) wurden je nach dem größeren oder geringeren 
Anteil der Getreideselbstversorger an der Gesamtbevölkerung 
fünf große Gruppen unterschieden, und für jede wurde 
eine entsprechende Novmalverteilungsmonge angesetzt. Jeder 
Kommunalverband hängt danach einmal von der statistisch zu er 
fassenden Schwierigkeit seiner eigenen Versorgung, zum anderen 
aber auch davon ab, ob der größere Bezirk, in dessen Bereich er 
gehört (Bundesstaat, Provinz, Regierungsbezirk), als leichter 
pher schwerer zu versorgen abgeschätzt worden ist. Die eng be
	        
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