Volltext: Branntweinwirtschaft und Volksernährung [30]

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Verbraucher abgewälzt zu werden pflegt*), daß mlt einer über 
mäßigen Steigerung des Verbraucherpreises gerechnet werden müßte, 
wollte man den Steuersatz in einer Weise erhöhen, wie er nötig 
sein würde, um eine wirklich beträchtliche Vermehrung der Ein 
nahmen zu erzielen. Der Verbraucher würde dadurch so belastet, 
daß voraussichtlich die gewünschte Einnahme-Vermehrung infolge eines 
Verbrauchsrückganges vereitelt würde. Eine Monopolverwaltung 
würde es dagegen in der Hand haben, die Preise so festzusetzen, 
daß die Belastungsfähigkeit des Branntweins und das fiskalische 
Interesse an einem hohen Steuerertrage gegeneinander abgestimmt 
werden könnten. Freilich würde dazu erforderlich sein, daß 
über den seinerzeit abgelehnten Gesetzentwurf von 1908 hinaus 
gegangen würde, nach welchem man sich damit begnügen wollte, 
den Branntwein vom Brenner anzukaufen, ihn zu reinigen und mit 
einem Aufschlag an den Destillateur, Händler oder Schankwirt 
weiterzuveräußern. Es würde vielmehr nötig sein, daß die Mo 
nopolverwaltung außer der Reinigung auch dieTrinkfertig- 
machung des Spiritus übernähme, weil nur so eine Bestimmung 
des Verbraucherpreises möglich sein würde. Dagegen würde es sich 
erübrigen, auch den Ausschank in staatliche Verwaltung zu übernehmen, 
wie es der Bismarcksche Monopolplan von 1886 vorgesehen hatte. 
Dieser könnte unbedenklich dem durch die Monopolverwaltung an 
feste Preise gebundenen Privatgewerbe überlasten bleiben^). 
Die Brennereien würden naturgemäß, wie es auch die frü 
heren Monopolvorlagen gewollt hatten, in den Händen der Privat 
wirtschaft bleiben. Allerdings würde auch hier eine Aus 
nahme zu machen sein. Es ist erwähnt worden, daß 
während des Krieges neue Verfahren der Branntweingewinnung 
aus Stoffen wie Sulfitlauge und Holz eingeführt worden sind?) 
Die Erzeugung ist zwar noch nicht groß, doch scheint sie 
entwicklungsfähig und billiger als die aus Kartoffeln zu sein. 
Diese neue Industrie, die mit Reichskredit oder mit Reichsmitteln 
0 In einer Gießener Dissertation (Paul Koepcke, Deutsches Brannt 
weingewerbe 1915) ist der Nachweis erbracht worden, daß die 1909 und 1912 
vorgenommene Erhöhung der Verbrauchsabgabe um 67 Mark auf dem Wege 
bis zum Verbraucher auf 140 Mark gesteigert worden ist. 
2) Die Schrift von Hans Blankenstein, Reichsfinanzquellen 
Heft 2: Branntwein, Berlin 1917, die dem Verfasser bei der Niederschrift 
noch nicht vorgelegen bat, kommt zu grundsätzlich ähnlichen Vorschlägen. 
Das Problem, aus Karbid Spiritus zu gewinnen, ist ebenfalls 
technisch gelöst. In der Schweiz wird dieses Verfahren bereits mit Erfolg 
.angewandt.
	        
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