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hat sich ja in dieser Richtung bewegt. Schon im Frieden war die
Spirituserzeugung bis zu 90 Hundertteilen in einem Kartell zu
sammengefaßt. Im Kriege ist dann die Konzentration vollends zum
Abschluß gekommen. Nichts liegt näher als der Gedanke, daß das
Reich die so entstandene Organisation übernimmt und zu einem
Monopol ausgestaltet. Hierfür spricht vor allem das fiskalische
Interesse. Deutschland hat im Frieden nächst Rußland die größte
Spirituserzeugung gehabt, und dennoch waren die daraus gezogenen
Steuereinnahmen verhältnismäßig gering. Es erzeugten im
Jahre 1912/13:
Mill. Liter reinen Alkohol
Rußland 558
Deutsches Reich 375
Vereinigte Staaten von Amerika . 366
Frankreich 295
Oesterreich-Ungarn 291
Dagegen betrugen die aus dem Branntwein bezogenen
Einnahmen in
Rußland 1728 Millionen Mark
Amerika 660 „ „
Frankreich 320 „ „
Deutsches Reich . . . 226 „ „
Oesterreich-Ungarn . . 186 „ „
Amerika erzielte demnach bei geringerer Erzeugung einen
Steuerertrag, der dreimal, Rußland bei allerdings höherer Erzeugung
einen solchen, der mehr als achtmal so hoch war wie der Deutschlands*).
Der deutsche Branntwein ist also noch stark belastungsfähig.
Der Erweis dafür ist in der Kriegszeit gebracht worden, wo für
Branntwein willig das 20- und 25 fache des Friedenspreises vom
Verbraucher gezahlt worden ist. Eine Vermehrung der Reichs
einnahmen aus dem Branntwein um das vier- und fünffache würde
durchaus im Rahmen des Möglichen liegen. Ein so hoch gestecktes
Ziel ließe sich aber nur mit Hilfe eines Monopols erreichen. Der
bisher eingeschlagene Weg, durch eine Erhöhung der Verbrauchs
abgabe die Branntwein-Einnahmen zu steigern, hat sich als unzu
länglich erwiesen. Insbesondere haben die Erfahrungen gelehrt, daß
die Verbrauchsabgabe-Erhöhung mit so starken Zuschlägen auf den
. ') Val. Ludw. Mass
»eutschen Spiritusindustrie.
104 (1915).
ermann, Die Entwicklung und Gliederung der
Jahlb. für Nationalökonomie und Statistik