Volltext: Branntweinwirtschaft und Volksernährung [30]

62 
landwirtschaftlichen Brennereien im Sinne der Branntweinsieuer- 
Gesetzgebung vollzieht, nicht unbedingt ablehnen lassen. Man wird 
es dem Gange der freien Entwicklung überlassen können, 
inwieweit die Brennerei durch die Kartoffeltrocknerei ersetzt 
wird. Eine Verarbeitung in irgendeiner Form, sei es zu Brannt 
wein, sei es zu Trockenerzeugnissen, wird bei dem deutschen Karioffel- 
reichtum nötig bleiben, um die für den Frischverbrauch überschüssigen 
oder nicht geeigneten Früchte zu verwerten. Steigt für Trocken 
erzeugnisse die Nachfrage, so wird die Ueberzeugungskraft des eigenen 
Vorteils den Landwirt von selbst nach dieser Verwendungsrichtung 
hin drängen. Einer künstlichen Einwirkung bedarf es dazu nicht. 
Wird man demnach zu dem Schluffe kommen, daß auch i» 
Zukunft keine Einwendungen gegen eine steuerliche Begünstigung 
der Kartoffelbrennerei erhoben zu werden brauchen, so wird inan 
eine grundsätzlich andere Stellungnahme den Kornbrennereien 
gegenüber einnehmen müssen. Für ein Land, das wie Deutschland 
auf die Einfuhr ausländischen Getreides angewiesen ist, ist es 
national-wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, daß die Verarbeitung 
von Getreide zu einein Genußmittel, das auch aus anderen Stoffen 
gewonnen werden kann, durch die Gewährung steuerlicher Vorteile 
befördert wird. Nun besteht zwar die steuerliche Begünstigung nur 
für den kleineren Teil der Kornbranntwein-Erzeugung, nämlich den 
jenigen, der in den landwirtschaftlichen Kornbrennereien ge 
wonnen wird, während die geiverblichen Brennereien, bei denen der 
Hauplteil der Kornbranntwein-Herstellung liegt, ohnehin höhere Steuer 
lasten zu tragen haben. Obwohl nämlich, verglichen mit den land 
wirtschaftlichen Kornbrennereien, die Zahl der gewerblichen nur gering 
ist (1913/14: 684 gewerbliche Getreidebrennereien gegenüber 
landwirtschaftlichen'Getreidebrennereien), so war doch ihre Produktion 
eine größere (1913/14: 293 000 Hektoliter Alkohol in gewerbliche» 
Brennereien i) gegen 264 000 Hektoliter Alkohol in landwirtschaft 
lichen Getreidebrennereien). Dieses auffallende Mißverhältnis erklärt 
sich daraus, daß unter den landwirtschaftlichen Getreidebrennereicn 
zahllose kleine Betriebe sind (1913/14 gab es 6664 landwirtschaft 
liche Getreidebrennereien mit einer Erzeugung bis zu 50 Hektolitern 
Alkohol), während die gewerblichen Kornbrennereien im allgemeinen 
sehr viel größere Betriebe sind, wie zu ihnen auch die allergrößten 
Brennereien gehören, die es in Deutschland überhaupt gibt. 
Die Hauptcrzeugungsstätten für Kornspiritus sind *) 
*) Davon entfällt der Hanptteil auf die Brennereien mit Hefegewinnmig.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.