Volltext: Branntweinwirtschaft und Volksernährung [30]

erforderliche Erzeugung gewährleistet werde, zugleich aber durch die 
Regelung des Verbrauchs dafür Sorge tragen, daß nicht mehr 
Kartoffeln der Volksernährung entzogen würden, als unbedingt zur 
Herstellung des vor allem für die Heeresverwaltung erforderlichen 
Branntweins notwendig waren. 
Die Reichsbranntweinstelle hat dann den AbschlcigSpreiö von 
65 Mark auch für die Folgezeit bewilligt. Auch der Zuschlag 
von 13 Mark wurde von der Reichsbranntweinstelle für den seit dem 
14. Februar 1916 abgelieferten Branntwein genehmigt. Doch wurde 
für die Melassebrennereien und die Brennereien, welche Hefe nach 
dem Lüftungsverfahren erzeugten, dem für ihr Hauptmaterial Melasse 
damals festgesetzten Preise entsprechend der Zuschlag nur auf 4 Mark 
bemessen H. 
Der Abschlagspreis für das Geschäftsjahr 1916/17 ließ er 
kennen, welch starker Preisanreiz für nötig gehalten wurde, um zu 
einer ausreichenden Erzeugung zu kommen. Er wurde auf 98 Mark 
festgesetzt, und um für solche Brenner, die Kartoffeln zukaufen mußten, 
gegenüber denen, die mit der eigenen Ernte auskamen, einen Aus 
gleich zu schaffen, war vorgesehen, bei Ankauf von Brennkartoffeln 
eine Vergütung von 0,50 Mark für den Zentner, jedoch höchstens 
10 Mark für das Hektoliter Alkohol zu gewähren. Ob indes diese 
Bestimmung in nennenswertem Umfange wirksam geworden ist, muß 
bezweifelt werden, da die Kartoffelnot des Jahres 1916/17 nicht 
einmal erlaubte, den Brennern die ihnen ans der eigenen Ernte 
zur Branntweingcwinnung zugeteilten Kartoffeln in voller Menge 
zu belassen. 
Für Branntwein, der durch Verarbeitung von Melasse 
allein gewonnen wurde, wurde ein Abzug von 21 Mark gemacht. 
Wurde der Branntwein aus Melasse in Verbindung mit anderen 
Stoffen hergestellt, so ermäßigte sich der Abschlagspreis in dcni Ver 
hältnis, wie Melasse zugesetzt war2). 
Für das Geschäftsjahr 1917/16 wurde ein Abschlagspreis 
von 114 Mark beschloßen, im Vergleich zum Vorjahr eine sehr 
große Erhöhung. Doch fehlte ihr bei näherem Zusehen nicht die 
Berechtigung. Dem vorjährigen Abschlagspreise von 98 Mark wor 
ein Kartoffelpreis von 4 Mark zugrunde gelegt gewesen. Inzwischen 
0 Für die Abfertigungen vom 14. Februar 1916 bis zum 16-April 191l> 
wurde den Luflbefe-Brennereien noch der volle Zuschlag von 13 Mart gewährt, 
weil in diesem Zeitabschnitt für sie Melasse zu Brenncrcizweckcu noch nicht 
freigegeben war. 
0 Zeitschr. für Spnilttsindnstrie, 39.Jahrgang (19t6), R>.34, 38,42, 47,
	        
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