Volltext: Branntweinwirtschaft und Volksernährung [30]

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schlechter behandelt werden sollten, als die angeschlossenen Brenner 
Außerdem war ihnen das Recht des Beitritts zu dem Verwertung^ 
verbände Deutscher Spiritus-Fabrikanten eingeräumt worden, so daß 
sie sich an den Wahlen für den Gesamtausschnß der Spiritus 
Zentrale beteiligen konnten. 
Da nunmehr, wer Branntwein herstellte, das Erzeugnis an 
die Spiritus-Zentrale liefern mußte, da ferner die vorhandenen Be 
stände und schließlich auch der aus dem Auslande eingeführte 
Branntwein ablieferungspflichtig wurden, so besaß die Spiritus 
Zentrale hierdurch ein Absatzmonopol. Die Spiritus-Zentrale war 
demnach aus einem freien privatmirtschaftlichen Kartell zu einem 
Zwangssyndikat unter staatlicher Aufsicht geworden. Ihr Geschäfts 
bereich hatte sich vergrößert, aber ihre volle Selbständigkeit hatte sie 
eingebüßt. 
Doch waren ihr zunächst nicht alle Breimereien angeschlossen. 
Obstbrennereien sowie Kletnbrennereien, deren Jahres 
eizeugung nicht mehr als 10 Hektoliter betrug, blieben von der Ab 
lieferungspflicht noch befreit. Wenn deren Gesamterzeugung auch 
nur gering war, so machten sie doch der Zahl nach die Hauptmasse 
der Brennereien aus. Von den 58 500 Brennereien, die 1915/16 
in Betrieb waren, wurden nur annähernd 5000 zusammengeschlossen, 
während die übrigen frei blieben. 
Diese Kleinbrennereien waren von der Zivangsablieferung 
freigelassen worden, weil die Spiritus-Zentrale nicht in der Lage zu 
sein glaubte, die Abnahme des Branntweins bei dm vielen tausend 
in Frage kommenden Brennereien zu organisieren. Der in diesen 
Betrieben erzeugte Branntwein, der demnach von der öffentlichen 
Hand nicht erfaßt wurde, stand den Erzeugern frei zur Verfügung, 
und, da diese kleinen Brennereien in der Regel Abfindungs 
brennereien waren, so konnten sie ihre Erzeugnisse versteuern und 
als Trinkbranntwein in den freien Verkehr bringen. Daraus 
mußten sich unerwünschte Folgen ergeben. Bet den hohen Preisen, 
die infolge der im übrigen allgemein durchgeführten Sperre für 
Trinkbranntwein gezahlt wurden, machten diese Brenner nicht nur 
ein glänzendes Geschäft, sondern hatten auch alles Interesse daran, 
ihre Betriebe aufrechtzuerhalten, selbst dann, wenn die früher von 
ihnen fast ausschließlich verarbeiteten Rohstoffe — Getreide und 
Obst — ihnen nicht mehr zur Verfügung standen. Sie gingen 
dann zum Brennen von Kartoffeln über, was, nachdem die Ernte 
des Jahres 1916 so schlecht ausgefallen war, im Interesse der 
Volköernährung durchaus unerwünscht sein mußte. Es bestand
	        
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