Volltext: Branntweinwirtschaft und Volksernährung [30]

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3. Die ersten Maßnahmen zum Zwecke einer Einschränkung 
des Verbrauchs 
Wir haben gesehen, daß es nieder durch eine Steigerung der 
Erzeugung noch durch eine Einfuhr aus dem Austande möglich 
war, auf dem Branntweinmarkte den Amgleich zwischen Angebot 
und Nachfrage herzustellen. Dian sah sich daher genötigt, den Hebel 
an einer anderen Stelle anzusetzen und eine Einschränkung des 
Verbrauchs vorzunehmen. 
a) Einschränkung des Verbrauchs von Branntwein zu 
Trinkzwecken 
Die Möglichkeit dazu war beim Trinkbranntwein ohne weiteres 
gegeben. Obwohl sein Verbrauch in den letzten Friedensjahren 
stark abgenommen hatte, war er doch immer noch größer gewesen 
als die Verwendung von Branntwein für gewerbliche Zwecke. 
Im Durchschnitt der letzten 5 Friedensjahre hatte er 1,86 Millionen 
Hektoliter Alkohol betragen im Vergleich zu 1,66 Millionen 
Hektoliter, die zu gewerblichen Zwecken steuerfrei verabfolgt worden 
waren. 
Mit einer Abnahme des Trinkbranntwein-Verbrauchs hatte man 
bei Kriegsausbruch von vornherein gerechnet.- Wie man zu dieser 
Annahme gekommen war, ist nicht zu durchschauen. Es war eine 
vorgefaßte Meinung, die widerspruchslos von allen Beteiligten als - 
richtig hingenommen wurde. Demgemäß wurde in der schon er 
wähnten Bekanntmachung vom 16. Oktober 1914 (R.G.Bl.S. 434), 
welche die Bewirtschaftung für das Betriebsjahr 1914/15 regelte, 
der vergällungspflichtige Teil der Branntweinerzeugung 
erhöht. Waren im Betriebsjahre 1912/13 33'/z v. H. und im 
Betriebsjahre 1913/14 40 v. H. des Durchschnittsbrandes vergällungs- 
pflichtig gewesen, so wurde nunmehr die Vergällungspflicht auf 65 v. H. 
bemessen. Trotz dieser Maßnahme und wider alles Erwarten trat 
dann aber die Abnahme des Trinkbranntwein-Verbrauchs nicht 
ein. Mochte auch der Konsuln der Zivilbevölkerung teils infolge der 
Einziehung von mehreren Millionen Männern, teils durch die 
allgemeine wirtschaftliche Lage, teils durch behördliche Ausschank 
beschränkungen herabgemindert worden sein, so wurde dieser 
Ausfall durch den Bedarf des Feldheeres wettgemacht. Waren 
von Oktober bis Ende Februar 1913/14 820000 bl Branntwein 
versteuert worden, so betrug im gleichen Zeitraum des Jahres 
1914/15 diese Menge 800000 bl, also nicht wesentlich weniger
	        
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