Volltext: Die Juden und Judengemeinden Böhmens in Vergangenheit und Gegenwart I. (1 (1934) ;)

sein sollen, Zélb Thun wir in Gnaden Bewilligen, von 
1. Mai car. a. sowohl von Juden, als andern dem 
Handtwerck nicht Zu gethannen Handels Leuthen 
Bezahlet werden soll. Prag, den 21. April 1752. 
Philipp Graf von Gallas. 
Gegen diese so rasch bewilligte Steuer haben die 
davon Betroffenen naturgemäß rekurriert, fanden 
aber beim Grafen kein Gehör. Hierüber findet sich im 
Gedenkbuch der R. Tuchmacherzunft folgende Ein¬ 
tragung. 
Copia Eines gnedigen Decretes, dessen Innhalt ist 
u. zw.: Sallomon Gillowey, Jusua Bredl nebst Ihren 
Consorten Schutz Juden Werden Wegen des soge- 
nanndten Wolle Groschens Abgewiesen. Wie folget,, 
Jenen Supplicanten Zum Bescheid, demnach der Von 
Jeden Stein Wolle Zu entrichten zufolge dessen un¬ 
serer Stadt R. eingeführten Wollegroschens in absieht 
der negotirenden frembden Judenschaft Nicht dass 
Obrigkeitl. Interesse zum Gegenstandt hat, Sondern 
pro Adjuto und zur Beyhülfe unserer R. Tuchmacher¬ 
zunft gewidmet ist, womit Selbste die allgemeine 
Gaaben desto Leichter erschwingen und ihr ge 
Wörb pro bono publico Vortsetzen können. Alsz 
Werden Jüd. Supplicanten Mit Ihren Unstandthafften 
anbringen ab — und dahin angewiesen, dass Selbste 
entweder den Wolle Groschen in die Tuch Laden 
Zahlen, oder sich des Handels in der Stadt 
R. enthalten. Datum Reichenberg den 5, August 
Anni 1752. 
Philipp Graf von Gallas. 
Das Landiesguberniurn hat aber diese Beitragsabgabe 
annuliert. Und als im J. 1775 der Graf decredierte, 
von aller einführenden Wolle von jedem 1 Kreuzer 
zum Besten der Zunft beizusteuern, wurde die grafi, 
Anordnung vom Kreishauptmann als ungültig er¬ 
klärt. Bemerkenswert ist die Äußerung des Grafen, 
wonach durch Einrichtung des Wolleinfuhrgroschens 
die uralte Abgabe eines sog. Zentner Goldes zu 
2 Kreuzer abgestellt worden ist). Zum Schluß hatten 
die Tuchmacher nach mehrmals gewährten Nach¬ 
lässen nur noch 145 fl. zu zahlen und der Graf 
erklärte: „Wenn die Tuchmachermeisterschaft sich 
getraut, den Nachlaß höchsten Ortes zu bewirken, so 
soll denn auch dieser überrestliche Teil gleichfalls 
nachgesehen werden26). 
Die Einführung der Wollegroschens soll nun das 
Auftauchen eines portugiesischen Juden veranlaßt 
haben. Nach Hübsch27) wanderten unter Karl, also 
in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts auch 
aus Portugal Juden in Prag ein. Der sonst so beson¬ 
nene Forscher, der hervorragende Historiker Hermann 
H a 11 wich wird zum phantasiereichen Feuilleto- 
nisten, wenn er die Rolle dieses „Portugiesen44 schil¬ 
dert28). Im Novellenstil berichtet er: „Da erschien 
eines schönen Morgens in der großen Amtsstube des 
gestrengen Hauptmanns ein gewisses Exemplar der 
vormals nicht gar seltenen, nunmehr aber ausge¬ 
storbenen Originale industrieöser Existenzen, die man 
auf den ersten Blick als sog. „Schutz- und Handels¬ 
juden44 erkannte. Das war aber kein gewöhnlicher, 
das war eine ganz besondere Species Schutz- und 
Handelsjude. Wohl mit allen Zeichen tiefster Unter¬ 
würfigkeit und zugleich höchster Pfiffigkeit, ja 
Überlegenheit, stand der ,'Portugiese44 — so nannte 
man den fast im ganzen Lande wohlbekannten Mann 
— dem Stadttyrannen gegenüber. Es handelte sich, 
wie selbstverständlich, um ein Geschäft, und zwar 
um ein sehr profitables. Jude Portugiese macht sich 
für sich und seine mehr oder minder orthodoxe Nach¬ 
kommenschaft verbindlich . . .44 Doch wozu weiter 
zitieren? Diese Probe genügt. Nach Hallwich war 
dieser „Portugiese44 ein „im ganzen Lande wohlbe¬ 
kannter44 Mann, aber für diese Behauptung, die er 
freilich durch das Wort „fast44 wiederum einschränkt, 
erbringt er keinen Beweis. Im Gegenteil. Nicht einmal 
der Name dieses Juden ist bekannt, ja er ist gänzlich 
verschollen. Wie reimt sich das zusammen mit dem 
„im ganzen Lande wohlbekannten44 Mann? Zumindest 
hätte man doch wissen müssen, wie er heißt. Und Hüb¬ 
ner beschreibt in lebhaften Farben die Aufregung in 
den Werkstätten und Bierstuben, als sich die Nach¬ 
richt verbreitete, ein Jude sei der Urheber des Wolle- 
groschens. „Es mögen schlimme Tage gewesen sein, 
die zu jener Zeit die Juden hier zu bestehen hatten. 
Sie durften sich, ohne Gefahr für ihr Leben, damals 
hier nicht sehen lassen und noch viele Jahre hindurch 
waren sie hier nur als fliegende Gäste geduldet, die 
tags ihre Handlungsgeschäfte abmachen konnten, bei 
Anbruch der Nacht aber sich im Weichbild der Stadt 
nicht aufhalten durften. Die Judenschaft hielt deshalb 
allabendlich Auszug und übernachtete in der Um¬ 
gebung.44 Hübner verrät nicht die Quelle, aus der er 
diese Nachricht geschöpft hat. Es ist eigentümlich, 
daß das Leben der Juden in R. damals nur bei Nacht 
gefährdet gewesen sein sollte, während sie am Tage 
unbehelligt ihren Geschäften nachgehen konnten. 
Hübner stellt es so dar, als ob sie aus Furcht vor 
den Wirkungen des Wollegroschens noch viele Jahre 
später nicht hier zu nächtigen wagten. In Wirklich¬ 
keit war es das gräfl. Verbot, daß sie zum nächtlichen 
Exodus zwang. Dieses Verbot stand aber in gar keinem 
Zusammenhang mit dem Wollegroschen. 
Die einzige Quelle für die Einführung desselben 
sind die Gedenkbücher der Reichenberger Tuch¬ 
macherzunft. Alle späteren Darstellungen lehnen sich 
an sie an. Aber die Gedenkbücher, von denen nur 
zwei für diese Frage in Betracht kommen, sind 
nicht zuverlässig, weil sie, wie wir gleich 
nachweisen werden, tendenziös sind. Das 
jüngere Gedenkbuch ist „Anno 1775, den 24. February 
auff Kosten eines Ehrsamen Handwercks der Tuch¬ 
macher44 errichtet worden. Dieses Protokollbuch ist 
also zu einer Zeit angelegt worden, als man schon 
ernstlich und energisch daran ging, die endgültige 
Aufhebung des Wollegroschens anzustreben. Dies war 
sogar der eigentliche Zweck dieses Gedenkbuches. 
Da die Preußen im Siebenjährigen Krieg bei ihrem 
Einbruch in R. das Archiv der Tuchmacherzunft, dort 
zahlreiche Originaldokumente zerstörten, lag es nahe, 
aus Mangel an schriftlichen Beweisen, Material zu 
sammeln. Die Eintragung betreffend den Wollegro¬ 
schen im älteren Gedenkbuche erfolgte auch viel 
später, viele Jahre nach der Einführung desselben. 
Sollte nach so langer Zeit die Erinnerung an die Ein¬ 
führung dieser Abgabe nicht schon verblaßt gewesen 
sein? Wie sehr das Gedächtnis trog, geht aus Folgen¬ 
dem hervor. Im Gedenkbuch steht: „ein Jud44 und 
dann: „den Juden hat man den Portugiesen genannt.44 
In einer Bittschrift an den Grafen (1752) heißt es 
wiederum: „Ein portugiesischer Jude hat sich in R. 
eingefunden44 und in einer Eingabe fast ein Viertel¬ 
jahrhundert später an den Kammerprokurator Dohro- 
slav ist nur von einem „fremden Juden44 die Rede. 
Also die Angaben der Zunft sind nicht einheitlich. 
Aber, was schon schwerwiegender ist, auch nicht ge¬ 
nau. Sie gibt an, die Einführung des Wollegroschens 
wäre unter der Regierung des Hauptmanns Platz er¬ 
folgt, während in Wirklichkeit damals Flick (übri¬ 
gens auch gleich Platz ein Reichenberger Kind) der 
Hauptmann war. Platz trat sein Amt an, als der 
Reichenberg 24 
552
	        
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