Volltext: Die Juden und Judengemeinden Böhmens in Vergangenheit und Gegenwart I. (1 (1934) ;)

i pred krest'any). In einem Testamente vom 18. Juli 
1494 wird eine Perlenschnur erwähnt, welche der 
Erblasser beim Juden Mekl hat „ve ctyrech k.u (be¬ 
lehnt mit vier Schock). 
16. Nov. 1500 Kaspar Bernásek schuldet 100 Schock 
mis. (na misensky pocet) oder 50 Schock böhm. Gr. 
dem Juden Mekl und dessen Sohne Turek, sie haben 
die Macht, sich an seinem Gute schadlos zu halten 
(se uvázati) es zu verkaufen und sich die Summe und 
ihre Schuld mit allen daraus entstandenen Schäden 
voll bezahlt zu machen, und dies ohne alle Zinsen 
(lichvy). Die Tuchmacherzunft hat das Vorkaufsrecht, 
daß dies Pfand nicht innerhalb eines Jahres verkauft 
werde. 
Aus dem Prozeßregister: 28. Mai 1501. Die Rats¬ 
herren mit den Gemeindeältesten bestimmten Artikel 
für die im Orte wohnenden Juden: über Zinsen, Leihen 
von Kleidern, Nichtleihen auf Garn und Bettgewand, 
Nichtverkavifen gewisser Kleidungsstücke, über ver 
fallene Pfänder, über gestohlene Sachen, daß sie im 
Christenbade sich nicht waschen, Kirchensachen nicht 
kaufen, fremde Juden ohne Einwilligung des Bürger¬ 
meisters nicht in die Stadt aufnehmen sollen, daß 
fremde Juden nur bis zum dritten Tage hier weilen 
sollen und daß sie Münzen nicht brennen sollen. Zin¬ 
sen werden festgesetzt: zwei Denar von einem Schock 
irt einer Woche, ein Denar vom halben Schock, und 
von 20 Groschen und darunter ein Heller. 
2. Sept. 1503: Die Ratsherren und die Ältesten be 
stimmen Artikel über Hopfen, über Juden, über 
Gänslerinnen usw., daß alle Juden, die einheimischen 
wie die fremden, in Judenmänteln (kukle zidovské) 
gehen, damit sie von anderen Leuten erkannt werden 
können, und ihre Weiber sollen in Schleiern mit gel¬ 
ben und breiten Rändern gehen, unter Strafe von 
fünf Gr., so oft sie anders betroffen würden, — und sie 
beharrten darauf, daß die Juden keine Schleier an¬ 
fertigen und andere christliche Geschäfte nicht füh¬ 
ren. Der wichtigste, schicksalschwere Erlaß lautet: 
1. Nov. 1504. König Vladislav — Und wir erteilen auch 
den unterzeichneten Bürgern hiebei die Gnade, daß 
keine Juden weder jetzt noch künftighin weder wir 
noch die künftigen Könige von Böhmen in diese Stadt 
einführen können, denn die Juden wurden ihnen zur 
Stadt gegeben zu ihrem Nutzen von unseren Vor° 
fahren, darum geben wir durch diese Schrift und ver¬ 
möge unserer königl. Macht in Böhmen dieser Stadt 
und ihren Einwohnern die Macht dazu, daß sie die Juden 
aus der Stadt ausweisen können, wann immer es ihnen 
gut erschiene, und gefiele, und dies ohne irgend ein 
Hindernis von uns und den künftigen böhmischen 
Königen, wobei wir wollen, daß sie diese unseren 
Gnaden wie obenstehend ihnen von uns verliehen und 
gegeben genießen können. 
1504. Die Pilsner nahmen (wörtlich zitiert) nej- 
zvlástnejsí preslavné Privilegium jim udëlené, das 
heißt das allerbesonderste überruhmreiche Privile¬ 
gium, das ihnen gewährt wurde, an und jagten alle 
Juden aus der Stadt, sie achteten gar nicht der Ein¬ 
nahmen, welche die Gemeinde von den Juden hatte. 
9. Feber 1509. Zalman Turck (Turek), Jud aus P., 
trieb den Kaspar Bernásek aus Zebnie (zu Gericht), er 
will ihn beschuldigen eines solchen Betruges, wonach 
derselbe Bernásek ihm, dem Juden, eine Schrift auf 
sich über 20 fl. Rheinisch, und über die Zinsen davon 
machte, zu welcher Schrift er ein fremdes und nicht 
sein eigenes Siegel beidruckte, und diese Schuld, Siegel 
und Einschreibung leugnend, verabsäumt er dem Ju¬ 
den zahlend zu sein, und dazu noch auf die Unkosten! 
Derselbe Jud treibt denselben Bernásek wegen 
7 Schock böhm. Gr. und dazu wegen der Zinsen und 
Spesen, welche Schuld er ihm leugnend, die Zahlung 
verweigert. Derselbe Jud trieb (k svëdomie) den 
Václav, Stadtschreiber der Stadt Pilsen, Bürger. Der 
Jude Mekl tritt seinem Sohne Zalman oder Turek 
sein gesamtes Hab und Gut ab. Die Schrift trägt als 
Überschrift: Vydanie vseho statku Mekle, starého 
zida, synu svému Turkovi zidu! Wortlaut der Schrift: 
Wir, Bürgermeister und Rat der Stadt P., daß in den 
Rat Mekl, der alte Jude, Einwohner unserer Stadt 
mit Zalman, seinem Sohne erklärte, daß er sein gan¬ 
zes Hab und Gut, beweglich und unbeweglich, über¬ 
gebe, hiezu auch alle seine Schuldforderungen hier 
und anderswo, wer ihm schuldig ist, dem Zalman, sei¬ 
nem Sohne, genannt Turek, und seinen Erben, daß 
sie mit demselben frei verfügen wie mit ihrem eige¬ 
nem, wobei sich Mekl ausbedang, daß Turek, sein 
Sohn, und dessen Kinder den alten Mekl bis zu sei¬ 
nem Tode ehrenhaft verpflegen (pocestnë dochovali) 
und überdies, daß sie seine, Mekls Tochter, und ihre 
Schwester, so sie sich verehelichen sollte, aus diesem 
Hab und Gut versorgen, worauf Turek versprach, all 
diesem Genüge zu leisten. 
Am 15. April sendet Nürnberg nach P. die Nach 
rieht, daß man den Ochsenfelder in Sachen der Schuld 
von 30 Gulden an den Pilsner Juden Turek nicht ver¬ 
hören konnte, weil er nicht daheim sei, aber seine 
Mutter habe sich geäußert, sie werde für ihren Sohn 
nichts zahlen, weil ihm das Geld zum Spiele geliehen 
worden war, und er selbst noch minderjährig sei. Im 
Anbuge wird mitgeteilt, daß man gerade den Ochsen¬ 
felder vorgeladen habe, welcher sich ähnlich geäußert 
habe, daß er dem Juden nichts schuldig ist, ihm wurde 
das Geld zum Spiele geliehen, und er wolle es auch 
vor Gericht dem Turek verweigern. 
Dieser Turek zeigte auch einen Adeligen wegen 
einer Schuld an. 
Hie und da erscheint auch in den Testamenten das 
Wort Jude als Vormund: Ondrásek Zid, oder Zid, der 
Schuster, was vielleicht ein Familienname war. 
In jener Zeit versteckten die Juden von Hostaun 
mit Hilfe irgend eines gottlosen Menschen den aller- 
heiligsten Leib des Kr. J. mitsamt der Monstranz, 
jener Bösewicht ward von Burghard von Válec in 
Ketten geschmiedet, und die vom Hostauner Herrn 
verhafteten Juden bekannten, daß auch die Pilsner 
Juden an jener Missetat Anteil hatten, darum waren 
die Pilsner Bürger unzufrieden, so daß sie die Schul- 
digen bestraften und die übrigen Juden allesamt aus 
der Stadt verjagten, sie haben sich diese Gnade von 
König Vladislav erbeten, daß sie niemals gezwungen 
werden, Juden in die Stadt aufzunehmen. Die in Prag 
wohnhaften Juden unterstanden sich noch in einigen 
Jahren von den Pilsnern jenen Platz bei P. zu for¬ 
dern, welcher zur Bestattung der Juden bestimmt war, 
indem sie anführten, sie seien nur durch Not ge* 
zwungen worden, aus P. wegzuziehen. Der frühere 
Begräbnisplatz der Juden war aber damals schon in 
einen Garten verwandelt worden und gehörte einem 
gewissen Jilek, außerdem wiesen die Landesbeamten 
das Gesuch jener Juden nach reiflicher Erwägung 
der Sache ab. Diese Urkunde findet sich noch im 
hiesigen Arch. 
Nun gibt es einige Jhte. in P. keine Juden, bis 
wieder zu Ende des 18. Jhts. in den Aufschreibungen 
ihrer Erwähnung geschieht. Freilich sind nun die Ju¬ 
den in den benachbarten Dörfern untergebracht und 
dürfen in der Stadt nicht einmal übernachtend So lesen 
wir, daß in Busovice folgende Juden unter dem Schutze 
der hiesigen Gemeinde (Stadt) stehen, die aber ver¬ 
pflichtet sind, ihrer Obrigkeit Zins zu zahlen. 
Isak Lederer zahlte Schutzzins 30 fl., Isak Kantor 
Plzeñ 
480 
Pilsen 2
	        
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