i pred krest'any). In einem Testamente vom 18. Juli
1494 wird eine Perlenschnur erwähnt, welche der
Erblasser beim Juden Mekl hat „ve ctyrech k.u (be¬
lehnt mit vier Schock).
16. Nov. 1500 Kaspar Bernásek schuldet 100 Schock
mis. (na misensky pocet) oder 50 Schock böhm. Gr.
dem Juden Mekl und dessen Sohne Turek, sie haben
die Macht, sich an seinem Gute schadlos zu halten
(se uvázati) es zu verkaufen und sich die Summe und
ihre Schuld mit allen daraus entstandenen Schäden
voll bezahlt zu machen, und dies ohne alle Zinsen
(lichvy). Die Tuchmacherzunft hat das Vorkaufsrecht,
daß dies Pfand nicht innerhalb eines Jahres verkauft
werde.
Aus dem Prozeßregister: 28. Mai 1501. Die Rats¬
herren mit den Gemeindeältesten bestimmten Artikel
für die im Orte wohnenden Juden: über Zinsen, Leihen
von Kleidern, Nichtleihen auf Garn und Bettgewand,
Nichtverkavifen gewisser Kleidungsstücke, über ver
fallene Pfänder, über gestohlene Sachen, daß sie im
Christenbade sich nicht waschen, Kirchensachen nicht
kaufen, fremde Juden ohne Einwilligung des Bürger¬
meisters nicht in die Stadt aufnehmen sollen, daß
fremde Juden nur bis zum dritten Tage hier weilen
sollen und daß sie Münzen nicht brennen sollen. Zin¬
sen werden festgesetzt: zwei Denar von einem Schock
irt einer Woche, ein Denar vom halben Schock, und
von 20 Groschen und darunter ein Heller.
2. Sept. 1503: Die Ratsherren und die Ältesten be
stimmen Artikel über Hopfen, über Juden, über
Gänslerinnen usw., daß alle Juden, die einheimischen
wie die fremden, in Judenmänteln (kukle zidovské)
gehen, damit sie von anderen Leuten erkannt werden
können, und ihre Weiber sollen in Schleiern mit gel¬
ben und breiten Rändern gehen, unter Strafe von
fünf Gr., so oft sie anders betroffen würden, — und sie
beharrten darauf, daß die Juden keine Schleier an¬
fertigen und andere christliche Geschäfte nicht füh¬
ren. Der wichtigste, schicksalschwere Erlaß lautet:
1. Nov. 1504. König Vladislav — Und wir erteilen auch
den unterzeichneten Bürgern hiebei die Gnade, daß
keine Juden weder jetzt noch künftighin weder wir
noch die künftigen Könige von Böhmen in diese Stadt
einführen können, denn die Juden wurden ihnen zur
Stadt gegeben zu ihrem Nutzen von unseren Vor°
fahren, darum geben wir durch diese Schrift und ver¬
möge unserer königl. Macht in Böhmen dieser Stadt
und ihren Einwohnern die Macht dazu, daß sie die Juden
aus der Stadt ausweisen können, wann immer es ihnen
gut erschiene, und gefiele, und dies ohne irgend ein
Hindernis von uns und den künftigen böhmischen
Königen, wobei wir wollen, daß sie diese unseren
Gnaden wie obenstehend ihnen von uns verliehen und
gegeben genießen können.
1504. Die Pilsner nahmen (wörtlich zitiert) nej-
zvlástnejsí preslavné Privilegium jim udëlené, das
heißt das allerbesonderste überruhmreiche Privile¬
gium, das ihnen gewährt wurde, an und jagten alle
Juden aus der Stadt, sie achteten gar nicht der Ein¬
nahmen, welche die Gemeinde von den Juden hatte.
9. Feber 1509. Zalman Turck (Turek), Jud aus P.,
trieb den Kaspar Bernásek aus Zebnie (zu Gericht), er
will ihn beschuldigen eines solchen Betruges, wonach
derselbe Bernásek ihm, dem Juden, eine Schrift auf
sich über 20 fl. Rheinisch, und über die Zinsen davon
machte, zu welcher Schrift er ein fremdes und nicht
sein eigenes Siegel beidruckte, und diese Schuld, Siegel
und Einschreibung leugnend, verabsäumt er dem Ju¬
den zahlend zu sein, und dazu noch auf die Unkosten!
Derselbe Jud treibt denselben Bernásek wegen
7 Schock böhm. Gr. und dazu wegen der Zinsen und
Spesen, welche Schuld er ihm leugnend, die Zahlung
verweigert. Derselbe Jud trieb (k svëdomie) den
Václav, Stadtschreiber der Stadt Pilsen, Bürger. Der
Jude Mekl tritt seinem Sohne Zalman oder Turek
sein gesamtes Hab und Gut ab. Die Schrift trägt als
Überschrift: Vydanie vseho statku Mekle, starého
zida, synu svému Turkovi zidu! Wortlaut der Schrift:
Wir, Bürgermeister und Rat der Stadt P., daß in den
Rat Mekl, der alte Jude, Einwohner unserer Stadt
mit Zalman, seinem Sohne erklärte, daß er sein gan¬
zes Hab und Gut, beweglich und unbeweglich, über¬
gebe, hiezu auch alle seine Schuldforderungen hier
und anderswo, wer ihm schuldig ist, dem Zalman, sei¬
nem Sohne, genannt Turek, und seinen Erben, daß
sie mit demselben frei verfügen wie mit ihrem eige¬
nem, wobei sich Mekl ausbedang, daß Turek, sein
Sohn, und dessen Kinder den alten Mekl bis zu sei¬
nem Tode ehrenhaft verpflegen (pocestnë dochovali)
und überdies, daß sie seine, Mekls Tochter, und ihre
Schwester, so sie sich verehelichen sollte, aus diesem
Hab und Gut versorgen, worauf Turek versprach, all
diesem Genüge zu leisten.
Am 15. April sendet Nürnberg nach P. die Nach
rieht, daß man den Ochsenfelder in Sachen der Schuld
von 30 Gulden an den Pilsner Juden Turek nicht ver¬
hören konnte, weil er nicht daheim sei, aber seine
Mutter habe sich geäußert, sie werde für ihren Sohn
nichts zahlen, weil ihm das Geld zum Spiele geliehen
worden war, und er selbst noch minderjährig sei. Im
Anbuge wird mitgeteilt, daß man gerade den Ochsen¬
felder vorgeladen habe, welcher sich ähnlich geäußert
habe, daß er dem Juden nichts schuldig ist, ihm wurde
das Geld zum Spiele geliehen, und er wolle es auch
vor Gericht dem Turek verweigern.
Dieser Turek zeigte auch einen Adeligen wegen
einer Schuld an.
Hie und da erscheint auch in den Testamenten das
Wort Jude als Vormund: Ondrásek Zid, oder Zid, der
Schuster, was vielleicht ein Familienname war.
In jener Zeit versteckten die Juden von Hostaun
mit Hilfe irgend eines gottlosen Menschen den aller-
heiligsten Leib des Kr. J. mitsamt der Monstranz,
jener Bösewicht ward von Burghard von Válec in
Ketten geschmiedet, und die vom Hostauner Herrn
verhafteten Juden bekannten, daß auch die Pilsner
Juden an jener Missetat Anteil hatten, darum waren
die Pilsner Bürger unzufrieden, so daß sie die Schul-
digen bestraften und die übrigen Juden allesamt aus
der Stadt verjagten, sie haben sich diese Gnade von
König Vladislav erbeten, daß sie niemals gezwungen
werden, Juden in die Stadt aufzunehmen. Die in Prag
wohnhaften Juden unterstanden sich noch in einigen
Jahren von den Pilsnern jenen Platz bei P. zu for¬
dern, welcher zur Bestattung der Juden bestimmt war,
indem sie anführten, sie seien nur durch Not ge*
zwungen worden, aus P. wegzuziehen. Der frühere
Begräbnisplatz der Juden war aber damals schon in
einen Garten verwandelt worden und gehörte einem
gewissen Jilek, außerdem wiesen die Landesbeamten
das Gesuch jener Juden nach reiflicher Erwägung
der Sache ab. Diese Urkunde findet sich noch im
hiesigen Arch.
Nun gibt es einige Jhte. in P. keine Juden, bis
wieder zu Ende des 18. Jhts. in den Aufschreibungen
ihrer Erwähnung geschieht. Freilich sind nun die Ju¬
den in den benachbarten Dörfern untergebracht und
dürfen in der Stadt nicht einmal übernachtend So lesen
wir, daß in Busovice folgende Juden unter dem Schutze
der hiesigen Gemeinde (Stadt) stehen, die aber ver¬
pflichtet sind, ihrer Obrigkeit Zins zu zahlen.
Isak Lederer zahlte Schutzzins 30 fl., Isak Kantor
Plzeñ
480
Pilsen 2