muel Joachim Peck aus Prag Schulmeister zu N. Er
wohnte im Hause des Salomon Simon Nr. X. Im J.
L734 wird Mojses Helischau, als Schulmeister 1774
Hersehl Löwy Lipmann (1775: Leibmann) als Schul¬
singer genannt. Der gegenwärtige Rh. ist Herr Emil
K 1 au h e r (seit 1921). Seine Vorgänger waren:
Rh. Nagel, 1865—1873,
Rb. Stern, 1873—1876,
Rh. Max Reiser 1876—1913,
Rh. Arpad Hirschberger, 1913—19150
Rb. Schapira, 1915—1917,
Rb. A. Beck, 1918—1920.
Der Neuerner Judeiifriedliof.
ist so alt, wie die J. G., die in ihren Anfängen minde¬
stens ins 15. Jht. zurückreicht. Er liegt etwa 1 km
südlich vom heutigen Bahnhofe, recht malerisch auf
einem Felsenhügel, der früher „die Lohe" hieß. Wir
finden hier noch viele alte Grabsteine, aus dem heimi¬
schen rauhen und leicht verwitternden Glimmerschie¬
fer gehauen, deren Schrift sich gar nicht mehr ent¬
ziffern läßt. Um 1800 kamen Steine aus Kehlheimer
Marmor in die Mode, die auch den Stil ihrer Zeit tra¬
gen, eine Art Empire. Und in den Grabsteinen von
heute, hohen Prismen aus poliertem schwedischen Sye¬
nit mit vergoldeten Inschriften, spiegelt sich der
Kunstgeschmack unserer Zeit.
Im J. 1750 war der Judenfriedhof bereits überfüllt
und viel zu eng; da sorgte die Gemeinde für dessen
Vergrößerung und kaufte von den Bürgern Friedrich
Böhm und Johann Weyß in Unterneuern ein anstoßen¬
des Stück Grund von zehn Klaftern Länge und zwölf
Klaftern Breite, „so buhrer Steinfels und sonst zu
nichts zu genießen44? zur „Begräbtniß oder Freydhoff,
weilten solche sehr enge und keinen Platz mehr zu
Begrabung der Todten, und ehedessen denselben
schon ein Stuckh gegen 1 fl. jährlichen Zinß über¬
lassen,44 für den Preis von 30 fl. In dem Vertrage wur¬
de betont, daß durch diesen Verkauf der gesamten
Bürgerschaft die „Hutweid geschmälert44 worden sei;
deshalb mußten sich die beiden Verkäufer verpflich¬
ten, für ewige Zeiten die Steuern vom ab verkauf ten
Grundstücke und zwar je zur Hälfte zu tragen. Dage¬
gen mußte jedoch die J. G. den Verkäufern sowohl
von diesem verkauften Grundstücke als auch vom
alten Friedhofe das Gras „ohne Anstand und unent¬
geltlich einräumen4\ Der bezügliche Vertrag wurde
ins Neuerner Stadtbuch eingetragen, das heute den er¬
sten Band der Gemeindechronik bildet. Den Kaufver¬
trag unterschrieb „Mayr Abraham Janowitz, Juden¬
richter onstot der Juden Gemein Neiern".19)
Im J. 1924 wurde der Friedhof gegen Osten zu er¬
weitert und mit einem Einfahrtstore versehen.
Eine merkwürdige Einrichtung aus früherer Zeit,
die einst bei keiner jüdischen Ansiedlung fehlte, hat
sich als Andenken in N. erhalten; es ist der „To/w/m44,
eine Stange, die früher am Sabbat über die Straße ge¬
schoben wurde, um den Juden die Grenze für ihre
Sabbatspaziergänge zu bezeichnen; sie sollten diese
nicht so weit ausdehnen, um den heiligen Tag nicht zu
entweihen. Die Stange ist noch heute am Jetter sehen
Hause Nr 171 unter dem Dachüberschuß zu sehen. Sie
trägt am Kopfende einen eisernen Ring, der als Hand¬
habe gedient haben mochte.
Wirtschaftsleben.
Ihre größte Bedeutung erlangte die Neuerner J. G.
durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit. Diese war eine
sehr vielseitige. Von altersher war ja bei uns der
Handel der Juden ausschließliche Beschäftigung.
Sie führten als Kaufleute „allerlei Cramerey44 und
„kurze WareWebstoffe und vertrieben sie in ihren
Kramläden, auf Jahrmärkten, und Kirchtagen, und
mit schweren Pinkeln beladen, als Hausierer von Haus
zu Haus und von Dorf zu Dorf. Mit welchen Schwie¬
rigkeiten sie dabei zu kämpfen hatten, mögen folgende
Fälle beleuchten.
Am 16. Mai 1748, dem Festtage Johannis von Ne-
pomuk, war ein solcher Hausierer mit seiner Ware
nach Eisenstein gekommen, in der Erwartung, hier,
wo viele Leute aus Bayern und Böhmen zusammen¬
strömten und wo es auch gutverdienende Glasmacher
gab, gute Geschäfte zu machen. Statt dessen wurde er
vom herrschaftlichen Büttel verhaftet und einge¬
sperrt. Es wurde wohl tags darauf aus der Haft ent¬
lassen; vorher wurde aber dem armen Abraham Löbl,
der sich „am hoch heiligen Feiertage erfrechet, nach
Eisenstein zu kommen und allerhand Tuch auszu¬
feilen, in willens, ein und anderes zu verkaufen und
zu handeln46, „uneracht. seiner vorgeschützten Unwis¬
senheit44 neben einem ernsten Verweis eine Geldstrafe
von 5 Pfund Pfennigen (5 fl. 42 kr 2 pf.) auferlegt;
samt den verschiedenen Gerichtskosten, unter denen
sich auch 34 kr. „Aus- und Einschließgekl44 befanden,
hatte der Handelsmann, der von der Eisensteiner
Sonntagsruhe keine Ahnung hatte, 8 fl. 5 kr. 2 pf. be¬
zahlen 20).
Ein zweiter Fall hatte ein weit schlimmeres Gesicht ;
von ihm erzählen uns die Akten:
Am 30. Jänner 1770 wurde der „allhiesig obrigkeit¬
liche Schutzjud aus dem Stadtl N., Joel Abraham, auf
dem Wege von Sternhof nach Heuhof um 4 Uhr nach¬
mittags in einem Gebüsch von einem bayerischen In-
mann namens Veit Rösch überfallen und seiner Ware
beraubt. Der Mann, der V2 Metzen Korn trug, holte
den Handelsmann auf dem Wege ein, ging ungefähr
20 Schritt mit ihm, legte dann den Sack mit dem Korn
ab und packte den Juden beim Hals, warf ihn zu Bo¬
den, kniete sich mit einem Fuß auf ihn und schrie ihn,
ein Messer in der Hand haltend, an: „Jetzt gibst du
mir deine Ware oder du bist auf der Stell hin!44 Der
arme Joel sagte: „Alles will ich dir geben, nur mich
selber laß in Ruh, mein Leben wird dir nichts helfen!44
Nach vielen Bitten erst steckte der Kerl das Messer
ein, nahm das Bündel mit der Ware und ging damit
fort. Der Beraubte erhob sich vom Boden und lief da¬
von; er blieb aber in einem Gebüsch stehen und gab
acht, wohin der Mensch gehe. Als dieser aber umsah,
erblickte er sein Opfer. Da warf er sein Bündel ab und
jagte dem Juden wieder nach, das Messer in der einen
undl den Stecken in der anderen Hand; so verfolgte er
ihn bis gegen Rothenbaum, wo er dann von ihm ab¬
lassen mußte. Tags drauf wurde im Schlosse zu Bistritz
auch ein Verzeichnis der geraubten Waren aufge¬
nommen:
1 Stück braunes Tuch, 15 Ellen zu 45 kr., 1 Stück
ebensolches, 18 Ellen zu 51 kr., 1 Stück blaues Tuch,
18 Ellen zu 40 kr., 1 Stück weißliches Tuch, 10 Ellen
zu 36 kr., 4 Paar rote Weiberstrümpfe zu 45 kr., 2
Paar ebensolche von schlechterer Färb zu 36 kr. und
20 Ellen blau gestreifte Leinwand zu 18 kr., zusam¬
men eine Wertschaft von 48 fl. 5 kr. Der Räuber, des¬
sen Namen und Wohnort isogleich festgestellt werden
konnte, entging sicher seiner Strafe nicht. Über diese
ist aus den Akten nichts mehr zu erfahren gewesen 21).
Man möchte glauben, daß in N., das an einer alten
Salzstraße von Böhmen nach Bayern liegt, der Salz¬
handel eine große Bedeutung für den Händel der
Juden gehabt haben müßte. Dem war aber nicht so,
weil die Juden vom Salzhandel streng ausgeschlossen
waren. Der Salzhandel war in N. ein Vorrecht der
Gemeinde. Sie bezog das Salz für den örtlichen Be-
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