neue Patentbuoh in K. eingetragen, womit den Juden
mit Androhung der Konfiskation ihrer Güter verboten
wird, Häuser, Schulen und Friedhöfe errichten zu
lassen; ferner wird ihnen untersagt, Realitäten zu be¬
sitzen, Feldbau zu treiben; der Hausierhandel wurde
eingeschränkt und andere bedrückende Bestimmungen
wurden erlassen. Wie in anderen Städten, in denen
Juden siedelten, so mußte auch in K. ein Situations¬
plan angefertigt werden, aus dem die Entfernung der
Judenhäuser von der Kirche auf nachstehendem Bild
ersichtlich ist. (Orig. im Min. des Innern in Prag.)
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Im Manuale der Stadt K., Seite 18, finden wir aus
dem J. 1733 gelegentlich eines Streitfalles die Namen
der Brüder Moyses Simon aus Petschau und
Simon Lazar aus Falkenau. Im gleichen Jahre
kommt ein Jude aus dem Gute Wallhof namens
Josef Jacob vor, der die Anfrage stellte, ob er
sich in K. ansiedeln darf, was auch gewährt wurde.
Wie aus einem Schriftstück des Jahres 1734 hervor¬
geht, besaßen die Juden damals noch keine eigene
Synagoge, sondern verrichteten ihre Gebete in einem
kleinen Stübel. Ferner ist aus diesem Schriftstück zu
ersehen, daß der Erwerbszweig der Juden im Handel
mit Tuch-, Zeug-, Woll- und kurzen Kramwaren sowie
Branntweinausschank bestand. Als Steuerzahler wer¬
den uns im J. 1738 die Juden: Branntwein Judt
Schiml, Schlam, Low oder Meyer, Männls Schwager
Schiml, Löwen Aydmann, Junger Schlam und Gumm-
perl Markus genannt. (Stadtarchiv Königsberg.)
Bemerkenswert ist ein Erlaß v. J. 1747, worin es
heißt, daß die Seelsorger jenen Häusern, wo Christen
und Juden zusammen wohnen, ihr besonderes Augen¬
merk zuwenden wollen. (Stadtarchiv Königsberg.)
Von dem ersten Begräbnishause erhalten wir Nach¬
richt im J. 1739, wo es (im Königsberger Stadtarchive
Strohfarberner-Quaitern) heißt: „Der Juden Begräbniss-
Ein Jahr dem andern zu hälft geht jährlich in den
Reuthen ungefähr 7 /Z." Im gleichen Buche im selben
Jahre sind die erlegten Schutzgelder und Hauszinse
von Juden verzeichnet, wobei uns folgende Juden¬
namen genannt werden: Moyses Löbl, Löwi, Männl
Abraham, Low Hirschl, Salomon Jakob, David Simon,
Wolf gang Lazar, und Lazar Simon, Branntweinbren¬
ner. Besonderes Aufsehen erregte sicherlich in diesem
kleinen Orte in den Jahren 1750 bis 1752 der Prozeß
des Juden Mendl aus Schwerin mit seinem Kompagnon
Chris to v Baier aus Hof, der beschuldigt wurde, Seiden¬
waren seines Kompagnons im Werte von 3000 fl. an
einem feuchten Orte aufbewahrt zu haben. Wir er¬
sehen aus diesem Prozesse, wie weit die Handels¬
beziehungen gegangen sind. Ein Nachweis, wieso
Mendel aus Schwerin nach K. kam, ist aus den Akten
nicht zu erbringen. Die in K. beschlagnahmten Waren¬
bestanden u. a. aus folgenden Artikeln: Holländischer
Damast, Frankenberger Zeug, schwarzer holländischer
Damast, halbseidenes Nürnberger Zeug, Gratzer Per¬
gan, Schaohgiger Pergan, Görlitzer Tuch, Brüssler
Zeug, Englischer Callemay, Musseline usw. Im öster¬
reichischen Erbfolgekriege hatten für die hiesige Ge¬
gend die Hauptlieferungen der Lichtenstädter Schutz¬
jude Joachim Beer Moyses (Stadtarchiv K.)
und der Egerer Schutzjude Abraham Openhei-
m e r, die in den Jahren 1761 bis 1764 die Verpfle¬
gung der im Egerer Kreise bequartierten Kavallerie
und Infanterie übernommen hatten. Mit ihnen sind
auch die Königsberger Juden sicherlich, da selbe zum
Teil Heereslieferanten waren, in Geschäftsverbindung
gestanden. Als solche finden wir: Judt Eissig, David
Löbl, Samuel Mendl, Moyses Löbl, Teuch Schiml,
Aron Austerlitz, Löbl Joel, David und Isak Abraham,
die Heu, verschiedene Naturalien und Transport¬
fuhren beistellten. (Stadtarchiv K.) Nach dem Proto¬
koll der ganzen Bürgerschaft haben sich bei dem Ein¬
dringen der französischen Truppen nachstehende Ju¬
den freiwillig besteuert: Josef Feigl, Abraham Baum-
gartl, Moyses Lang, Abraham und Schweiger. Nach
dem Patentbuch vom J. 1769 zahlten an Steuern
Moyses Löwi 11 fl. 30 kr., Aron Austerlitz 5 fl. 48 kr.,
Simon David 1 fl. 41 kr., Leha Wittib, Jacob Abraham
30 kr., David Löbl 1 fl. 42 kr., Samuel Mändl 30 kr.,
ein Kind 30 kr., Lippmann Simon 30 kr., Wittib Esterle
30 kr., Schulmeister Simon Schmay 1 fl. 12 kr.,
Schlächter Michael Abraham 30 kr. Summa 26 fl.
36 kr. Wir finden in diesem Verzeichnis einen Schul¬
meister sowie einen Schlächter und wenn wir
annehmen, daß zumindest das Innere des Tempels aus
der gleichen Zeit stammt (norddeutscher Hallenbau),
so finden wir ein ganz geordnetes Gemeindewesen.
Demselben Patentbuche entnehmen wir, daß die Kö¬
nigsberger Juden im 4. Quartal an Steuern 159 fl.
45 kr. abgeführt haben. 1781 fand eine Einquartie¬
rung von Soldaten in Judenhäusern statt. An Juden¬
häusern werden uns im J. 1785 genannt (Josefinischer
Kataster): Aron Austerlitz CNo. 239, Moyses Löwy
CNo. 247, Aron Austerlitz CNo. 112, Juditha Simonin
CNo. 245, 246, Lippmann Simon CNo. 244, Lea Eisigin
CNo. 243, Abraham Mendl CNo. 241, David Meyer CNo.
242, Moyses Löwi CNo. 240. Aus den Akten des Stadtar¬
chives entnehmen wir weiter aus dem J. 1782, daß die
Königsberger Fleischhauer gegen Einschleppung frem¬
den Fleisches seitens der Königsberger und Pochlo-
witzer Juden protestieren, die angeblich das Stück
Vieh zu 2 und 3 fl. kaufen. Im gleichen Jahre erklä¬
ren die Königsberger Fleischauer, daß sie bereit sind,
die Königsberger Juden mit Fleisch zu versorgen und daß
sie gegen die Anstellung des Rb. Moyses Dattel¬
zweig Einspruch erheben. Eine kreisämtliche Ver¬
ordnung vom August 1792 bringt u. a. den Auftrag
an die Königsberger Judenschaft, den zum Krönungs¬
geschenk Franz II. schuldigen Betrag von 87 fl. 9 kr.
zu erlegen. Ein weiterer Erlaß vom 24. Jänner geht
dahin, daß jüdische Rekruten, wenn sie nicht 140 fl.
erlegen können, abgeführt werden sollen. Am 22. De¬
zember 1801 liegt eine Zession über Verpfändung von
Wertpapieren an den Juden Jakob Ulimann in
Chodau vor. Nachfolgende Juden haben vom Königs¬
berger Wirtschaftsamte am 11. Juli den Ausweisungs¬
befehl erhalten: Michl Heller, Josef und Moyses
F e i g 1, Wolf Simon, Joachim Bloch, Low S a d-
1 e r, Abraham Low, Pinkas K o h n, Naphtalie Höf¬
ner, welche in einem Zeitraum von 4 Wochen vom
Tage der Kundmachung die Herrschaft K. zu räumen
und sich in ihre früheren Wohnorte zu begeben haben.
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