Volltext: Steins Geschichte des Weltkriegs

schluß an die Bahn Swakopmund—Windhuk zu legen. Gleichzeitig schoben sie Truppen 
vor, die am 14. Januar in Swakopmund einzogen, ohne Widerstand zu finden. Die 
Stadt war säst völlig verlosten, die Trinkwastervorrichtung, die elektrische Zentrale, die 
Kräne am Pier, die Kabelstation und die Telegraphenleitungen waren sämtlich zerstört. 
Fast alle Lebensmittel waren nach dem Innern des Landes geschafft worden. Über 
die Einnahme von Swakopmund berichtet der Brief eines Freiwilligen, den die „Times" 
mitteilt. Darin heißt es: „Die Deutschen zogen sich landeinwärts zurück und überließen 
uns die Stadt, unbeschädigt, unbewohnt, aber unterminiert. Zwei Mann von der Vor¬ 
hut wurden beim Einmarsch von den Minen in Stücke gerisien. Die Sappeure entdeck¬ 
ten alle anderen Minen und entfernten sie. Die Deutschen gebrauchen, um Verwundete 
zu bergen, gerne die weiße Fahne, mißbrauchten sie jedoch nie. Im Gegenteil, sie 
brachten unter der weißen Fahne mehrmals englische Verwundete ein. Sie sollen die 
Verwundeten gut behandeln. Die Leute zu Hause machen sich wohl keine richtige Vor¬ 
stellung davon, was für eine Aufgabe die Eroberung Deutsch-Südwestafrikas ist. Es 
ist ein riesiges Land; die deutschen Streitkräste sind ziemlich zahlreich und gut verteilt 
in Stellungen, die sie seit Jahren vorbereitet haben. Sie verfügen über ein schönes 
strategisches Bahnsystem und zahlreiche Munition." 
Nach Londoner Mitteilungen wurden am 9. Juli in Kilo aus Punkt 500 der 
Eisenbahnlinie zwischen Otawi und Khorab die Übergabebedingungen Südwestafrikas 
unterzeichnet. Sie bestimmen: „Die aktiven Truppen des deutsch-südwestafrikanischen 
Schutzgebietes ergeben sich. Die Offiziere behalten auf die ehrenwörtliche Versicherung 
hin, nicht mehr am Kriege teilzunehmen, ihre Waffen und können sich ihren Wohnsitz 
aussuchen. Falls der gewählte Wohnsitz unzulässig ist, darf der Offizier sich einen 
anderen Wohnsitz auswählen, der der Regierung genehm ist. Die Mannschaften der 
akttven Truppen werden in einem von der Unionsregierung auserwählten Platz inter¬ 
niert, sie behalten ihre Gewehre, jedoch ohne Munitton. Je einem Offizier wird erlaubt 
werden, sich mit der Artillerie internieren zu lasten, einem anderen mit den übrigen 
Truppen des aktiven Heeres und einem Offizier mit der Polizeitruppe. Die Reserve¬ 
leute der Landwehr und des Landsturms, die jetzt unter den Waffen sind und im Felde 
stehen, liefern ihre Waffen ab. Nachdem sie die ehrenwörtliche Versicherung abgegeben 
haben, nicht weiter am Kriege teilzunehmen, wird ihnen gestattet, nach Hause zurück¬ 
zukehren und ihre bürgerliche Beschäftigung wiederaufzunehmen. Die Offiziere der 
Reserve, der Landwehr und des Landsturms erhalten auf die ehrenwörtliche Versicherung 
hin, nicht mehr am Kriege teilzunehmen, die Erlaubnis, ihre Waffen zu behalten. Auch 
wird den Offizieren der Reserve, der Landwehr und des Landsturms gestattet, die Pferde 
zu behalten, die ihnen von der Militärverwaltung gegeben worden sind. Die Polizei¬ 
schutztruppe wird, soweit sie mobilisiert war, wie die aktive Truppe behandelt. Die 
Polizeitruppen an entfernt liegenden Orten verbleiben dort, bis sie durch Unionstruppen 
abgelöst werden, die das Leben und das Eigentum der Nichtkämpfer zu schützen haben. 
Die Zivilbeamten im Dienste der Kaiserlich Deutschen Regierung haben die ehrenwört¬ 
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