Volltext: Die Landeserbämter und die Erbhuldigungen in Österreich ob der Enns

seinem Sohne, dem späteren Kaiser Ferdinand III., gekröntem 
Könige von Hungarn und Böheim, und seinen beiden Töchtern 
nach Steyr, wo sie am 11. Juni der Fronleichnamsprozession 
beiwohnten und sodann über Kremsmünster und Wels zum 
Reichstage nach Regensburg reisten. Die Rückreise wurde auf 
der Donau angetreten und am 26. November die von den Stän¬ 
den erbetene Erbhuldigung in Linz vom Kaiser und vom König 
entgegengenommen. Die Majestäten wurden am 21. November 
in Engelhartszell von einem ständischen Ausschüsse, dem Abte 
von Wilhering und dem Propste zu Spital; Heinrich Wilhelm 
Herrn von Starhemberg, Dietmar Schiefer, Freiherrn; Hans 
Christoph von Türheim und Gottfried Perger zu Clam, sowie 
von je einem Abgeordneten von Steyr und Wels empfangen. Bei 
der Erbhuldigung dienten Leonhard Helferich Graf von Meggau 
als Erblandhofmeister, Johann Anton Fürst zu Eggenberg als 
Erbmarschall, Ludwig Fernberger als Erbkämmerer, Leonhard 
von Harrach als Erbstallmeister, Pilgram Herr von Sinzendorf 
als Erbschenk und Hans Ludwig von Kuefstein, Freiherr, als 
Erbsilberkämmerer. Das Truchsessenamt versahen Erasmus 
Herr von Gera, Heinrich Wilhelm Herr von Starhemberg und 
Georg Achaz Graf von Losenstein. Der Kaiser ritt unter einem 
Himmel in die Pfarrkirche. Die Kaiserin und beide Erzherzo¬ 
ginnen, sowie das hochadelige Frauenzimmer folgten in 
Kutschen. Am Tage nach der Huldigung fuhr der Hof zu Was¬ 
ser nach Wien. 
0. ö. L. A., Geheimes Archiv 190; Pritz II, 418. 
Erbhuldigung für König Ferdinand IV. 
Über die dem gekrönten Könige zu Hungarn und Böheimh 
Ferdinand IV. (geboren 1633, gestorben 1654) noch zu Leb¬ 
zeiten seines Vaters Ferdinand III. am 25. Juni 1652 zu Linz 
geleistete Erbhuldigung liegt eine sehr ausführliche Beschrei¬ 
bung vor. 
Kaiser Ferdinand III. erließ am 30. April 1652 an die vier 
Stände des Landes besondere, verschlossene Schreiben, in 
denen es zum Schlüsse hieß: „Also befehlen wir dir gnädigst, 
daß du wenigstens 2 oder 3 Tage vor obbestimmtem 25. Juni 
gewiß und unfehlbarlich dahin nacher Linz erscheinest und auf 
obbenanntem Tage früh, neben anderen Unseren getreuen 
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