Volltext: Die neue Familie [70]

Würde als Mann eine Beeinträchtigung seiner jetzigen vollständig 
gleichwertigen Stellung erfahren. Wer dem Vaterlande Schäd¬ 
linge schenkt, und als solche sind die unehelichen Menschen zu 
allen Zeiten bewertet worden, der hat nicht denselben Anspruch 
auf Würde wie der Vater vollwertiger Menschen. Des politi¬ 
schen Wahlrechtes muß der uneheliche Vater auch deswegen, 
wenigstens zeitweise, verlustig gehen, weil er durch seine Tat die 
Ehe, die sittliche Voraussetzung des Staates, geschändet hat. Die 
übertriebene Wertschätzung irdischer Güter und der dadurch be¬ 
dingte unerhörte Druck einer materialistischen Weltausfaffung hat 
es vermocht, daß in der Gesetzgebung auch derjenige, welcher ohne 
die geringste eigene Schuld in die wirtschaftliche Not eines Zwangs¬ 
verfahrens gerät, seiner Würde als Mann durch Verlust des 
politischen Wahlrechtes verlustig geht, während der Lüstling, der 
dem Vaterlande Schädlinge zeugt und die sittlichste aller Ein¬ 
richtungen, die Ehe, gleicherweise wie das von ihm verführte arme 
Mädchen schändet, als Ehrenmann stolz und gehobenen Lauptes 
zur Wahlurne schreitet, um das schönste Bürgerrecht auszuüben. 
Nicht minder schwierig liegen die Verhältnisse auf wirtschaft¬ 
lichem Gebiete. 
Die Wichtigkeit des Gegenstandes, die drohende Entvölkerung, 
der bevorstehende Antergang unserer ganzen politischen Kultur und 
unserer Nation machen es von vornherein verständlich, daß die 
Mittel, um der Familie die materielle Grundlage zu geben, deren 
sie bedarf, nur durch einen großen Akt schöpferischer Gesetzgebung 
beigebracht werden können. Auch in diesem Punkte zeigt uns das 
Beispiel Frankreichs, wie man die Lösung des Problems nicht 
angreifen soll. Denn mit kleinlichen Mitteln ist es nicht getan. 
Iunggesellensteuer, Erziehung des vierten Kindes auf Kosten des 
Staates, Einschränkung des Erbrechtes der Ledigen usw. dürften 
nicht hinreichen, um die große Aufgabe zu lösen, die darin 
besteht, daß als Grundgesetz des nationalen Wirtschafts¬ 
wese ns die Tatsache zu gelten habe, daß bei zunehmen¬ 
der Kinderzahl die materiellen Verhältnisse einer 
Familie sich nicht verschlechtern. Die in Frankreich an¬ 
gewandten Mittel sind lediglich eine andersgeformte Wiederholung 
der schon im alten Rom von Augustus ohne jeden Erfolg in¬ 
augurierten Gesetze zur Äebung der Volksvermehrung. (Lex Julia 
et Papia Poppäa.) 
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