Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und die oberösterreichischen Täufergemeinden in den Jahren 1525 - 1531

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abzustellen und zu strafen und eine gottgefällige Ordnung in Ehe 
sachen fürzunehmen, wie zu Zürich und Constanz, item den öffent 
lichen Wucher und Uebermut abzustellen, nämlich, dafs man um 
ein Pfund Golds ein Ohm Wein kauft, item die abgöttische Bilder 
kunst abzuthun etc. Yon solchen Zuständen hob sich allerdings 
die geräuschlose Frömmigkeit und der sittliche Lebenswandel der 
gemäfsigten Wiedertäuferkreise vorteilhaft ab und viele, die in der 
Reformation Luthers ihre religiösen und moralischen Ideale nicht 
befriedigt sahen, haben sich dieser Richtung zugewendet. 
Im Jahre 1529 führte ein Ereignis, welches mit der Täufer 
bewegung nicht im Zusammenhänge stand, die Verhaftung einer 
grofsen Anzahl von Wiedertäufern herbei. Zweimal, das erste Mal 
am 11. März, das zweite Mal eine Woche später waren Pasquille 
auf den Rat und Spottlieder auf die Stadt öffentlich, sogar an 
den Thoren der Pfalz angeschlagen worden. Man glaubte die 
Thäter in den Reihen der in Strafsburg anwesenden Wiedertäufer 
suchen zu müssen und beschlofs eine Razzia gegen dieselben. 
39 Verdächtige, Fremde und Einheimische, erstere zumeist aus 
Holstein, aus Mähren und den österreichischen Erbländern, ihres 
Zeichens herumziehende Krämer und Handwerksleute — doch 
auch Bettler und einige wenige Studierte waren darunter — 
wurden verhaftet. Viele unter ihnen sind erst in Strafsburg vor 
dem Metzgerthore getauft worden. Alle wurden auf dem Wilhelm 
turme gefangen genommen und dort verhört. Nachdem es sich 
darum handelte, den Urheber der veröffentlichten Schmähschriften 
herauszufinden, hat der Rat den zum Verhöre abgeordneten 
Richtern — sie liiefsen Ullmann, Böcklin und Rebstock — den 
Auftrag gegeben, die Gefangenen zur Niederschreibung ihrer Namen, 
Erlebnisse und Ansichten zu veranlassen J ). 
Diese Mafsregeln haben keinen Erfolg gehabt. Der gesuchte 
Thäter wurde nicht gefunden, und die Gefangenen deshalb wieder 
in Freiheit gesetzt. Unter ihnen hat sich auch Hanns Bünderlin, 
oder, wie er sich schrieb, Hanns Wunderl befunden. Eben da 
mals machte er die Angabe, dafs er von Linz aus dem Land ob 
der Enns sei, dafs er vor 3 Jahren Prädikant des Herrn Bartho 
lomäus von Starhemberg und zuletzt eine Zeitlang bei Herrn 
b Das Verhörsprotokoll mit 14 eingelegten Zetteln, den Handschriften 
der Verhörten, liegt im Thomasarchiv in Strafsburg, Wenkersche Akten- 
sammlimg.
	        
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