Volltext: Medicinisch-chymische Schatz- und Rüst-Kammer

Mo Die xxxii Abtheilung / 
i. DieClistier bekommen sehr wohl/und seynd 
-eine köstliche und sanffte Artzney/ in allen Wehe- 
chlmben »iw Abstanden deß Haupts. 
r. Wann man eine Purgation gebraucht / und 
solche innerhalb u oderStunden keine Wm- 
ckung hat / so brauch man alsdann ein mtttelmD, 
-es Clistier/ das an sich zeucht. 
Wann der Patient etwa das Clistier nicht 
lang bey sich behalten/so soll man ihm alsobald wie 
der ein a nders verordnen / und wann das auch all» 
Zu schnell von ihm gehen würde / so soll gleich balde» 
auch das dritte da seyn/ dann es muß der Krancke 
nicht mir Gewalt zu Behallnng eines Clistiers ge 
zwungen/ sondern vielmehr ein anders an deß vo 
rigen Stell geordnet werben. 
4. Zwey Cliflier insgemein mögen auffeine» 
^ag wohl gebraucht werden/oder auffs höchste;, 
darüber soll man nicht leichtlich gehrn/oder mehrere 
gebrauchen / mW allwegenznm wenigsten 4. stund 
Hwischm einem und dem andern seyn. 
5. Wann aber das eine Clistier wohl gewurckee/ 
rrnd der Patient schwach / und nicht sonderlicher 
Krafften ist/so soll er damit vergnügt seyn. 
s. In dersallenden Sucht/Schlag/ Krampst/ 
CourraLtmen/ rc. soll man insgemein scharpste 
Clistier brauchen/ es sey dann eines und anders 
verhandln / so dieses verhindert. 
7. In rother Rrchr / soll man wegen der Ge 
schwür in Därmen / di« Clistier law / und nicht L» 
heiß brauchen. 
8. Im Blasen. 
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