Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden. 221 
das Bad, die Bewachung des Marktes, die Unteilbarkeit des bürger 
lichen Besitzes, die Mühlen, die Feuerpolizei, die Grundgrenzen, die 
Flurschäden, die Wegerhaltung und Abwasserführung. 
Der Traktat des Jakob von Teramo ist seinem eigentlichen 
Inhalt nach eine Arbeit aus dem kanonischen Recht. In dem 
Gewände eines Prozesses des Teufels wider Jesus Christus wegen 
Besitzstörung durch die Höllenfahrt wird die Behandlung eines 
Streitfalles nach dem kanonischen Rechte allgemein verständlich 
durchgeführt. Ausgestattet ist dieser Teil mit derben aber frischen 
und lebhaften färbigen Federzeichnungen. 
Alle drei Teile schließen sich insoferne zu einer inneren Einheit 
zusammen, als sie jedes in seiner Weise rechtlicher Natur sind: 
Besitzrecht, Yerwaltungs- und Strafrecht, geistliches Recht. Somit 
enthalten diese Teile all das, was der Marktrichter von Leonfelden 
neben dem geltenden allgemeinen Rechtsbuche des Schwabenspie 
gels zur Ausübung seiner Pflichten und Rechte bedurfte. 
Ihnen schließt sich der vierte Teil würdig an. Er enthält die 
Gesuche und Kostenberechnung und deren Verteilung gelegentlich 
der Erlangung des Jahrmarktes von Kaiser Friedrich III. 1485. Diese 
Aufzeichnung ist rechts- und verwaltungsgeschichtlich von hohem 
Wert. Bezeichnenderweise war gerade sie es, die in den Anfängen 
unserer Landeskunde bereits die Aufmerksamkeit der Geschichts 
forschung auf sich lenkte, welche den Kodex des kleinen Archives 
in dem weltfernen Marktörtchen als erste derartige Quelle unserer 
Heimat für ihre Zwecke heranzog. Der Entdecker war kein gerin 
gerer als F. X. Kurz, der in seiner Handelsgeschichte 15 ) diese Stücke 
zum Abdruck brachte. 
Alles in allem bilden die vier Teile zusammen eine Rechts 
handschrift, die, in und für Leonfelden entstanden, von dem Bestehen 
eines gewissen Rechtslebens ein so schönes wie seltenes Zeugnis 
ablegt. 
2. Das Waxenberger Urbar vom Jahre 1571 16 ). 
Diese Handschrift ist in zwei Gleichschriften als „Band 258/6, 
Wächsenberg“ vorhanden, die im Hofkammerarchiv in Wien ver 
wahrt werden. Der auf besserem Papier geschriebene Band hat 
Folioformat. Er umfaßt 227 Folien, ist vollendet schön geschrieben 
und ungemein gut erhalten. Dieses Urbar ist eine Teilarbeit der 
15 ) Kurz F. X., Österreichs Handel in älteren Zeiten (1822) S. 209 ff., 451 ff. 
16 ) Abgekürzt: Urbar 1571.
	        
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