Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden. 
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ist als Nachrodung Einzelner anzusprechen. Zum Teil waren sie 
Pachtgründe gegen Jahresleihe. Mehrfach wurden Zulüsse später 
behaust, erst meist mit dem Inhäusl (Alterssitz), das fallweise zur 
selbständigen Kleinwirtschaft vorrückte. So z. B. sind sechs Zu 
lüsse von 1440 außerhalb des Hauptgewannes von Eberhartschlag 
heute sämtlich behauste Kleinwirtschaften. 1750 bestehen ihrer im 
Amte 32 Stück. 
Nachhineingründungen neuer Güter und Nebengewann-Zurodun- 
gen hatten den Nutzflächen der Gründungszeit manches Stück Land 
hinzugefügt. Der bedeutendste Landzuwachs aber ist auf die im 
Einzelfall unscheinbarste Nachrodungsart, auf die sozusagen schritt 
weise Anlage von Infängen 158 ) in der Verlängerung der Grün- 
dungslüsse zurückführen. Jeder Hauslus durfte in gleicher Breite 
in den Wald hineingefräst werden. Dasselbe Recht des Nachbarn 
blieb dabei gewahrt. Um 1350 dürften die Dörfer des Amtes zu 
folge der völlig verschieden tiefen Infangfräsung so ausgesehen 
haben, wie heute die ostpolnis’che Gegend von Litwisk und Krzy- 
wica. Abb. 16 zeigt einen Teil dieser offensichtlich sehr jungen 
Gründungen. Sie liegen inmitten mächtiger Wälder. Das Bild stellt 
sozusagen eine Fliegeraufnahme unseres Amtes für die Zeit um 
1350 dar. Der Gleichlaufer ist deutlich zu unterscheiden. 
Ursprünglich, zur Zeit des Waldüberflusses, scheint die Tiefe 
der Fräsung nicht beschränkt gewesen zu sein. Jedoch schon 1435 
heißt es 156 157 158 ): „Desgleichn wer am Prunwaldt holtz slachen wolt der 
sol es auch mit willen der herrschafft vnd aines varster slachen 
vnd anders nicht.“ Um 1571 verbot die Herrschaft das Infang 
machen ausdrücklich 158 ). Schon vor 1440 dürfte es also zur Ver 
festigung der Umrisse der Dorfböden gekommen sein. Von 1571 an 
durfte nur mehr innerhalb der abgemarkten Flur gerodet werden. 
Es geschah in bedeutendem Ausmaß (S. 251). Die Einforstung des 
Herrschaftswaldes wurde strenger; das Infangrecht erlosch; der 
Dorfboden hatte seine größte Ausdehnung erreicht. 
Eine weitere Folge der nun höheren Wertschätzung des bis 
dahin erworbenen Landes war die möglichste Rodung der Öden oder 
156 ) Urbar 1571, fol. 149: „Innfang, zu negst bey den gründen des H. M. 
gelegen.“ „Innfang am Sternwaldt.“ Abhprot. Wax. 1808, fol. 108: „Eingemacht“. 
Jos. Lb. Weigetschlag Top. No. 257’: „Einsperr Acker“; u. v. a. 
157 ) Taiding 1435, fol. 78. 
158 ) Urbar 1571, fol. 5’: „Nachdem denn commissarien in bereüttung diser 
herrschafft Waxenberg fürkhumen, das die vnndterthannen in irer Mt. zu ge- 
melter herrschafft gehorrigen wäldten vnd vorsten vill gereütter vnd einfänng 
gemacht, dardurch die wäldt vnd vorst verenngt vnd clainer gemacht worden 
vnnd wo solches gereütter vnnd neu einfäng zu machen verrer gestatt wurde, 
das zuletzt dieselben wäldt gar in Verödung khumen wuerden, demnach so sollen 
hinfüronn solche gereütter vnd neu einfänng zu máchen nit zuegesehen, gestatt, 
noch bewilligt werden.“ 
Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. 84. Band. 19
	        
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