Das Leonfeldener Urbar.
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weise zu: Unter den 20 genannten Bürgern finden sich nur 8 auch
im Urbar: Peter Egkchsneyder = 1 B a 43, Kristan Swab = 41,
Steffan Eybegkh = 21, Paul Kuersnär = 40 (?), Thamann Reichel
= 18, Heinrich Tewfelpekch = 32, Steffan Klawbsinn = 31, Hanns
Poltz = 8, Vogelpaull = 36.
Wenngleich wohl jedes Jahr Veränderungen in den Besitzver
hältnissen durch Wechsel der Besitzer stattgefunden haben werden,
so kann doch nicht angenommen werden, daß bei einem so kleinen
Gemeinwesen in einem Jahr zwölf Veränderungen vorgefallen seien.
Infolgedessen kann — wenn das Taiding von 1435 ist — nicht auch
das Urbar diesem Jahre angehören. Soviel scheint als sicher. Frag
lich ist nur, ob es jünger oder älter als das Taiding ist.
Die Beantwortung dieser Frage wird dadurch ermöglicht, daß
unter den Bürgern, welche bei der Erneuerung des Taidings zu
gegen waren, auch ein Hanns Neumaister und ein Peter Reindl ge
nannt werden. Beide fehlen in der Bürgerliste des Urbares. Dafür
finden sich eine Neumaisterin und eine Reindlin (1 B a 1 und 3), die
überdies nicht die einzigen Hausbesitzerinnen sind (27 Pentzin, 30
Wolfinn, 33 Tewfflin, 49 Dillerin, 56 Pairin). Diese Neumaisterin und
Reindlin sind m. E. die Wittwen des Hanns Neumaister und Peter
Reindl, die 1435 noch am Leben waren. Somit muß das Urbar
jünger sein als das Taiding.
Weil ferner wie gesagt eine ganze Anzahl von Namen des
Taidings im Urbar nicht vorkommt, muß letzteres doch mindestens
mehrere Jahre später zusammengestellt worden sein. Man wird
daher nicht fehl gehen, wenn man das Urbar um
rund 1440 ansetzt. Die Datierung in der Handschrift muß
daher — offenbar in Anlehnung an das Taiding — viel später dazu
gekommen sein, als man den tatsächlichen Zeitpunkt nicht mehr
kannte, wohl als die uns vorliegende Abschrift von Urbar und Tai
ding durch dieselbe Hand angefertigt worden ist; und dies geschah
vermutlich anläßlich der Vorbereitungen zur Erwerbung der kaiser
lichen Marktbestätigung von 1485.
Bei der Durchsicht des Urbares fallen die zahlreichen Summie
rungen auf. Im ersten Abschnitt des ersten Teiles (I A), die Dörfer
des Amtes Leonfelden, wird bei jedem Dorf die Summe der Lüsse
und deren Erträgnisse angegeben, schließlich auch die Hauptsumme
gezogen. Ähnlich ist es der Fall im zweiten Abschnitt (I B), der
Markt Leonfelden. Abgeschlossen wird der erste Teil mit der Ge
neralsumme (I C). Dasselbe ist auch in beiden Abschnitten des
zweiten Teiles, den Auszügen aus älteren Registern, der Fall. Dies
sieht auf den ersten Blick sehr sorgfältig und ordentlich aus. Allein,
berechnet man die Summen nach den Angaben des Urbares selbst,