Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

Das Leonfeldener Urbar. 
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weise zu: Unter den 20 genannten Bürgern finden sich nur 8 auch 
im Urbar: Peter Egkchsneyder = 1 B a 43, Kristan Swab = 41, 
Steffan Eybegkh = 21, Paul Kuersnär = 40 (?), Thamann Reichel 
= 18, Heinrich Tewfelpekch = 32, Steffan Klawbsinn = 31, Hanns 
Poltz = 8, Vogelpaull = 36. 
Wenngleich wohl jedes Jahr Veränderungen in den Besitzver 
hältnissen durch Wechsel der Besitzer stattgefunden haben werden, 
so kann doch nicht angenommen werden, daß bei einem so kleinen 
Gemeinwesen in einem Jahr zwölf Veränderungen vorgefallen seien. 
Infolgedessen kann — wenn das Taiding von 1435 ist — nicht auch 
das Urbar diesem Jahre angehören. Soviel scheint als sicher. Frag 
lich ist nur, ob es jünger oder älter als das Taiding ist. 
Die Beantwortung dieser Frage wird dadurch ermöglicht, daß 
unter den Bürgern, welche bei der Erneuerung des Taidings zu 
gegen waren, auch ein Hanns Neumaister und ein Peter Reindl ge 
nannt werden. Beide fehlen in der Bürgerliste des Urbares. Dafür 
finden sich eine Neumaisterin und eine Reindlin (1 B a 1 und 3), die 
überdies nicht die einzigen Hausbesitzerinnen sind (27 Pentzin, 30 
Wolfinn, 33 Tewfflin, 49 Dillerin, 56 Pairin). Diese Neumaisterin und 
Reindlin sind m. E. die Wittwen des Hanns Neumaister und Peter 
Reindl, die 1435 noch am Leben waren. Somit muß das Urbar 
jünger sein als das Taiding. 
Weil ferner wie gesagt eine ganze Anzahl von Namen des 
Taidings im Urbar nicht vorkommt, muß letzteres doch mindestens 
mehrere Jahre später zusammengestellt worden sein. Man wird 
daher nicht fehl gehen, wenn man das Urbar um 
rund 1440 ansetzt. Die Datierung in der Handschrift muß 
daher — offenbar in Anlehnung an das Taiding — viel später dazu 
gekommen sein, als man den tatsächlichen Zeitpunkt nicht mehr 
kannte, wohl als die uns vorliegende Abschrift von Urbar und Tai 
ding durch dieselbe Hand angefertigt worden ist; und dies geschah 
vermutlich anläßlich der Vorbereitungen zur Erwerbung der kaiser 
lichen Marktbestätigung von 1485. 
Bei der Durchsicht des Urbares fallen die zahlreichen Summie 
rungen auf. Im ersten Abschnitt des ersten Teiles (I A), die Dörfer 
des Amtes Leonfelden, wird bei jedem Dorf die Summe der Lüsse 
und deren Erträgnisse angegeben, schließlich auch die Hauptsumme 
gezogen. Ähnlich ist es der Fall im zweiten Abschnitt (I B), der 
Markt Leonfelden. Abgeschlossen wird der erste Teil mit der Ge 
neralsumme (I C). Dasselbe ist auch in beiden Abschnitten des 
zweiten Teiles, den Auszügen aus älteren Registern, der Fall. Dies 
sieht auf den ersten Blick sehr sorgfältig und ordentlich aus. Allein, 
berechnet man die Summen nach den Angaben des Urbares selbst,
	        
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