Volltext: Über die gewerbliche Schulbildung

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rechtfertigen, hingegen ließe sich eine Nöthigung der aufgenomme 
nen Lehrlinge zum ordentlichen Besuche der Schule nicht wohl ent 
behren. 
Die Befugniß zu lehren könnte zwar bei Fachschulen, in 
Hinsicht auf die Lehrfähigkeit allein. Jedermann eingeräumt werden, 
weil die sich etwa vordrängende Unfähigkeit auf diesem rein prakti 
schen Special-Gebiete gar leicht zu erkennen wäre. Wenn aber ein 
jeder Meister die Lehrfreiheit in der Art für sich in Anspruch nähme. 
Daß er seine Werkstätte für eine Fachschule erklärte, und deshalb den 
Lehrling von dem Besuche der eigentlichen Fachschule abhielte; dann 
bliebe trotz den etwa bestehenden Fachschulen Alles so ziemlich in 
dem gegenwärtigen, mangelhaften Zustande. Der Lehrling würde 
eben nur so viel lernen, als sein Meister ihm zukommen lassen wollte 
oder könnte, und die vielleicht mit beträchtlichem Geldaufwands er 
richtete Fachschule wäre gar nicht im Stande, ihre Thätigkeit zu 
beginnen. Es wird also der Unterschied zwischen dem Lehren in 
der Werkstätte und jenem in der Fachschule wohl zu beachten sein. 
Das Erstere muß stets an die gewöhnlichen oder doch nur zufällig 
veränderten Vorkommnisse bei der Arbeit des Gewerbes anknüpfen, 
und dahin trachten, daß der Lehrling recht bald in der oft sehr 
einseitigen Arbeitsrichtung seiner Werkstätte *) brauchbar werde; 
während beim Lehren in der Fachschule nebst dem gewöhnlich Vor 
kommenden, worin einzelne Lehrlinge etwa noch zu wenig geübt 
sind, auch außergewöhnliche, aber für den besseren Gewerbebetrieb 
unumgänglich nothwendige Kenntnisse und Fertigkeiten zu Gegen 
ständen des Unterrichts gemacht, und die einzelnen Arbeitsfälle ab 
sichtlich für die Unterweisung gewählt werden. Auf diesem Wege 
soll der Lehrling für eine jede Werkstätte in seinem Gewerbe die 
gleiche Brauchbarkeit erlangen, und in kurzer Zeit die durch Unter 
richt vermittelbare Fähigkeit zu einer ausgezeichneten Meisterschaft 
erreichen. 
Einige Beispiele mögen das eben Gesagte erklären. 
Gegen die Errichtung einer Fachschule für Weber (auch Sei 
denzeug- und Bandarbeiter), in welcher an mehreren Webstühlen 
neuester Construktion, versehen mit allen Verbesserungen, ein tüch 
*) Tischlermeister, deren Geschäft nur in Todtensärgen blüht, halten 
auch Lehrlinge.
	        
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