Volltext: Der oberösterreichische Bauernaufstand des Jahres. 1626 Erster Band. (1 / 1891)

Rädelsführer von der Verzeihung ausschließe. In Bezug auf die 
Religion behalte er sich „die völlige Disposition derselben in allweg 
vor", doch wolle er sich „gegen die Bauerschast mit solcher väterlichen 
Güte und Manier halten und erzeigen, daß sie daraus seine Sanftmut 
und Milde wol verspüren solle." Auch werde er Minderung der 
Stolgebüren erwirken. Über die Erhöhung des Abzugsgeldes, die 
Hinderung der Auswanderung, die Ausschreitungen der Soldaten und 
die anderen Beschwerden dieser Art werde er eine strenge Unter 
suchung anstellen und die Schuldigen so bestrafen, daß in Zukunft 
Ähnliches nicht mehr vorkommen werde. Daß endlich zwar völlige 
Abführung der Besatzung nnd völlige Aufhebung des Garnisongeldes 
wegen des vielen bösen, unbehausten Gesindels, welches sich noch im 
Lande befinde, nicht möglich sei, werde Jeder einsehen, doch wolle 
er sich mit dem Kurfürsten wegen möglichst weitgehender Verminderung 
benehmen. 
Gleichzeitig schrieb Ferdinand dem Kurfürsten, der Aufstand sei 
jetzt gänzlich gestillt und das Land durch sein Heer und seineKommis- 
sare zur Ruhe gebracht. Da er aber dem Kurfürsten die Pfandschaft 
nicht schmälern wolle, so „überlasse er demselben berührtes Land zu 
desto mehrerer Versicherung hiermit wiederum zuvorverschriebener 
Maßen zu seinen Handen und bis zu künftiger Erledigung." Eine 
Besatzung könne man nicht völlig entbehren; da jedoch das Land 
eine große Truppenzahl nicht mehr zu ernähren vermöge, die Bauern 
schaft durch sein Kriegsvolk „einen so starken Streich bekommen 
habe, daß sie sich sobald nicht mehr werde erheben und widersetzen 
können", die Waffen ihr sämmtlich genommen werden würden und 
im Notfall das kaiserliche Heer bei der Hand sei, so möge der Kur 
fürst die Besatzung auf ein dem Lande erträgliches Maß vermindern. 
„Da endlich die Unterthanen in ihren politischen Beschwerden sich 
meistenteils deshalb so hoch bedrückt befänden, weil wider sie ihrem 
Vorgeben nach von des Kurfürsten im Land anwesenden Räten und 
Beamten mit Strafen und in anderer Weise etwas zu scharf ver 
fahren worden sein solle," so zweifle der Kaiser nicht, daß der Kur 
fürst seinem bereits geschehenen Erbieten gemäß genügende Unter 
suchung anordnen und die Schuldigen strafen werdet 
Man hört aus dem Briefe das' Behagen, welches der wiener 
Hof darüber empfand, dem mißliebigen Bundesgenossen melden zu 
können, daß der durch seine Beamte veranlaßte Aufstand, wegen
	        
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