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Einleitung
Wissenschaft bei der verfassungsform und den Zahlen der Staaten
stehen bleiben. Sie muß außerdem der organischen Einheit, dem
inneren Wesen ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Nur aus diese Weise
kann man Aufschluß über die Lebenskraft der einzelnen Individuen
und danach über die größere oder geringere Notwendigkeit der Typen
erhalten.
Ein versuch in dieser Richtung soll hier hinsichtlich der heutigen
Großmächte gemacht werden. Jede Nlacht wird hierbei als die poli¬
tische Einheit oon vier Elementen gefaßt, je nachdem man sie von
geographischem, ethnischem, sozialem und verfassungsrechtlichem Ge¬
sichtspunkt betrachtet,' von diesen vier Seiten ihres Wesens betrach¬
tet nennen wir die Wacht Reich, Volk, Gesellschaft und Staat
im engeren Sinne (verfassungsform). von diesen vier Seiten aus
soll das Wesen der Großmacht mit Rücksicht auf ihre mehr oder
weniger harmonische Entwicklung beleuchtet werden- und es wird
sich zeigen, daß in Verbindung mit ihnen die äußere Politik der
Großmacht mehr oder weniger organisch aus den Verhältnissen selbst,
im Guten wie im Bösen, hervorgegangen ist.
hierbei werden die subjektiven Faktoren der Politik nicht über-
sehen: die Meinung der Völker von sich selber und der Außenwelt, der
Grad und die Tiefe der Gefühlsstimmungen, die Fähigkeit der Han-
delnden Personen, die Lage zu beurteilen und die Ronjunktur aus¬
zunutzen. hier befindet sich die Wissenschaft an ihrer Grenze, und
die praktische Staatskunst beginnt. Aber die Staatskunst kann sich
ihrerseits nicht allzuweit von den objektiven Voraussetzungen entfer.
nen, in denen die Vernunft und die Torheit der Staaten ebenfalls
ihre gegebenen Grenzen Haben. Die Wissenschaft leugnet nicht den
freienwillen derStaaten, sie sieht aber in ihrer tatsächlichen Bedingt¬
heit einen sie umgebenden festen Rahmen, auf dem sie mit relativer
Sicherheit ihre Schlüsse hinsichtlich des Zustandes derselben aufbaut.
von unserem abseits gelegenen Beobachterplatz wollen wir daher
in diesen Blättern eine Art Überschau über die gewaltigsten Gffen-
barungen des Staatslebens in der Jetztzeit abhalten, soweit unser