Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

286 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
Es gelang also nicht, diesen skandinavischen Staat der allgemeinen Blockade als williges 
Glied einzuverleiben. Das einzige, was man erreichte, war eine Zusicherung, daß aus 
England eingeführte Waren nicht nach Deutschland weiter befördert werden sollten. 
Für seine eigenen Produkte aber hat sich Schweden seine völlige Freiheit bewahrt. 
Man kann sich denken, daß dieser Umstand der britischen Regierung ein Dorn im 
Auge war. Sie hat daher alles daran gesetzt, um auch den schwedischen Kaufmann ihrer 
Kontrolle zu unterstellen. Ueber die berüchtigte „Transttogesellschaft" wurde gleichfalls 
bereits berichtet (vgl. S. 118). Sie bedeutete einen Versuch, den Durchfuhrhandel vor 
allem nach Rußland hinein ganz in Englands Hand zu spielen, denn das genannte 
Unternehmen sollte das Monopol eben für diesen Durchfuhrhandel erhalten. Die Ant 
wort hieraus von schwedischer Seite war das am 13. April 1916 vom Reichstag ange 
nommene sogenannte „Kriegshandelsgesetz", das von dem von der schwedischen Re 
gierung eingesetzten Ausschuß (vgl. S. 119) beantragt worden war, am 23. April 1916 in 
Kraft trat und nach dem Uebereinkünste, die das Recht, Waren aus- oder einzuführen, 
beschränken, ohne Genehmigung der Regierung ungültig sind, falls die Beschränkungen dem 
Interesse eines fremden Landes dienen. Das Gesetz räumte also der Stockholmer Regierung 
das Recht ein, die Kontrolle über Aus- und Einfuhr selbst zu besorgen. Damit war jede 
fremde Einmischung ausgeschaltet, zumal noch weitere Bestimmungen nachfolgten, die 
die Regierung sogar zum Einblick in die Geschäftsbücher schwedischer Firmen ermächtigten. 
Die Hauptsache bei alledem war, daß der schwedische Staat als solcher sich in den an 
gegebenen Grenzen seine Handelsfreiheit bewahrte und zugleich die Verantwortung für 
die Handelsbeziehungen seiner Untertanen übernahm. Die Wirkung des Kriegshandels' 
gesetzes war denn auch, wie die staatliche Handelskommission der Regierung nach einer 
Meldung des „Schwedischen Telegraphen-Bureaus" (8. VH. 16) in einem ausführlichen Be 
richt vortrug, im großen und ganzen eine günstige. Daß die Verhältnisse sich schwieriger 
gestaltet hätten, beruhe aus der Verschärfung des Handelskrieges, deren Folgen man 
nicht habe beseitigen, sondern nur mildern können. Obgleich man gehofft habe, durch 
das „Kriegshandelsgesetz" und andere handelspolitische Mittel eine bessere Gestaltung der 
Dinge erreichen zu können, als es ohne dies möglich gewesen wäre, werde man sich doch 
im Falle einer weiteren Verschärfung des Handelskrieges aus eine immer fühlbarere 
Knappheit mancher Waren gefaßt machen müssen. Daher empfahl die Kommission, ohne 
Zögern Vorbereitungen zu treffen, um die nachteiligen Wirkungen einer etwaigen Knapp 
heit, sei es an Rohstoffen oder an anderem Bedarf, mildern zu können. 
Die Liberalen und Sozialdemokraten Schwedens sahen dieser Entwicklung der Lage 
mit einer gewiffen Beunruhigung zu; ihnen wäre es lieber gewesen, wenn man der 
Beherrscherin der Meere gegenüber nachgegeben und flch zu einem generellen Abkommen 
verstanden hätte. Besonders der frühere Minister Adelswärd und der Sozialdemo 
krat Branting vertraten diese Ansicht, aber es gelang ihnen vorerst nicht, durchzu 
dringen. Ganz im Gegenteil mußte sich England, wie „Politiken" (7. VII. 16) meldete, 
Anfang Juli 1916 in einer neuen Order in Council dazu verstehen, dem „Kriegshandelsgesetz" 
Zugeständnisse zu machen. Die englische Regierung hatte sich lange geweigert, die Bürg 
schaften, die das neue schwedische „Kriegshandelsgesetz" gegen die Wiederausfuhr ein 
geführter Waren bot, anzuerkennen und verlangt, daß die schwedischen Kaufleute ähnliche 
Erklärungen abgeben, wie die Kaufleute anderer neutraler Länder. Durch das Abkommen 
erkannte England nunmehr diese Bürgschaften an, was zur unmittelbaren Folge hatte, 
daß große Mengen von Waren, die in dieser Zeit in Schweden eingetroffen, aber zurück 
gehalten worden waren, freigegeben wurden. 
Nichtsdestoweniger versuchte sich England aus andere Weise schadlos zu halten. 
Der schwedisch-englische Postkrieg wurde weitergeführt und konnte trotz des Entgegen
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.