Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

270 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
nach Haus „Bloemendaal" und hat sich sehr gefreut, als er sah, was England in Hol 
land noch alles fertig bringen kann. Bei dieser Gelegenheit sind dann gleich neue Dinge 
beraten worden, die darnach aus das holländische Volk losgelassen werden sollen. So 
erschienen gleich nach der Heimreise des Direktors eine Reihe neuer Artikel in der „Daily 
Mail", die gefälschte Statistiken über alle möglichen Ausfuhrwaren, die Holland an 
geblich täglich nach Deulschland sende, enthielten. Mit dem üblichen Kehrreim, daß 
„natürlich von einer Blockade Deutschlands keine Rede sein könne, so lange dies nicht 
verboten werde". 
Wie diese Dinge in Holland aber in Wirklichkeit lagen, dafür lieferte den besten 
Beweis der englische Dampfer „Brussels", den deutsche Torpedoboote nach Zeebrügge 
aufbrachten, als er gerade mit voller Ladung von Rotterdam nach London unterwegs 
war (vgl. S. 187). Der ganze Dampfer war vollgestopft mit Margarine. Butter, Fleisch 
und anderen Lebensmitteln. Und wie dieser Dampfer, so gingen tagtäglich mehr als 10 
Fahrzeuge von holländischen Häfen nach England ab, während die Ausfuhr nach deut 
scher Seite verboten war." 
Etwa gleichzeitig hatte England auch gegen die holländische Fischerei vorzugehen be 
gonnen, um die Fischausfuhr nach Deutschland zu unterbinden. Heringe wurden als 
Konterbande angesehen, die holländischen Fischdampfer gekapert und nach einer Haager 
Meldung des „W>ener Fremdenblattes" (22. YI. 16) der holländischen Regierung ein 
Schreiben des englischen Ministers Johnstone zugestellt, worin die englische Regierung 
die holländische zur Einziehung der Fischereiflotte und zur gänzlichen Einstellung ihres 
Betriebes aufforderte und als Vergütung dafür 250000 Pfund (5 Millionen Mark) bot. 
Angesichts der Tatsache, daß ein großer Teil der holländischen Bevölkerung vom Fisch 
fang lebt und daß dieser einen Jahreswert von 50 Millionen holländische Gulden (£5 Mil 
lionen Mark) darstellt, also fast das 17 fache der angebotenen englischen Vergütung, er 
regte das Vorgehen Englands in Holland außerordentliche Erbitterung. 
In einer Versammlung von etwa 200 Reedern im Haag am 22. Juli 1916 wurde 
eine Resolution angenommen, in der gegen die Bedrohung der niederländischen Fischerei 
durch die britische Regierung protestiert und Freigabe der Schiffe, Schadenersatz für die 
erlittenen Verluste und völlige Freiheit der Fischerei gefordert wurde. Am 26. Juli 1916 
empfing dann der holländische Minister des Auswärtigen die Vertreter der sozialistischen 
Kammerfraktion und den Sekretär des niederländischen Seemannsoereins in besonderer 
Audienz zur Besprechung der durch das Vorgehen Englands gegen die Fischereiflotte ent 
standenen Schwierigkeiten und am 28. Juli gab der Minister des Aeußeren auf eine 
Anfrage des Sozialisten Spiekmann folgende Antwort: 
„Die britische Regierung hat mir unlängst durch ihren hiesigen Gesandten mitgeteilt, daß sie sich 
gegen die Lieferungen der Heringsfischer an Deutschland zur Wehr setzen müsse. Wenn sie fortdauerten, 
würde sie sich für verpflichtet halten, die niederländischen Fischerfahrzeuge vor den Prisenrichter zu 
bringen. Hörten die Lieferungen auf, so würden die Schiffe, die teils wegen FischenS in der soge 
nannten gefährlichen Zone, teils wegen sogenannten Führens von Konterbande (Fffche) aufgebracht 
worden seien, wieder freigelaffen werden und in Zukunft unbelästigt bleiben, wenn sie sich nicht 
wieder in die genannte Zone begeben. Gegen dieses Auftreten hat die niederländische Regierung 
Widerstand angekündigt, und ich habe dem britischen Gesandten schriftlich zur Kenntnis gebracht, daß 
die Forderung nach NichtauSfuhr niederländischer Fische nach Deutschland den ausdrücklichen Be 
stimmungen zweier Haager Verträge vom Jahre 1907 widerspräche, denen zufolge ein neutraler Staat 
nicht verpflichtet ist, die Ausfuhr von Gütern, welcher Art immer, nach kriegführenden Ländern zu 
verbieten. Was die Ausbringung der Schiffe betrifft, so habe ich ernstlich geltend gemacht, daß die 
britische Regierung dadurch, daß sie einen Teil der Nordsee als gefährlich bezeichnete, keineswegs 
der Verpflichtung enthoben wird, in dieser Zone das Durchsuchungsrecht nur unter Einhaltung allgemein 
anerkannter völkerrechtlicher Bestimmungen über diese Punkte auszuüben. DaS Recht, Schiffe nach 
ihren Häfen aufzubringen, hat sie nicht. WaS die jetzt stattfindenden Aufbringungen wegen Führens
	        
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