Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

262 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
veranlaßt, durch eine königliche Verordnung vom 13. Oktober 1916 die norwegischen Ge 
wässer für Unterseeboote zu schließen, was zu längeren Verhandlungen mit Deutschland 
führte (vgl. S. 282 f.). 
Als dann Ende 1916 bekannt wurde, Deutschland beabsichtige, den britischen Aus 
hungerungskrieg mit einer Blockade der englischen Küsten und einem rücksichtslosen 
Tonnagekrieg zu beantworten, der England die notwendige Zufuhr von Lebensmitteln 
unterbinden und im größten Umfang die Schiffe vernichten sollte, welche die Alliierten 
mit Munition, Kriegsmaterial und Kohlen versehen, unternahm England einen präven 
tiven Schritt, um dem Vorhaben Deutschlands zuvorzukommen, und gab am 26. Januar 
1917 in einer Note an Holland und die skandinavischen Regierungen bekannt, daß 
es eine neue Seesperre in der Nordsee angelegt habe. Es heißt in dieser 
Note: 
„Nach der rücksichtslose» Kriegführung Deutschlands zur See mit Minen und Unterseebooten, die 
nicht nur gegen die Ententemächte gerichtet ist, sondern auch gegen die neutrale Schiffahrt, und 
nach der Tatsache, daß Handelsschiffe ohne Rücksicht auf die Sicherheit der Besatzungen versenkt 
werden, gibt die britische Regierung bekannt, daß die unten angeführte Zone in der Nordsee vom 
7. Februar 1917 an für die gesamte Schiffahrt wegen der Beranstaltungen, die gegen den Feind 
getroffen werden, gefährlich ist und gemieden werden muß. Die betreffende Zone in der Nordsee 
umfaßt sämtliche Fahrwaffer, die nicht holländische oder dänische HoheitSgewäffer sind. Sie ist 
südlich und östlich in einer Linie gelegen, die vier englische Meilen von der Küste Jütlands be 
ginnt, auf 56 Grad nördlicher Breite, 8 Grad östlicher Länge, und kreuzt die folgenden Punkte: 
56 Grad nördlicher Breite, 6 Grad östlicher Länge, 54 Grad 45 Minuten nördlicher Breite, 4 Grad 
30 Minuten östlicher Länge. Von dort geht sie bis zum Punkt 53 Grad 27 Minuten nördlicher Breite, 
5 Grad östlicher Länge, 7 Meilen von der holländischen Küste." 
Dieses neue große englische Minenfeld, für das nach früheren Angaben des Marine 
schriftstellers Arthur Pollen in der englischen Zeitschrift „Land and Water" ein Kosten 
aufwand von 10 bis 20 Millionen Pfund Sterling berechnet wurde, sollte das bezeichnete 
Gebiet, das sogar den dänischen Hafen Esbjerg und einen Teil der holländischen Küste 
absperrte, für den gesamten Schiffsverkehr gefährlich gestalten. „Enthält diese amtliche 
englische Erklärung," wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" (15.11.17) hervorhob, 
„bereits eine drohend gegen die Neutralen gerichtete Wendung, so wird der Zweck des 
neuen englischen „Seekriegsgebiets" mit unzweideutigen Worten von dem englischen 
Schriftsteller Ashmead Bartlett in zwei Aufsätzm der Kopenhagener „Berlingske Tidende" 
zum Ausdruck gebracht, da es dort heißt: 
„DaS Entscheidende mit Rücksicht auf die Situation ist eine absolute Blockade mit einem 
Minimum von Erleichterungen für die neutralen Staaten. Ob sie dadurch beleidigt werden oder 
nicht, hat wenig zu bedeute». In der gefährliche« Lage, in der wir uns befinden, ist derjenige 
gegen uns, der nicht mit unS ist." 
Ganz besonders bezeichnend für den englischen Standpunkt und die von England 
verfolgten Absichten sind aber folgende Sätze Bartletts: 
„ES gibt keine Gesetze mehr. Das einzige Prinzip, an das wir UNS zu halten haben, ist, ehrlich 
gegen unS und gegen unsere Verbündeten zu sein, d. h. wir müssen Deutschland aus 
hungern und die Neutralen auf die knappsten Rationen stellen." 
* » * 
Ueber die Maßnahmen Frankreichs und Rußlands ist bereits im Anschluß an 
die betreffenden englischen Verfügungen berichtet worden. Japan entschloß sich nach 
langen Verhandlungen mit der englischen Botschaft in Tokio erst im September 1916 
zur Veröffentlichung der in London für Japan aufgestellten schwarzen Listen im japa 
nischen Reichsanzeiger. Im Dezember erließ dann aber der japanische Ministerrat ein 
Verbot des Handels mit feindlichen Untertanen und Firmen mit feindlichen Teil 
habern.
	        
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