Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

Seebehörden in erster Linie nur gegen den überseeischen Paketverkehr. Vom Dezember 1915 
bis September 1916 sind von britischer und französischer Seite im deutsch-überseeischen 
Postverkehr beschlagnahmt worden: 
A. Im Verkehr auS Deutschland 
1. nach den Vereinigten Staaten von Amerika ... 17 110 Briefposten 
2. nach Spanien, Portugal und Südamerika .... 6225 „ 
3. nach Niederländisch-Jndien 865 „ 
B. Im Verkehr nach Deutschland 
1. aus den Vereinigten Staaten von Amerika . . . 13 857 Briefposten 
2. aus Spanien, Portugal und Südamerika .... 2438 „ 
3. aus Niederländisch-Jndien 525 „ 
Zusammen ~ 41 020 Briefposten. 
Seit Ansang September 1916 sind, soweit bis Januar 1917 bekannt geworden war, 
von den britischen oder französischen Seebehörden an Briefposten (Briefsäcken) des 
deutsch-überseeischen Postverkehrs auf neutralen Dampfern beschlagnahmt worden: 
A. Im Verkehr aus Deutschland 
1. nach den Vereinigten Staaten von Amerika und neutralen 
Ländern im Durchgang durch die Vereinigten Staaten 5 882 Briefposteu 
2. nach Spanien 442 „ 
3. nach Niederländisch-Jndien 64 „ 
B. Im Verkehr nach Deutschland 
1. auS den Vereinigten Staaten von Amerika und neutralen 
Ländern im Durchgang durch die Vereinigten Staaten 5 227 Briefposten 
2. aus Spanien 112 „ 
3. aus Niederländisch-Jndien . 272 „ 
Zusammen . 11 999 Briefposten. 
Insgesamt also haben die Engländer und Franzosen seit Dezember 1915 auf neutralen 
Schiffen 30 588 Briefsäcke, von Deutschland nach neutralen Ländern bestimmt, und 
22 431 Briefsäcke, von neutralen Ländern nach Deutschland bestimmt, zusammen 53019 
deutsche Briefposten geraubt." 
Ungefähr zur selben Zeit als die Entente ihr Recht auf die Kontrolle der neutralen 
Post proklamierte, Ansang April 1916, erhielten die Schiffsreeder und Einfuhrhäuser 
in den nordischen Ländern von ihren englischen Verbindungen eine Bekanntmachung des 
englischen Handelsamts zugestellt, wonach mit Rücksicht aus die bestehende Knappheit an 
Frachtraum und die erhöhte Nachfrage nach Kohlen nach dem 25. April 1916 nur die 
Schiffe noch Kohlen erhalten sollten, die mit Ladungen und nicht nur mit Ballast nach 
England fuhren. Am 18. April 1916 ließ das Londoner Auswärtige Amt sodann durch 
Reuter" folgende Mitteilung verbreiten: 
„Zur Vermeidung von Mißverständniffen wünscht die englische Regierung den neutralen Ländern 
anzukündigen, daß alle Steinkohlen deutschen Ursprungs sowohl als Fracht- wie als 
Bunkerkohle der Anhaltung sowie der Erklärung als Prise geradeso wie alle anderen Artikel, die 
in der königlichen Verfügung vom 11. März 1915 genannt sind, unterstehen. Die Kommandanten 
von neutralen Schiffen werden deshalb in Zukunft verständig handeln, wenn sie sich über den Ur 
sprung der Steinkohlen, die sie als Bunkerkohlen erhalten, vergewiffern und zusehen, daß sie nicht 
deutschen Ursprungs sind und sich überdies mit Beweismaterial der englischen Konsularbeamten ver 
sus dem-hervorgeht, daß die Bunkerkohlen, die sie an Bord ihrer Schiffe haben, mit Zu 
stimmung deS englischen Konsulats des betreffenden Hafens, in dem die Steinkohlen eingenommen 
wurden, au Bord genommen worden sind." 
Für die Aushungerungspolitik gegen Deutschland kamen diese Maßregeln nicht direkt in 
Betracht; dagegen waren sie ein wirksames Mittel, die Neutralen, die sich nicht freiwillig 
unterwerfen wollten, mürbe zu machen. Denn dadurch, daß England den Neutralen den 
* Gebrauch deutscher Kohlen verbot, erhielt es, wie die „Frankfurter Zeitung" (18. IV. 16)
	        
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