Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

316 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
daß die Lieferung englischer Steinkohlen solchen Schiffen vorbehalten werde, die in gutem Glauben 
den englischen Handel und den der Verbündeten Englands oder den neutralen Handel besorgten. 
Von neutraler Seite sei die Besorgnis geäußert worden, daß die mächtige Waffe der Transport 
mittel, die in der Hand eines einzigen Staates liege, in selbstsüchtiger Weise zum Nachteil des Welt 
handels ausgenutzt werden könne. Die englische Regierung benutze daher diese Gelegenheit, zu er 
klären, daß ste jederzeit der Verpflichtungen eingedenk sein werde, die die Macht zur See mit sich 
bringe, und daß sie die Macht zur See als ein Vertrauensamt betrachte, daS im Jntereffe der Freiheit 
ausgeübt werde. Sie habe nicht erst nötig, dies noch einmal auszusprechen, die Regierung könne 
jedoch nicht zugeben, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Art, in der sie ihre Steinkohlen 
benutze, mit den bereits früher gemachten Erklärungen nicht in Uebereinstimmung stehe. 
Amerika und die Unterseeboot-Note der Entente 
Das amerikanische Staatsdepartement antwortete aus das vom 23. August 1916 
datierte Verlangen der Entente, daß Unterseeboote der Kriegführenden Hon 
den neutralen Gewässern ausgeschlossen würden (vgl. S. 261) in einer 
Denkschrift vom 31. August 1916 nach einleitenden Sätzen mit dem hauptsächlichsten 
Inhalt der Entente-Note in folgender Weise: 
„... In Erwiderung hierauf muß die Regierung der Vereinigten Staaten ihrem Erstaunen Aus 
druck geben, daß es das Bemühen der Regierungen der Alliierten zu sein scheint, für die neutralen 
Negierungen Regeln für daS, was sie „eine neue Lage" in bezug auf den Gebrauch von Untersee 
booten nennen, aufzustellen und die Anwendung dieser Regeln, oder wenigstens eines Teiles davon, 
zu erzwingen, indem sie die neutralen Mächte von der großen Gefahr für ihre Unterseeboote in Ge 
wässern, die von Unterseebooten der Kriegführenden besucht werden könnten, warnen. Nach der 
Meinung der Regierung der Vereinigten Staaten haben die alliierten Mächte, betreffend den Ge 
brauch von Handels- und Kriegsunterseebooten, nichts neues vorgebracht, noch kann die Regierung der 
Vereinigten Staaten einen Anlaß sehen, durch den die bestehenden Regeln des Völkerrechts auf diese 
nicht anwendbar würden. Angesichts dieser Tatsache sowie der Mitteilung und der Warnung der 
alliierten Mächte, die in ihrem Memorandum ausgesprochen und in Erwägung gezogen ist, sieht sich 
die Regierung der Vereinigten Staaten gezwungen, den Regierungen von Frankreich, Großbritannien, 
Rußland und Japan mitzuteilen, daß, waS die Behandlung von Handels- oder Kriegsunterfeebooten 
in amerikanischen Gewässern betrifft, die Regierung der Vereinigten Staaten ihre Handlungsfreiheit 
in jeder Beziehung sich vorbehält und solche Fahrzeuge so behandeln wird, wie nach ihrer Meinung 
das Verhalten einer Macht zu sein hat, von der gesagt werden kann, daß sie die ersten Schritte zur 
Festlegung der Grundsätze der Neutralität getan hat, und die mehr als ein Jahrhundert lang diese 
Grundsätze in überliefertem Geiste und mit hohem Sinn für Unparteilichkeit aufrechterhalten hat, 
aus dem heraus sie entstanden sind. 
Damit aber kein Mißverständnis über die Haltung der Vereinigten Staaten bestebe, teilt die Regie 
rung der Vereinigten Staaten mit, daß sie eS für die Pflicht der kriegführenden Mächte hält, zwischen 
Unterseebooten neutraler und kriegführender Nationalität zu unterscheiden, und daß die Verant 
wortung für jeden Zwischenfall, der zwischen Kriegsschiffen der Kriegführenden und neutralen Unter 
seebooten infolge Außerachtlassung solcher Unterscheidung zwischen diesen Arten von Unterseebooten 
entstehen kann, völlig auf den diese Unterscheidung vernachlässigenden Mächten ruhen wird." 
Im Hinblick aus diese amerikanische Antwort auf die Note der Alliierten vom 23. August 
1916 fanden im September und Anfang Oktober 1916 mündliche Erörterungen hierüber 
mit dem Staatsdepartement in Washington statt. Nach einer Meldung von „Reuter" 
(12.X. 16) war der dabei zu berücksichtigende wichtigste Punkt, „daß die britischen Kriegs 
schiffe im Einklang mit den Wünschen der Vereinigten Staaten in einige Entfernung 
von den amerikanischen Hoheitsgewässern zurückgenommen wurden und sich von eben diesen 
Gewässern, in denen jetzt die feindlichen Unterseeboote ihr Unwesen treiben, fernhalten." 
Daß der Aerger über dieses Zurückweichen in England groß war, geht sowohl aus 
dem hämischen Seitenhieb „Reuters" gegen die deutschen Unterseeboote hervor, als auch 
ganz besonders aus den bereits anläßlich der Schilderung der Fahrt von „II 53" nach
	        
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