Volltext: Der Völkerkrieg Band 13 (13 / 1918)

Von der Regierung 
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24. August 1916. 
Die Gebiete des Hafens von Tarent wurden als KriegSzone erklärt und der bisherige 
regelmäßige Postdampferverkehr mit der Hauptstadt Tripolis vom 20. August 1916 ab eingestellt. 
10. September. 
Das „Militärische Amtsblatt" gibt die Einberufung der JahreSklassen 1897 erster, 
zweiter und dritter Kategorie bekannt. DaS Aushebungsgeschäft soll am 21. September beginnen. 
Gleichzeitig haben sich die zurückge st elltenMarinetruppen erster, zweiter und dritter Kategorie . 
der Jahrgänge 1882 bis 1888 zu stellen. 
5. Oktober. 
Ein königliches Dekret bestimmt, daß sich die Zurückgestellten der Jahrgänge 1676 
bis 1881 einer neuen ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Die Diensttauglichen sollten 
zwischen dem 15. Oktober und dem 7. Dezember eingezogen werden und dann vorläufig Urlaub erhalten. 
10. November. 
Eine königliche Verordnung gibt bekannt, daß die 3. Klasse des Jahrgangs 1878 auf den 
15. November einberufen wird. 
20. Dezember 1916. 
Das italienische Amtsblatt „Gazzetta Uffiziale" veröffentlicht folgende Verordnung über den 
ZivilzwangSdienst: 
Artikel 1. Die Requisitionen, die sich auf Artikel 1 des königl. Dekrets vom 22. April 1915 be 
ziehen, können auch persönliche Leistungen in den Betrieben zum Gegenstand haben, die nicht als 
Hilfsbetriebe erklärt werden können, aber denen Arbeiten übertragen sind, die für daS Heer und 
die Marine Bedeutung haben. 
Artikel 2. Der RequisttionSbefehl wird außer den Vorschriften gemäß Artikel 4 der königl. Ver 
ordnung Bestimmungen enthalten über die Dauer der Requisition, über die Leistungen und den 
Lohn, der von dem Eigentümer deS betreffenden Betriebes zu gewähren ist. 
Artikel 3. Personen, die nach dem Artikel 9 der königl. Verordnung dem Requisitionsbefehl 
unterworfen sind, unterliegen der Militärgerichtsbarkeit. 
10. Januar 1917. 
Nach einer Verordnung deS Generals Morrone wurden die Soldaten derJahrgänge1895bis1897, 
die in den Militärwerkstätten, in den SanitätS- und VerwaltungSanstalten, auf den Kommandobureaus 
und so weiter arbeiten, auf ihre Korpssammelplätze einberufen. AuSgeschloffen waren nur noch die 
in den Waffen- und Munitionsfabriken tätigen Soldaten. 
Ein weiterer Erlaß verfügt, daß in Italien die Jahrgänge 1875 und 1674, soweit sie 
gedient haben, in der Territorialmiliz im Innern deS Landes Dienst zu tun haben. Ferner 
wird bestimmt, daß alle eingezogenen Militärpersonen vom Jahrgang 1681 an auswärts im KriegS- 
gebiet verwandt werden, gleichgültig, ob sie zum Frontdienst tauglich sind oder nicht. 
* * * 
29. August 1916. 
Vor dem Kriegsgericht zu Ancona wurden wegen Hochverrats der Hauptangeklagte Giuseppe Larese 
zur Erschießung und zwei weitere Angeklagte Dante Pegazzano und Renato Gatti zu lebens 
länglichem Zuchthaus verurteilt. Larese hatte im Dienste der Abteilung für „Nachrichtendienst" deS 
österreichisch-ungarischen Generalstabs die Organisation der Waffenfabrikation in Italien zu stören 
versucht, hatte mit seinen Komplizen eine Explosion in der Dynamitfabrik von Cengio bei Savona 
verursacht, war bemüht, die Brücken der Piave sprengen zu lassen, bereitete einen Anschlag auf die 
große Waffenfabrik von Terni vor und wurde verhaftet, als er Bomben in das Hauptreservoir des 
Elektrizitätswerkes von Turin schleudern wollte. Die zahlreichen Brände im Hafen von Genua wurden 
Gatti zur Last gelegt. In dem Prozeß kam weiter zur Sprache, daß die im Bahnhof von Lausanne auf 
gefundenen Bomben nach den Angaben des nach Wien desertierten und dann nach Italien zurück 
gekehrten italienischen Korporals Ezechiele Stampi zur Sprengung der elektrischen Kraftanlagen 
des italienischen Abschnitts der Simplonbahn bestimmt waren. 
24. Oktober 1916. 
Der italienische Oberst deS General st abeSDouhet wurde zu einem Jahre MilitärgefänguiS 
verurteilt. Eine offiziöse Mitteilung an die Presse sagt darüber, daß die an den Fall geknüpften 
Unterstellungen unbegründet seien. ES handle sich um eine Denkschrift über den Krieg Italiens
	        
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