Assist, des hl. Antonius von Padua, der hl. Klara
von Assisi und der hl. Elisabeth von Thüringen.
Bedingungen: Beichte, Kommunion, Nirchenbesuch
mit Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters.
3. In der Sterbestunde unter den gewöhnlichen
Bedingungen.
4. Un vollkommene Ablässe. . An allen (oben
nicht genannten) niedrigeren Festen des Herrn und
der Mutter Gottes, welche in der ganzen NKirche
gefeiert werden, können alle Mitglieder des Liebes—
werkes einen Ablaß von 7 Jahren und 7 Quadragenen
(g0 tägige Kirchenbuße) gewinnen. Bedingung: Bei⸗
wohnung einer hl. Messe und Gebet nach Meinung
des Heiligen Vaters. 2. Durch das Vereinsgebet drei—
mal im Tag jedesmal 300 Tage Ablaß: „vDich,
o Heiland, bitten wir, komme deinen Kindern zu Hilfe,
welche du durch dein kostbares Blut erlöset hastl
O Maria, Mutter des guten Hirten, beschütze die
armen Kinder! Heiliger Franziskus, Vater der Armen,
bitte für sie!“ 3. Jedesmal 100 Cage Ablaß, so oft
die Mitglieder ein Werk der Frömmigkeit, der Liebe,
gemäß den Statuten des Liebeswerkes verrichten.
Alle diese Ablässe, mit Ausnahme des Sterbeablasses,
können auch den Armen Seelen im Fegefeuer zuge—
wendet werden. Unser Heiliger Vater, Papst Pius X.,
hat in einer Audienz am 10. Mai 1919 dieses ganze
Ablaßsummarium für immer bewilligt und vom
hl. Offizium selbst zur Veröffentlichung gutgeheißen.
D. Kard. Ferrata, Sekr.
III. Geistige Anteilnahme
an dem großen Verdienstschatze der Gebete, Arbeiten
und Opfer der Kinder, Schwestern und Erzieher
in allen Anstalten des Seraphischen Liebeswerkes.
Sammelt euch einen unvergänglichen
Schatz im Himmell (Cuk. i2, 33.)
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