Full text: Das Kraftwerk Partenstein

Die Mitteilungen über die Größe beobachteter außergewöhnlicher Eislasten gehen 
stark auseinander und sind jedenfalls nicht von vornherein auf jede Gegend anwendbar, 
sodaß es derzeit so ziemlich unmöglich ist, eine obere Grenze für die Eislast für eine 
bestimmte Gegend anzugeben. 
Infolgedessen läßt sich auch nicht von vornherein eine Seilkonstruktion angeben, 
die unter keinen Umständen reißt, abgesehen davon, daß die Stärke der Seilkonstruktion 
praktisch sich immer innerhalb gewisser 
fester Grenzen wird bewegen müssen. 
Es erscheint daher als vorteilhaftestes 
Kompromiß, die Seilkonstruktion so stark, 
als unter den jeweiligen Verhältnissen 
möglich, zu wählen und rechnerisch jene 
Eislast zu bestimmen, welche von dieser 
Seilkonstruktion noch ohne Schaden aus¬ 
gehalten werden kann. 
Bis zu dieser Grenze werden, wenn 
man von Materialfehlern absieht, daher 
keine Seilrisse und mithin auch keinerlei 
Torsionen oder einseitige Biegebeanspru¬ 
chungen infolge von Seilrissen eintreten. 
Es wird hingegen erforderlich sein, um die 
ganze Leitungsanlage bis zu solchen außer¬ 
gewöhnlichen Belastungen widerstandsfähig 
zu machen, die Winkelmaste auf die in 
die Winkelhalbierende fallende Komponente 
der größten Seilzüge zu bemessen und zu 
fundieren. Bekanntermaßen können jedoch 
Seilrisse nicht nur infolge Überlastung der 
Seile durch Zusatzlasten, sondern auch 
z. B. durch Durchbrennen der Seile infolge 
Uberbrückung der Phasen eintreten, die 
Torsions-Beanspruchungen oder einseitige 
abnormale Biegebeanspruchungen der Abspannmaste zur Folge haben, was schließlich 
auch bei der Seilmontage der Fall sein kann. Es scheint danach geraten, alle Eck-, 
Abspann- und Kreuzungsmaste, soweit dies nicht ohnehin behördlich vorgeschrieben 
wird, entsprechend den neuen technischen Bestimmungen für Bahn- und Postkreuzungs¬ 
maste nach 2/3 der größten einseitigen und nach 2/3 der größten kreuzweisen Seilzüge, 
die sich jeweils nach den Sicherheitsvorschriften des W. E. V. ergeben, zu bemessen. 
Da die Elastizitätsgrenze eines derart hochwertigen Stahles, wie er für die vor¬ 
liegende Seilkonstruktion Verwendung findet, bei ca. 80 °/0 der Bruchfestigkeit liegt, 
kann man annehmen, daß bei einer Stahlbeanspruchung von etwa 100 kglqmm das 
Seil noch nicht schädlich überbeansprucht wird, eine Beanspruchung, der eine Zusatz¬ 
last von etwa 5 kg/lfm, jedoch ohne Winddruck, entspricht. Man kann daher annehmen, 
daß bis zu einer solchen Zusatzlast ein Reißen oder eine Schädigung der Stahlfestigkeit 
der Seile nicht zu befürchten ist und bis zu einer solchen Belastung Torsionen oder 
Biegebeanspruchungen der Abspannmaste durch einseitigen Leitungszug nicht auf- 
treten. Es erscheint lediglich notwendig, 
die Winkelmaste für die Resultierende aus 
den verschiedenen Seilzügen unter Zu¬ 
grundelegung der genannten Zusatzlast zu 
bemessen und zu fundieren. 
Ebenso wie bei den Seilen durch die 
ermittelte Zusatzlast ein Überschreiten der 
Elastizitätsgrenze nicht eintritt, erscheint 
es richtig, auch für die durch diese Be¬ 
lastungen höher beanspruchten Mastteile 
höhere Beanspruchungen als sonst zuzu¬ 
lassen, und zwar ebenfalls bis zu Werten, 
bei denen die Elastizitätsgrenze des Ma¬ 
terials nicht überschritten und dauernde 
Dehnungen vermieden erscheinen. 
Auf Grund dieser Überlegungen wur¬ 
den im Einvernehmen mit den Lieferfirmen 
folgende Annahmen für die Berechnung 
und Fundierung der Maste getroffen: 
1.) Alle Abspann-, Eck- und Kreu¬ 
zungsmaste sind nach den „Technischen 
Bedingungen über die Ausführung und 
den Betrieb fremder elektrischer Stark¬ 
stromleitungen bei Kreuzungen mit Eisen¬ 
bahnen und Fernmelde-Leitungen, sowie 
Näherungen an diese“ unter Zugrunde- 
legung der Eisbelastungen nach den Sicherheitsvorschriften des W. E. V. zu berechnen 
und dürfen dabei die größten Beanspruchungen nachstehende Werte nicht über¬ 
schreiten : 
Profileisen 1500 kglcm2 
Nieten: Abscherung 900 kglcm2 
„ Lochlaibung 1800 kglcm2 
Schrauben: Abscherung 650 kglcm2 
„ Lochlaibung 1300 kglcm2
	        
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