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22.000 Betriebe haben eine Größe von unter 2 ha. Daß die Be—
sitzer derartiger landwirtschaftlicher Kleinstbetriebe die Landwirt-
schaft nur nebenbei betreiben, liegt auf der Hand. Demnach
dürften zirka 60.000 landwirtschaftliche Betriebe die wünschens—
werte Erbhofgrenze (7.5 ha auf gutem Boden) nicht erreichen.
Die Besitzer oder deren Familienangehörige werden daher eine
karge Lebenshaltung haben oder zur Ergänzung der knappen
Bodenerträge zu anderweitigem und zusätzlichem Verdienst ge—
zwungen seiie.
Dennoch hat Oberdonau die unheilvolle Zersplitterung der
landwirtschaftlichen Fläche in Klein- und Kleinstbesitztümer, die
Teile des Altreiches über sich ergehen lassen mußten, nicht in
diesem Ausmaß mitgemacht. Wenn die normale Größe eines
Bauernhofes nicht unter 10 ha angenommen wird, so sind in
Oberdonau verhältnismäßig weniger Betriebe unter dieser
Grenze als im gesamten Reich. Die Ackernahrung soll nicht als
Existenzminimum verstanden werden, sondern soll einer normal
großen Bauernfamilie ausreichenden Ertrag liefern. Es können
daher nicht Klein- und Kleinstbetriebe, sondern nur starke Mittel⸗
betriebe als Rückgrat der Landwirtschaft stehen. Die hier er—
wachsene Aufgabe liegt in der teilweisen Uberführung der zu
kleinen landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 2 und 8ha in
Bauernhöfe, wie dies bereits an anderer Stelle*s) verlangt wurde,
und wie dies auch bei der Neubesiedlung des deutschen Ostens
heute berücksichtigt wird.*v)
M
*) Siehe die Arbeit des Verfassers „Notstand in Sachsen“, Dürer—
Druckerei, Wien.
**) Vergleiche: Raumforschung und Raumordnung, 4. Ig., Heft 7/8,
1940. Vowinckel-Verlag.