Volltext: Illustrierte Geschichte des Balkankrieges 1912 - 13 Zweiter Band (Zweiter Band / 1914)

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Die Annexion von Ada Kaleh durch Österreich-Ungarn. 
^'us Orsova wurde am 14. Mai 1913 
Budapester Blättern gemeldet: 
Montag Mittag erschienen der 
Obergespan des Krasso Szörenyer 
Komitats, Ioltan Medve, der Vizegespan Aurel 
Issekutz und der Oberstuhlrichter von Orsova 
podkraczky in Begleitung eines Gendarmerie 
offiziers und von 4 Gendarmen aus der Insel 
Ada Kaleh, wo sie sich ins Gouverneurgebäude 
begaben und von dem Gouverneur der Insel, 
Scherif Eddin Bey, empfangen wurden. 
Der Obergespan wies einen Erlas) der un 
garischen Negierung vor, dessen ungarischen Text 
er vorlas. In demselben wird dem Obergespan 
von der ungarischen Negierung aufgetragen, 
das) er die Insel Ada Kaleh im Namen Seiner 
Majestät des Königs annektiere und sofort in 
Besitz nehme. 
Der Obergespan wendete sich dann in einer 
Ansprache an die begleitenden Personen, in 
welcher er kurz die Bedeutung des Aktes skizzierte 
und ihnen ans Herz legte, in ihrer Tätigkeit 
strenge darauf zu achten, daß die bisherigen 
Gewohnheiten der Inselbewohner, besonders die 
freie Ausübung ihrer Neligion, in Ehren ge 
halten werden und das) sie in ihrer Tätigkeit 
bestrebt seien, zu erreichen, das) die Bewohner 
der Insel sich als gleichwertige Bürger mit den 
übrigen Söhnen des Vaterlandes fühlen. End 
lich forderte er den Oberstuhlrichter auf, die 
Insel als ein Gebiet, welches zum Komitat 
Krasso Szöreny gehört, als Verwaltungsbehörde 
zu übernehmen. Über die Durchführung der An 
nexion wurde ein Protokoll aufgenommen. 
Der Gouverneur Scherif Eddin erklärte, das) 
er die Annexion nicht zur Kenntnis nehmen 
könne, da er von seiten der kaiserlich-türkischen 
Negierung keinerlei Anweisung erhalten habe. 
Er sei daher nicht in der Lage, das Protokoll 
zu unterzeichnen und müsse gegen die Annek 
tierung der Insel protestieren. 
Der Obergespan verwies auf den Beschlus) 
der ungarischen Negierung und erklärte, das) er 
den Protest des Gouverneurs nicht beachten 
könne. Er habe jedoch nichts dagegen einzu 
wenden, das) der Gouverneur auch weiterhin 
auf der Insel bleibe, bis er von seiner Negie 
rung ausführliche Weisungen erhalte. Hierauf 
befahl der Obergespan den Gendarmen zum 
Zeichen der Durchführung der Annexion auf 
der Insel zu bleiben, um für die Aufrechter 
haltung der Nuhe und Ordnung zu sorgen. Der 
Obergespan entfernte sich dann mit seinen Be 
gleitern von der Insel. 
Offiziös wurde der Vorgang folgendermaßen 
erklärt: 
Da nach Artikel 2 des Präliminarvertrages, 
den die Mächte der Türkei und den Balkan 
alliierten vorgelegt haben, alle Gebiete westlich 
von der Linie Midia—Enos an die Verbündeten 
fallen sollen und anderseits die Aufnahme eines 
eigenen Passus wegen der kleinen Insel Ada 
Kaleh im präliminarvertrag in allzu großem 
Mißverhältnis zur Bedeutung des Vertrages 
gestanden wäre, hat man davon abgesehen, 
irgendeine Forderung an die Türkei zu stellen, 
zumal ohnehin kein Zweifel darüber bestehen 
konnte, daß Österreich-Ungarn die Insel nicht 
räumen werde, die seit mehr als 3 Dezennien 
von der Monarchie besetzt war und nur ganz 
geringe Spuren türkischer Souveränität aufwies. 
Die Insel ist nunmehr in ungarische Verwal 
tung übernommen worden,- ein ungarischer Ver 
waltungsbeamter wird künftig an Stelle des 
türkischen Verwaltungsbeamten wirken. 
Für das Verhältnis, in dem sich Ada Kaleh 
befand» ist es bezeichnend, daß der dortige tür 
kische Beamte der türkischen Botschaft in Wien 
unterstand. Der Beamte hat gegen die Erklä 
rung von dem Übergang der Verwaltung keinen 
Protest eingelegt, sondern nur geäußert, daß er 
darüber der zuständigen Stelle, also der türki 
schen Botschaft in Wien, Bericht erstatten 
werde. 
Die österreichisch-ungarische Negierung hat 
die Mächte von der vollzogenen Tatsache ver 
ständigt- Internationale Schwierigkeiten sind bei 
der Geringfügigkeit der Angelegenheit nicht zu 
erwarten. Ebenfalls in Anbetracht ihrer Gering 
fügigkeit ist auch eine formelle Annexion nicht 
erfolgt. Man glaubt auch nicht, daß die Über 
nahme der Insel in ungarische Verwaltung zu 
irgendwelchen Differenzen Anlaß geben wird. 
über die Gründe für die Annexion wurde 
noch folgendes mitgeteilt: 
Das staatsrechtliche Verhältnis der Insel 
Ada Kaleh ist auf dem Berliner Kongreß nicht 
geregelt worden. Man hatte auf die Insel ein-
	        
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