Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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p f lege r i. n n e. p z u werden u n d ihnen a 1 s 
solchen eine entsprechende Stellung sichern. 
Gelingt dies, dann haben wir in kurzer Zeit so viel voll 
wertige, diplomierte Krankenpflegerinnen, daß wir wenigstens 
die neu zu errichtenden Anstalten oder die weiter zu be 
treibenden bisherigen Kriegsanstalten mit ihnen versehen können 
und auch in den heute in Betrieb befindlichen Zivil- und Militär 
spitälern an Stelle ganz unbrauchbarer und bei dem'allmählichen 
Abgang der anderen Wärterinnen vollgeschulte Pflegerinnen 
setzen können. Damit wäre das Niveau des in Krankenanstalten 
beschäftigten Wartepersonals mit einem Male gehoben. Die Privat 
krankenanstalten müßten nachfolgen; die Privatkrankenpflege 
rekrutiert sich zum Teil aus ehemaligen Krankenanstaltspflege 
rinnen; also wäre auch hier eine Besserung in die Wege geleitet, 
wenn sich auch in der Privatpflege eine Anzahl minderquali 
fizierter Pflegerinnen durch Unterbietung wohl noch längere Zeit 
erhalten würde. Die Masse jener Kriegspflegerinnen aber, denen 
infolge ihrer Unzulänglichkeit das Hinaufarbeiten zur vollwertigen 
Pflegerin nicht möglich ist, müßte — ist so für eine genügende 
Anzahl vollwertiger diplomierter Krankenpflegerinnen und für 
Besetzung der verfügbaren Stellen durch diese, wie dies ja in der 
erwähnten Verordnung vorgesehen, gesorgt — in andere Berufe 
abströmen. Es wäre also bei derartigem Vorgehen erreicht, daß 
der Krankenpflegerinnenberuf, dessen zum Wohle der Kranken so 
dringend notwendige Hebung sonst nur im Laufe von Jahrzehnten • 
möglich gewesen wäre, innerhalb kurzer Zeit gehoben, reformiert 
wird. Ohne ein entsprechendes Eingreifen der 
B eh örden aber wäre als Kriegsfolge ein noch weiteres Sinken 
des Berufes, eine Zerstörung all der geplanten Re 
formen auf J ahr e hinaus zu erwarten. 
Bemerkt sei noch, daß es den Kriegspflegerinnen in Deutschland 
(Preußen) bei den dort wesentlich leichteren Bedingungen möglich ist, 
das Staatsexamen als Berufspflegerin zu machen. Vollmer berichtet, 
daß im Kreis Kreuznach von 150 Helferinnen die Hälfte Staatsexamen 
gemacht hat. 
Die oben besprochene Verordnung sieht auch Uebergangs- 
’bestimmungen vor. Sie gesteht bis zum 31. Dezember 1919 auch 
ohne Ausbildung in der Krankenpflegeschule jenen den Anspruch 
auf Zulassung zur Diplomprüfung zu, die den Aufnahmsbedin 
gungen in die Krankenpflegeschule entsprechen, die erforderliche 
Verläßlichkeit und Vertrauenswürdigkeit besitzen und wenigstens 
drei Jahre in der Krankenpflege tätig waren; Personen, die min 
destens vier Jahre in der Krankenpflege tätig waren, können bis 
zu dem oben bezeichneten Zeitpunkt auch Prüfungserleichterungen 
beanspruchen. Diese Bedingungen gewähren den sonst schon seit 
langem Berufstätigen tatsächlich kaum eine Erleichterung; denn 
um die Prüfung zu bestehen, bedarf es der Teilnahme am Unter 
richt. Ein Studium aus Büchern ist fast unmöglich, teils nach 
der Natur der Prüfungsfächer, teils deshalb, weil nur wenig 
brauchbare Lehrbücher existieren. Es hat deshalb die Kranken 
pflegeschule des. Allgemeinen Krankenhauses Fortbildungskurse 
für solche Pflegerinnen eingerichtet. Doch ist es für eine im Beruf 
stehende Krankenpflegerin ungemein schwierig, die für die Teil 
nahme am Unterricht notwendige Zeit aufzubHngen. Aber schon
	        
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