selbst und für die Privatkrankenpflege zur Verfügung gestellt;
eine Hebung des ganzen Berufes als solchen gelang nicht.
Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 25. Juni
1914 betreffend die berufsmäßige Krankenpflege sucht eine solche
Reform des K r a n k e n p f 1 e g e r i n n e n w e s e n s anzu
bahnen, indem sie Krankenpflegeschulen schafft und eine staat
liche Prüfung für Krankenpflegerinnen. Sie setzt die Aufnahms
bedingungen für Schülerinnen in den Krankenpflegeschulen, die
Organisation dieser Schulen, den Lehrplan fest. .Verlangt wird
neben den sonst üblichen Bedingungen zur Aufnahme in alle
Schulen: Vollendetes 18. Lebensjahr, erfolgreiche Absolvierung
einer Bürgerschule oder eine entsprechende Allgemeinbildung.
Die Ausbildung umfaßt, ein „Lehrjahr“ und ein „Probejahr“.
Nach Absolvierung des Probejahres werden diejenigen, die den
oben bereits genannten Bedingungen entsprechen und „die zur
berufsmäßigen Krankenpflegerin sonst erforderliche besondere
Verläßlichkeit und Vertrauenswürdigkeit besitzen“, zur Diplom
prüfung zugelassen. Den diplomierten Krankenpflegerinnen, in
erster Linie jenen, die sich verpflichten, im Kriegsfälle dem mili
tärischen Sanitätsdienst zur Verfügung zu stehen, dann aber auch
allen anderen wird der Vorrang gesichert vor anderen nicht
diplomierten bei der Anstellung im Bereich der staatlichen Sani
tätspflege und in allen künftig zur Errichtung gelangenden
Kranken- und Fürsorgeanstalten überhaupt.
Diese Bestimmungen waren kaum in Kraft getreten, der
Unterricht in der ersten errichteten Schule hatte kaum einige
Monate gedauert, als der Krieg ausbrach. Die ersten Diplom
prüfungen fanden am 1. Juli 1915 statt. Es sind nur ganz wenige,
die bisher diese Prüfungen abgelegt haben; es dürften in ganz
Oesterreich kaum einige Hundert sein, und es hätte sehr wohl
Jahrzehnte gedauert, ehe die Zahl der diplomierten Pflegerinnen
eine so große geworden, daß sie gegenüber der Masse der Berufs
zugehörigen in Betracht kommen und tatsächlich zur Hebung des
ganzen Berufes hätte beitragen können.
Da kam der Krieg mit seinem ungeheuren Bedarf an Kranken
pflegepersonen. Es muß als ein Glücksfall bezeichnet werden,. daß-
es dem Ministerium des Innern gelang, durch Vertrag mit der Be
rufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands eine große
Anzahl tüchtiger, gut ausgebildeter Krankenpflegerinnen für die
Verwendung in österreichischen Spitälern sicherzustellen. Aber
dem Krankenpflegeberuf strömte nun während des Krieges eine
ganz gewaltige Anzahl von Frauen und Mädchen aller Kategorien
zu. Eine Schar von Frauen und Mädchen aus „besseren Kreisen“
erbot siph freiwillig und unentgeltlich zur Krankenpflege, darunter
manche tüchtige, die die übernommene Aufgabe ernst nahm, eine
sehr große Schar anderer; von den letzteren verließ im Laufe des
Krieges ein großer Teil wieder den Pflegedienst, noch viele aber
treiben in den verschiedensten Spitälern ihr Wesen. Auch von den
Tüchtigen und Ernsten hat ein Teil den Pflegeberuf auf gegeben;
sie mußten zurück zu ihren anderen Berufspflichten,, mögen sie in
der . aushaltung oder im Studium gelegen gewesen sein. Har
vielen von ihnen gestatteten ihre Vermögensverhältnisse nicht; in
der ZU- furchtbarer Teuerung unentgeltlich Dienst zu tun —^ sie
traten : n die Reihe besoldeter Pflegerinnen über. Diese letztere