Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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kaum etwas, was österreichische Verhältnisse und die öster 
reichische Gesetzgebung in Betracht zieht. Es wäre demnach not 
wendig, wenigstens in den größeren Städten, für Gelegenheit 
z u e i n e r e n t s p r e c* h e n d e n V o r b i 1 d u n g zu sorgen. 
Es wäre dies, soweit Vorbildung für ehrena m t liehe Tätigkeit in 
Betracht kommt, zunächst eine Aufgabe jener Vereine, die heute die 
Zentralen privater Wohltätigkeit oder Wohlfahrtspflege bilden, 
dann aber auch eine Aufgabe der Behörden, der Gemeinden und 
Länder, die ja bei allem, was sie auf dem Gebiete sozialer Fürsorge 
unternehmen wollen, auch ehrenamtlicher Mitarbeiter be 
dürfen und die deshalb Wert darauf legen müßten, sich wenigstens 
etwas vorgebildete und mit den wichtigsten einschlägigen Aufgaben 
und gesetzlichen Bestimmungen vertraute Helfer heranzubilden. 
Vielleicht daß sich dort, wo die eigenen Kräfte der Gemeinden und 
Länder nicht ausreichen, durch Zusammenarbeiten mit den volks 
tümlichen .Universitätskursen geeignete Lehrkräfte beschaffen 
ließen. 
Durch derartige Veranstaltungen, die nicht zur berufs 
mäßigen Tätigkeit, sondern nur zur ehrenamtlichen Mitarbeit vor 
bilden sollen, würde nicht nur denen, die in der Fürsorgetätigkeit 
mitarbeiten wollen, eine gewisse Grundlage, gewisse Grund 
begriffe' gegeben werden — eine gründliche Schulung ist natürlich 
auf diesem Wege nicht möglich —-sondern solche Kurse würden 
auch propagandistis c h wirken und solche Kreise, die der 
sozialen Fürsorge fernstehen, für diese interessieren oder es 
wenigstens vielen erleichtern, von ihrer Mitarbeit an Kriegsfür 
sorge und privater Wohltätigkeit den Uebergang zur sozialen Für 
sorge zu finden. 
Aber nicht nur diese Personen bedürfen einer gewissen 
Schulung. Auch unsere Staatsbeamten, deren Mitarbeit auf 
diesem •Gebiete ja notwendig ist — meiner Meinung nach aller 
dings als Privatpersonen, den Ansichten der Regierung nach aber 
vor allem schon in ihrer amtlichen Eigenschaft — brauchen eine 
Schulung auf diesem Gebiete. Wie fern liegt heute noch der großen 
Mehrzahl unserer Bezirkshauptleute und der sonstigen politischen 
Beamten jede Fürsorgetätigkeit! Natürlich müßte die Ausbildung 
dieser Personen — insbesondere wenn sie, wie in den verschiede 
nen Projekten der Regierung, eine führende Stelle einnehmen 
sollen — gründlicher sein als die der ehrenamtlicher Helfer; aber 
dafür sind auch die Grundlagen, auf denen bei ihnen auf gebaut 
werden kann, ganz andere. Es wäre wohl zweckmäßig, wenn im 
Rahmen der in früheren Jahren abgehaltenen staats- 
w i s s e n s c h a f 11 i e h e n Fort b i 1 d u n g s k u r s e eine ein 
gehende Belehrung über Fürsorgewesen und -Tätigkeit stattfinden 
würde. Vielleicht wäre es auch möglich, aus einem solchen Kurse 
eine Schrift hervorgehen zu lassen, die als wertvoller Unterrichts 
behelf weiteren Kreisen zugute käme. 
Wichtiger aber noch als die Unterweisung der Beamten ist 
der U n t e r r i c h t d e r f a c h l i c h e n M i t a r b e i t e r und der 
berufsmäßigen Mitarbeiter in der sozialen Fürsorge. 
In erster Linie kommen da die A e r z t e in Betracht. 
Vor allem müßte das Interesse weiter ärztlicher Kreise ge 
wonnen werden. Die große Masse der Aerzte hat sich im letzten 
Jahrzehnt allzu einseitig mit Standes-, nur sehr wenig mit Volks
	        
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