Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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Bezirksbehörde den Vorsitz, die'fachliche- Führung der Amtsarzt 
in ne hat. In ihnen sollen entsprechende Vertretungen aller Behör 
den, Körperschaften, Vereine und Personen Zusammenwirken, die 
' kürsorgestellen unterhalten oder sonst an der Bekämpfung der 
Tuberkulose in besonderem Maße interessiert sind; ähnlich werden 
den politischen Landesbehörden Landeszentralen angegliedert. 
Die verschiedenen Korporationen, Vereine etc. aber bezeichnen ihre 
Vertreter in diesen Zentralen nicht etwa selbst, sondern sie werden 
von der politischen Bezirks-, 'beziehungsweise“ Landesbehörde 
„berufen“, so daß also die die Fürsorgestelle Errichtenden nicht 
einmal das Recht haben, zu bestimmen, durch wen sie in 
den Zentralen vertreten werden wollen. Wozu all diese einengen 
den Bestimmungen und all diese Bevormundung? Da gibt es nur 
zwei Möglichkeiten: entweder die Bestimmungen bleiben nur auf 
.dem Papier, man ordnet alles vorher durch freundschaftliche Ab 
machungen, hält nur die Formen ein, als ob die Behörde die Auf 
sicht führen würde — das ist zu erwarten nach dem, was sonst das 
Schicksal von Verordnungen; - oder man handhabt sie wirklich 
und verleidet damit allen die Tätigkeit. Nie wird man die Bevöl- 
. kerung zu eifriger und freudiger Arbeit auf dem Gebiete der 
sozialen Fürsorge —- und ebenso auf keinem anderen Gebiete — 
..heranziehen können, wenn man sie bei jedem Schritt gängelt und 
bevormundet. Diese Zentralen sollen — wie aus ihrer Zusammen 
setzung hervorgeht — nicht nur Zentralen der Fürsorgestellen, 
sondern Zentralen der Tuberkulosebekämpfung überhaupt 
werden neben den erst zu errichtenden Länderstellen der Oester- 
reichischen Vereinigung. Landeszentralen haben gewiß ihre 
Berechtigung, aber ganz unverständlich ist es, warum man, 
da wir doch schon eine auf freier Tätigkeit beruhende Tuberkulose 
bekämpfung und deren Organisation haben, die im großen und 
ganzen all das geleistet hat, was unter den bestehenden Verhält 
nissen und bei dem immerwährenden.Geldmangel zu leisten mög 
lich war, statt deren, freie Tätigkeit zu fördern durch materielle 
und moralische Unterstützung, statt einen Zusammenschluß 
dadurch zu fördern, daß man —- aber nur dort, wo es notwendig 
— Landeszentralen und eventuell Bezirksstellen aus den von den 
einzelnen Korporationen in diese Körperschaften ents e-n d e t e n 
Vertreter bildet, plötzlich mit einer streng behördlichen Verwal 
tung kommt, da man doch die wirklich ausübende Tätigkeit nicht 
den Behörden übertragen kann, weil diese ja hiezu — wie wir 
schon eingangs dargelegt haben — gar nicht über die nötigen 
Organe, nicht über die nötigen Fähigkeiten verfügen. 
In Deutschland hat sich ohne behördliche Reglementierung 
eine umfassende Tuberkulosebekämpfung entwickelt. Landes- und 
Reichszentralen sind durch freiwilligen Zusammenschluß ent 
standen; die Behörden' haben' sich nur darauf beschränkt, die Be 
strebungen materiell und moralisch zu unterstützen, die Zusam 
menfassung gleichgerichteter zu fördern, Anregungen zu geben.- 
Die preußische Verwaltung, der man doch weder den Wunsch, 
die Staatsbürger zu bevormunden noch das Talent zu or 
ganisieren absprechen kann —' sie hat auf diesem und 
verwandten Gebieten Sich jeder reglementierenden Einmischung 
enthalten, keinen Versuch gemacht, diese Organisation selbst 
in die Hand und unter ihre strengste Aufsicht und Einwir
	        
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