Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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direkte Zuwendungen der Krankenkassen an die Fürsorgestellen 
sind nach der neuen Novelle gestattet. 
Außer den bestehenden Vereinen zur Bekämpfung der 
Tuberkulose, die -— wie hier der Vollständigkeit halber hinzugefügt 
sei —■ zum Teil auch .Fürsorgestellen betreiben, von denen eine 
geradezu mustergültig ist, während andere den zu stellenden An 
sprüchen nicht zu genügen scheinen, beabsichtigt auch das Rote 
Kreuz sich in größerem Umfang an der Tuberkulose 
bekämpfung zu beteiligen. Es hat durch Sammlungen nicht unbe 
trächtliche Geldmittel für Zwecke der Tuberkulosebekämpfung 
aufgebracht; wie weit .es imstande sein wird, auch die nötigen 
Sachverständigen für die Durchführung seiner Pläne zu gewinnen, 
muß die Zukunft lehren. Denn mit'Geldmitteln allein ist es hier 
nicht getan. Nur wenn es dem Roten Kreuz gelingt, sich in allen 
seinen Landes- und Zweigvereinen die Mitarbeit der Aerzte zu 
sichern, wird es eine fruchtbare Tätigkeit auf dem Gebiete der 
Tuberkulosebekämpfung entfalten können. Eine weitere Frage, die 
auch erst die Zukunft beantworten wird, ist die, wie / sich nach 
dem Kriege die Bevölkerung zum Roten Kreuz stellen wird, ob es 
ihm gelungen ist, für sich als Organisation die Sympathien der 
Bevölkerung zu erringen. Denn was ihm jetzt auch aus privaten 
Kreisen zufließt, fließt ihm zu dank der ganz besonderen Stellung, 
die ihm die Regierung bei aller Sammeltätigkeit etc. eingeräumt 
hat, eine Monopolstellung, die sich ja nach dem Kriege nicht wird 
aufrechterhalten ■ lassen können. Erst wenn diese beiden Vor 
fragen beantwortet sein werden, wird man wissen, ob und wie 
weit in der Tuberkulosebekämpfung das Rote Kreuz als ernst zu 
nehmender Faktor anzusehen sein wird. 
Der Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 
2. Jänner 1917 gibt die ' Grundzüge für eine 0 r- 
;g a n i s a t ,i o n der Fürsorgetätigkeit zur Be 
kämpfung der Tuberkulose. Er sieht als die berufenen Gründer 
von Fürsorgestellen die Tuberkulosevereine an, die in ihrer 
bisherigen selbständigen Betätigung durch die gegenständ 
liche Aktion „selbstverständlich“ nicht berührt werden sollen, 
ferner Länder, Gemeinden, Krankenkassen, das Rote Kreuz. 
Staatliche Zuschüsse werden nur solchen Fürsorgestellen gewährt, 
welche um die Genehmigung zur Errichtung bei der politischen 
Landesstelle angesucht haben. Diese hat die Genehmigung nur 
dann zu erteilen, wenn nach ihrer Meinung die Errichtung not 
wendig, geeigneter Arzt, geeignete Fürsorgeschwester, geeignete 
Räumlichkeiten nachgewiesen sind „und von dem Erricht er der 
Fürsorgestelle die Erklärung abgegeben wird, daß sich die Stelle 
dauernd in die oben erwähnte Organisation einfügen wird“. Auch 
kann sich die Fürsorgestelle nicht selbst ihr Arbeitsgebiet um 
grenzen, „die Rayonierung ist nach Genehmigung der Errichtung 
durch die politische Landesbehörde von der politischen Bezirks 
behörde (im Einvernehmen mit der Bezirkszentrale) vorzu 
nehmen“; „die Auswahl unter den sich zum Fürsorgedienst mel 
denden Krankenpflegerinnen bleibt den Landeszentralen, be 
ziehungsweise den politischen Landesbehörden überlassen“. Um 
in organisatorischer und administrativer Hinsicht alle Fürsorge 
stellen innerhalb des politischen Bezirkes zu vereinen, werden 
Bezirkszentralen gebildet, in denen der Leiter der politischen
	        
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