Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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bestimmte Verfügungen und Beschlüsse der Organe der Vereini 
gung an ihre Genehmigung binden. Der Minister des Innern kann 
den Vollzug von Beschlüssen der Vollversammlung, der Ausschüsse 
und Länderstellen untersagen. Die Mitglieder und die Geschäfte 
der einzelnen Ausschüsse bestimmt der Minister des Innern, der 
hiefür die Vorschläge der Vollversammlung oder der Ausschüsse 
abverlangen kann. Der k. k. Minister des Innern kann die Landes 
kommissionen zur Fürsorge für heimkehrende Krieger als solche 
oder besondere Ausschüsse derselben zu Länderstellen der Vereini 
gung bestellen. Die Einrichtung und der Wirkungskreis dieser 
Länderstellen , werden voni k. k. Minister des Innern durch be 
sondere Verfügungen festgesetzt. 
Mit der Schaffung solcher „Länderstellen“ hätten wir dann 
eine Landeszentrale für Tuberkulosebekämpfung heben der weiter 
unten zu' erwähnenden Landeszentrale für Tuberkulosefürsorge 
und unter Umständen neben den Tuberkulösevereinen, die bisher 
in einzelnen Kronländern den Mittelpunkt der Tuberkulose 
bekämpfung bildeten. 
Eine praktische Tätigkeit aber ist, wie wir ja einleitend dar 
gelegt haben, nur möglich mit Hilfe jener Organisationen, die 
bisher auf, dem Gebiete der Tuberkulosebekämpfung in den ein 
zelnen Kronländern, in den einzelnen Orten tätig gewesen sind, 
also in erster Linie mit Hilfe der bestehenden Tuberkulosevereme. 
Ueber die hier notwendige Art der Organisation soll später ge 
sprochen werden ; zunächst wollen wir untersuchen, welche Vereine 
und Körperschaften für Ausübung der praktischen Tuberkulose 
bekämpfung in Betracht kommen. 
Wie bereits erwähnt, wurden alle - bestehenden Heil 
stätten für Unbemittelte — mit einer Ausnahme —- von Ver 
einen errichtet. Die meisten dieser Vereine verfügen über teils 
bereits vollständig fertiggestellte, teils mehr oder weniger durch 
gearbeitete Projekte weiterer Heilstättenbauten. Der nun endlich 
für die Tuberkulosebekämpfung etwas reichlicher fließende Geld 
strom wird wohl am zweckmäßigsten dazu verwendet, zu-, 
nächst diesen Projekten, deren Ausführung meist nur durch 
Geldmangel verhindert worden war — natürlich nach entsprechen 
der Prüfung — zur Durchführung zu verhelfen. Während des 
Krieges sind einzelne Krankenkassen darangegangen, Tuber 
kuloseheilstätten zu errichten, während andere — wie schon er 
wähnt — schon seit längerer Zeit über Rekonvaleszentenheime 
verfügen, die seit jeher zum größten Teil zur Unterbringung 
Lungenkranker dienen, zum Teil während des Krieges der Heeres 
verwaltung für Lungenkranke zur Verfügung gestellt wurden. 
Einzelne dieser Rekonvaleszentenheime ließen sich wohl in voll 
wertige Heilstätten umgestalten. Die Novelle zum Kränkenver- 
sieherungsgesetz vom 4. Jänner 1917 erleichtert den Krankenkassen 
wesentlich die Errichtung von eigenen Anstalten, erleichtert ihren 
Zusammenschluß zu leistungsfähigeren Verbänden, gibt ihnen die 
Möglichkeit, durch entsprechende Erhöhung der Beiträge sich die 
materielle Grundlage für großzügige Tätigkeit zu schaffen. Es ist 
wohl zu hoffen, daß die großen Kassen und Kassenverbände, von 
den gegebenen Möglichkeiten Gebrauch machend, an die Errich 
tung eigener Lungenheilstätten gehen werden, während die an 
deren durch Uebernah me der Verpflegskosten in Heilstätten, durch
	        
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