Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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rücksichten erfolgte Einführung der „Sommerzeit“ erwähnt- 
Die Arbeits- und Wachenszeit der städtischen Bevölkerung ist 
in ihrer Stellung zur astronomischen Zeit stets gegen die Nacht 
zu verschoben. Die meisten von uns stehen zur Zeit der Winter 
sonnenwende zirka eine Stunde vor Sonnenaufgang auf, gehen erst 
sechs bis! sieben Stunden nach Sonnenuntergang schlafen. Schon 
von März an verschlafen wir die Morgenstunden und wachen 
bis lange nach Sonnenuntergang. Die Verschiebung, die die* 
Sommerzeit mit sich brachte, verlängert die Zeit, während der 
wir uns wachend des Tageslichtes erfreuen, was gewiß von ge 
sundheitlichem Werte ist, und auch dem, des'sen Arbeitszeit spät 
(um 7 Uhr) schließt, die Möglichkeit gibt, die Sommerabende 
zu genießen. 
Ist es seit dem 'Kriege von Sozialpolitik still geworden, so 
wurde ein bei uns früher wenig gehörtes Wort, die „soziale 
Fürsorge“, während des [Krieges zum Schlagwort. Die soziale 
Fürsorge setzt einen voraus, „für den man sorgt“, einen Schwa 
chen, der für sich sorgen läßt — nicht einen, der ungestüm 
sein Recht verlangt, das er sich im (Kampfe erringen will. Ob 
jekt und zUm Teil auch Subjekt der Sozialpolitik ist die Arbeiter 
klasse — Objekt der Sozialen Fürsorge sind die Schwachen, 
die Witwen, die Waisen, die Kriegsinvaliden, die Säuglinge, die 
Kinder, die Greise, die Kranken. 
Daraus ergibt sich ein weiterer wesentlicher Unterschied; 
in der Sozialpolitik ist die Gesetzgebung, die gesetzliche Fest 
legung von Rechten und Pflichten das Wesentliche; für die 
Durchführung dieser Bestimmungen sorgen in weitem Umfange 
diejenigen, zu deren Gunsten sie erlassen wurden, sorgt im 
weiten Umfange die Arbeiterklasse selbst. Die Zahl der Beamten,, 
die die Durchführung der Arbeiterschutzgesetze zu überwachen 
haben, ist eine relativ sehr geringe — die Gewerbeinspektion 
zählte in ganz Oesterreich 117 Beamte Und Diener — 
und wenn auch die Staatsgewalt noch mit Hilfe anderer Be 
hörden auf die Durchführung der von ihr erlassenen Arbeiter 
schutzgesetze drängt, so sind sehr viele wichtige sozialpolitische 
Gesetze auch vor dem Kriege doch nur so weit durchgeführt 
worden, als die betreffenden Arbeitergruppen sie durchzusetzen 
willens und stark genug waren. Von den unmittelbar beteiligten 
Interessenten gruppen wird die Durchführung sozialpolitischer Ge 
setze erkämpft. 
Ganz anders bei der „sozialen Fürsorge“. Der wesentliche- 
Inhalt, das wesentliche Ziel sozialer Fürsorge ist nicht strittig: 
daß für Sieche und [Kranke gesorgt werden soll, daß für die Er 
nährung und Erziehung verwaister Und verlassener Kinder von 
der Allgemeinheit zu sorgen ist, daß ihnen ein Vertreter ihrer 
Interessen gegeben werden muß — das! alles wird von keiner 
Seite bestritten, es ist seit Jahrtausenden durch unsere Sitten 
gesetze, seit Jahrzehnten in unseren Gesetzbüchern anerkannt. 
Nicht um neues Recht, nicht um. Anerkennung bestrittener Rechte 
handelt es sich, sondern nur Um die Durchführung seit jeher 
anerkannter Rechtsnormen. Unsere neuen Ges'etze, die auf so 
ziale Fürsorge Bezug haben, schaffen — mit Ausnahme der Teil 
novelle zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch vom 12. Ok-
	        
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