Volltext: Wallern und Umgebung

rt 
n 
h 
> 
fe 
te 
>r 
l- 
d 
>r 
:r 
n 
n 
r 
4 
s 
9 
ie 
b 
n 
;e 
') 
r 
b 
t 
t, 
ti 
it 
b 
s 
Wieberum eine solche Kälte gehabt unb einen Schnee geworfen, 
als wenn es mitten im Wiütcr wär". 
„Der hl. Ostertag ist ben 25. Martii 1731 gefallen, 
nämlich am Festtag Mariä Verkünbigung. Halber 2 Uhr viel 
Millionen tausend, nicht anders, als wie bei Winterszeit die 
Schneeflocken fallen, sinb allhieher von Unterösterreich bie 
Heuschrecken geflogen ankommen, unb hat ber anhaltende 
Flug bieses Ungeziefers bis gegen Abend 4 Uhr lang ge 
währet, nicht weiter aber sich von einander gelassen, als vom 
Leopoldsberg bis Hörleberg*) und haben ihren Flug übers 
Bayrland genommen. Was aber hieraus erfolgen wird, das 
ist Gott bewußt". 
Am 7. Juni 1745 wurde zwischen Ferdinand' Bonaven- 
tura Graf von Weißenwolff, Herr von Erlach und Parz, 
und dem Pröpsten Johann Georg Wiesmayr von St. Florian 
ein Vertrag geschlossen, wornach die zu Wallern und zu 
St. Marienkirchen liegenden Florian'schen Untertanen 
unter die Jurisdiktion der 2 Pfarren gehören über alle lan 
desgerichtlichen Verbrechen, welche keine wirkliche Todesstrafe 
nach sich ziehen. 
In den letzten Jahren seines Lebens hatte Honorius 
Freischlag, sowie sein Nachbarspfarrer Josef Hilz von St. 
Marienkirchen seitens des Ordinariates Passau Unannehm 
lichkeiten und Tadel erfahren wegen angeblicher Fahr 
lässigkeit in Abstellung der ärgerlichen, weib 
lichen Kleidung." Worin diese ärgerliche Weibertracht 
bestand, ist nicht näher angegeben. 
Mit Ordinariatsdekret vom 14. Mai 1753 wurde ihnen 
vorgeworfen, daß sie in Abstellung dieser Kleidertracht mit 
Saumseligkeit verfahren trotz der landesfürstlichen und kirch 
lichen Verordnungen. Die zwei Pfarrer erwiderten dem Propste, 
durch den ihnen das Ordinariatsdekret zugekommen war, daß 
die Ursachen des schlechten Erfolges ihrer Bemühungen seien: 
1. Mangel an Nachdruck, weil das bloße Wort des Seel 
sorgers nur zum Gespötte wird. 2. Uneinigkeit in der Aus 
legung der Vorschriften von Seite der weltlichen Beamten. 
*) 2 Ortfch. in d. Pf. St. Mar., >/- Stunde von ein:nder entfernt.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.