Volltext: Wallern und Umgebung

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Matrikenbücher i,n Gebrauch, es werden auch die Kirchenrech 
nungen genau geführt und „erledigt." 
Für Kirchenvermögensverwaltungcn dürfte es nicht un 
interessant sein, wenn ich einige diesbezügliche Notizen angebe. 
Unter dem 12. Oktober 1633 wurden vom Patronate Sankt 
Florian „Fürhalts-Punkten bei den aufzunehmenden Kirchen- 
raittungen, darnach sich die Zechleut zu richten haben", 
mitgeteilt: 
„1. Sie sollen ohne Vorwissen des Pfarrherrn nicht das 
Geringste für sich verhandeln. 
2. Derselben Aufzeichnisse sollen im Pfarrhof oder 
Schule geschehen und dem Herrn Pfarrherrn zum Ersehen 
vorgewiesen werden. 
3. Die Erwählung derselben soll nicht bei der Gmain, 
sondern der Vorschlag, bei dem Herrn Pfarrherrn, sodann 
aber die Consirmation bei dem Lehens- und Vogtherrn stehen. 
4. Vom Zechmann, der die Erlassung begehrt, sollen die 
Schlüssel nicht angenommen werden, bis er den verbleibenden 
Rest in barem Gelde erlege oder annehmliche Bürgschaft 
stelle. 
5. Sie sollen unnötige Gäng vermeiden und ihre Gang 
und Verrichtungen zusammenziehen. 
6. Sie sollen verschloßene Sammlungs-Pixen haben und 
dazu zwei unterschiedliche Schlüssel, einen der Herr Pfarr- 
herr und den andern die Zechleute. 
7. Die Zechleute bekommen auf jedes Jahr 6 Gulden." 
Die Zusammenstellung der Kirchenrechnung, die gewöhn 
lich über den Zeitraum von drei Jahren vorgenommen wurde, 
erforderte einen umfangreichen und kostspieligen Apparat. Es 
liegt vor ein „Verzeichnis, was auf die vom 19. bis 21. Sep 
tember 1671 gehaltene, dreijährige Kirchenraittungen bei den 
würdigen Gottshäusern zu 'St. Marienkirchen, Wallern und 
Krenglbach an Wein, Bier und Most hergegeben ist worden." 
Es erhellt hieraus, daß außer dem Pfarrer und den Zech- 
pröpsten anwesend waren: Der Propst von St. Florian, der 
Pfleger von Erlach und sein Schreiber, der Amtmann von 
Erlach und ein Knecht, ein Maurermeister, überdies ein Bote 
und ein Aufwarter. Diese wurden alle mit Speis und Trank 
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