Volltext: Wallern und Umgebung

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welche nicht gebeichtet haben in den 3 Pfarreien 
St. Marienkirchen, Wallern und Krenglbach, und zwar: 
in St. Marienkirchen: 33 Renitenten unter 21 Herrschaften 
in Wallern: 120 „ „ 18 „ 
in Krenglbach: 63 „ „ 10 „ 
Einem Patente der Religions-Reformations-Kommission 
vom 15. März 1669 zu Folge mußte ein Bericht „über den 
Stand der Zahl der Unkatholischen, sowie [ 
auch die Katholischen, die sich schon vor kurz oder langen 
Jahren der hl. Beicht und Kommunion begeben haben, wie 
auch über diejenigen, welche sich in unzulässigen Fasttagen 
mit Fleischessen und Speisen vergriffen haben", eingeschickt 
werden. *) 
Der Bericht über „die Unkatholischen" ist nicht vor- s 
Handen. Betreffs der Osterbeicht-Renitenten werden ans Sankt ! 
Marienkirchen 3, aus Wallern 10, aus Krenglbach nihil ge 
meldet. Betreffs des Fastengebotes wurden die 2 Wirte in 
St. Marienkirchen und Krenglbach angegeben, daß sie an den 
gebotenen Fasttagen Fleischspeisen verabreichen, während der 
Wirt in Wallern es nicht tut. Aber die Pfarrmenig von 
Wallern und Krenglbach praktiziert es so, wie die in Sankt 
Marienkirchen, „die ihre Kindlmalzeiten, Dendlpäße, Lad- 
schaften und andere Zusammenkünfte allezeit an einem 
Samstag mit Fleischspeisen, gutem Leben, Gottslästern 
halten." 30. Mai 1669. 
Ein Verzeichnis der „Ungehorsamen" in Sankt 
Mar. vom I. 1682 weist 10 aus: 1 Bauer, 1 Bäcker, 
8 Bäurinnen von den größeren Häusern. 
Diese Berichte machte der Ober-Pfarrer von St. Mar., 
Gabriel Payrhueber (1667—85), welcher wenigstens nach 
seinem Tode durch den Matrikenführer zur Excellenz erhoben 
wurde; denn im Totenbuche heißt es: „Den 19. Junii ist 
Jro Excell. Herr Pfarrer hier begraben worden, Nambens 
Gabriel Payrhueber." 
Um jene Zeit sind bereits in allen Pfarreien die 
*) Damals galt noch das strenge Gebot: ... die Mtägige Fasten, 
Quatcmberzeiten, Freitage und Samstage.
	        
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