Volltext: Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Zweiter Band. (Zweiter Band)

Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. 
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düng in erster Linie angeführten Tatsachen auf mehr als 
neun Monate zurückgehen und als die königliche Regierung 
seit diesem Zeitpunkte wiederholt ihren Wunsch kundgab, 
die Bande der Allianz zwischen unseren beiden Ländern 
aufrechtzuerhalten und noch zu verstärken, einen Wunsch, 
der in Österreich-Ungarn immer eine günstige Aufnahme 
und herzlichen Widerhall gefunden hat. 
Die Gründe, die die k. u. k. Regierung zwangen, an 
Serbien im Monat Juli vergangenen Jahres ein Ulti 
matum zu richten, sind zu bekannt, als daß es nötig wäre, 
sie hier zu wiederholen. Das Ziel, das sich Österreich- 
Ungarn setzte und das einzig und allein darin bestand, die 
Monarchie gegen die umstürzlerischen Machenschaften Ser 
biens zu schützen und die Fortsetzung einer Agitation zu 
verhindern, die geradezu auf die Zerstücklung Österreich- 
Ungarns ausging und zahlreiche Attentate und schließlich 
die Tragödie von Serajewo im Gefolge hatte, konnte die 
Interessen Italiens in keiner Weise berühren. Denn die 
k. u. k. Regierung hat niemals vorausgesetzt und hält es für 
ausgeschlossen, daß die Interessen Italiens irgendwie mit 
den verbrecherischen Uintrieben identifiziert werden könnten, 
die, gegen die Sicherheit und die Eebietsintegrität Öster 
reich-Ungarns gerichtet, von der Belgrader Regierrmg leider 
geduldet und ermutigt worden waren. 
Die italienische Regierung war übrigens davon in Kennt 
nis gesetzt und wußte, daß Österreich-Ungarn in Serbien 
keine Eroberungsabsichten hatte. Es ist in Rom ausdrücklich 
erklärt worden, daß Österreich-Ungarn, wenn der Krieg 
lokalisiert bliebe, nicht die Absicht hatte, die Eebietsintegrität 
oder die Souveränität Serbiens anzutasten. 
Als infolge des Eingreifens Rußlands der rein lokale 
Streit zwischen Österreich-Ungarn und Serbien im Gegensatze 
zu unseren Wünschen einen europäischen Charakter annahm 
und sich Österreich-Ungarn und Deutschland von mehreren 
Großmächten angegriffen sahen, erklärte die königliche Regie 
rung die Neutralität Italiens, ohne jedoch die geringste Anspie 
lung darauf zu machen, daß dieser von Rußland hervorgerufene 
und von langer Hand vorbereitete Krieg geeignet sein könnte, 
dem Dreibundvertrage seinen Eristenzgrund zu entziehen. 
Es genügt, an die Erklärungen, die in jenem Zeit 
punkte weiland Marchese di San Eiuliano abgab, und an 
das Telegramm, das Seine Majestät der König von Ita 
lien am 2. August 1914 an Seine Majestät den Kaiser 
und König richtete, zu erinnern, um festzustellen, daß die 
königliche Regierung damals in dem Vorgehen Österreich- 
Ungarns nichts sah, was den Bestimmungen unseres Bundes 
vertrages entgegen gewesen wäre. 
Von den Mächten des Dreiverbandes angegriffen, mußten 
Österreich-Ungarn und Deutschland ihre Gebiete verteidigen, 
aber dieser Verteidigungskrieg hatte keineswegs ,die Ver 
wirklichung eines den Lebensinteressen Italiens entgegen 
gesetzten Programms' zum Ziele. Diese Lebensinteressen 
oder das, was vön ihnen bekannt sein konnte, waren 
in keiner Weise bedroht. Wenn übrigens die italienische 
Regierung in dieser Hinsicht Bedenken gehabt hätte, so hätte 
sie sie geltend machen können, und sicherlich hätte sie sowohl 
in Wien als auch in Berlin den besten Willen zum Schutze 
dieser Interessen gefunden. 
Die königliche Regierung war damals der Ansicht, daß 
sich ihre beiden Verbündeten nach Lage der Dinge Italien 
gegenüber nicht auf den Bündnisfall berufen konnten, aber 
sie machte keine Mitteilung, die zu dem Glauben be 
rechtigt hätte, daß sie das Vorgehen Österreich-Ungarns als 
eine flagrante Verletzung des Wortes und des Geistes des 
Bündnisvertrages' ansehe. 
Die Kabinette von Wien und Berlin ließen, wenn sie 
auch Italiens Entschluß, neutral zu bleiben — einen Ent 
schluß, der nach unserer Ansicht mit dem Geiste des Ver 
trages kaum vereinbar war — bedauerten, die Ansicht der 
italienischen Regierung dennoch in loyaler Weise gelten, und 
der Meinungsaustausch, der in jenem Zeitpunkte stattfand, 
stellte die unveränderte Aufrechterhaltung des Dreibundes fest. 
Gerade mit Berufung auf diesen Vertrag, insbesondere 
auf dessen Artikel 7, legte uns die königliche Regierung ihre 
Ansprüche vor, die dahin gingen, gewisse Entschädigungen 
für den Fall zu erhalten, daß Österreich-Ungarn seinerseits 
aus dem Kriege Vorteile territorialer oder anderer Natur 
auf der Balkanhalbinsel zöge. 
Die Beschießung Anconas durch die österreichisch-ungarische Flotte am Morgen des 24. Mai 1915. 
Nach authentischen Quellen gezeichnet von Alex. Kivcher.
	        
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